FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

messen beschäftigt und sich nicht in zu vielen kleinteiligen Dingen verzettelt. Genau diese Ausrichtung hat der deutsche Finanzplatz verdient und damit alle, die ihre Kunden mit guten Geschäftsideen un- terstützen und sich an die Regeln halten. Da wir von der Bafin sprechen: Ist der Plan, Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis ge- mäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) unter die Aufsicht der Behörde zu stellen, endgültig vom Tisch? Oder kommt er doch noch einmal aufs politische Tapet? Das Bundesfinanzministeriumwill das aus- drücklich nicht, und auch ich persönlich halte dieses Vorhaben in der Sache für falsch. Wir haben rund 39.000 Finanzanla- genvermittler. Bei der großen Mehrheit handelt es sich um kleine Unternehmen oder Selbstständige, die in ganz Deutsch- land sehr breit verteilt sind. Hier eine zen- trale Aufsicht einführen zu wollen, ist in meinen Augen überhaupt nicht praktika- bel. Es ist besser, wenn die Kontrolle weiter- hin bei den Industrie- und Handelskam- mern sowie bei den Gewerbeämtern liegt. Die Bafin soll sich nach dem Konzept, das wir aktuell verfolgen, ja gerade stärker mit großen Risiken beschäftigen, mit komple- xen Geschäftsmodellen, die möglicherweise auch über Konzernstrukturen international verschachtelt sind. Dort müssen Ressour- cen eingesetzt werden, nicht in einer noch tiefergehenden, intensiven Kontrolle von Klein- oder Kleinstunternehmen in der breiten Fläche. Seit dem 2. August 2022 müssen Anlage- berater die Nachhaltigkeitspräferenzen ih- rer Kunden in der Geldanlage abfragen. Ist dies Ihrer Ansicht nach ein vernünftiges Projekt, das tatsächlich zu mehr Nachhal- tigkeit führen wird? Sicherlich ist es so, dass das Thema Nach- haltigkeit heute für immer mehr Anleger eine wichtige Rolle spielt. Ich gehe davon aus, dass das auch so bleiben oder eher noch zunehmen wird. Der Trend ist klar, und er zeigt ja auch, dass viele bei der Geldanlage nicht allein auf Rendite, son- dern auch auf die gesellschaftlichen Folgen ihrer Anlageentscheidung achten.Welchen Beitrag hierzu die Abfrage der Nachhaltig- keitspräferenzen in der Anlageberatung tat- sächlich leisten wird, muss man abwarten und beizeiten auswerten. Wannmüssen denn auch 34f-Vermittler die Abfrage vornehmen? Der aktuelle Zustand kann schließlich keine vernünftige Dauer- lösung sein. Für die Finanzanlagenvermittlungsverord- nung (FinVermV) ist das Bundeswirt- schaftsministerium zuständig. In der Ver- gangenheit wurde stets auf einen Gleich- lauf der Regeln für Anlageberater bei Ban- ken und für freie Finanzvermittler geachtet. Ich gehe davon aus, dass dies auch weiter- hin der Fall ist, kann und will dem aber jetzt nicht vorgreifen. Vielen Dank für das Gespräch. ANDREA MARTENS FP » Es ist besser, wenn die Kontrolle über 34f-Vermittler weiterhin bei den Industrie- und Handels- kammern sowie bei den Gewerbeämtern liegt. « Florian Toncar, FDP KURZ-VITA: Florian Toncar Florian Toncar wurde 1979 geboren und wuchs in Weil im Schönbuch (Baden-Württemberg) auf. Nach dem Abitur im Jahr 1999 und dem Wehrdienst studierte er von 2000 bis 2005 Rechtswissenschaften an den Universitäten Regens- burg, Cambridge und Heidelberg. Von 2005 bis 2007 folgte ein Referendariat am Landgericht Stuttgart. 2012 promo- vierte Toncar in Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen. Er begann seine berufliche Laufbahn als Rechts- anwalt im Jahr 2014 in einer internationalen Kanzlei. Toncar war bereits zwischen 2005 und 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB). Seit 2017 ist er erneut MdB, im selben Jahr beendete er seine Tätigkeit als Anwalt. In der vergangenen Legislaturperiode war Florian Toncar finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Seit Dezember 2021 ist er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. FOTO: © MARTIN PETERDAMM 424 fondsprofessionell.de 3/2022 STEUER & RECHT Florian Toncar | FDP

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