FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

Gebührend betreut Immer mehr Finanzanlagenvermittler stellen ihren Kunden für Zusatzleistungen ein Entgelt in Rechnung. Einige Punkte müssen Berater bei solchen Servicegebührenvereinbarungen beachten. W er arbeitet, bekommt seinen Lohn. Der Großteil der Deutschen erhält als sozialversicherungspflichtiger Arbeit- nehmer ein Gehalt vom Arbeitgeber. Die Selbstständigen und Firmenbesitzer stellen ihren Kunden Rechnungen und zahlen sich von diesen Einnahmen entweder selbst ein Gehalt oder schütten sich regel- mäßig einen Teil des Gewinns aus. Für ge- werbliche Vermittler von Investmentfonds hat sich dagegen eine andere Vergütung eingebürgert: Sie erhalten ihren Lohn in Form einer Abschluss- und einer fort- laufenden Bestandsprovision von Dritten, den Fondsgesellschaften. Eine wachsende Gruppe von Beratern lässt sich ihre Dienstleistung aber direkt über Honorare von Kunden vergüten. Zudem erfreuen sich sogenannte Service- gebühren in den vergangenen Jahren im- mer größerer Beliebtheit unter Finanzanla- genvermittlern, wie Anfragen der Redak- tion bei mehreren Maklerpools und Fondsplattformen ergaben. Genaue Zahlen wollen die Gesellschaften nicht veröffent- licht sehen, sofern sie welche nannten.Nur so viel: Bei wenigstens zwei Plattformen liegt der Anteil der Depots mit Servicege- bührenvereinbarungen bei mehr mehr als 20 Prozent. Ein Pool gab an, dass rund 30 Prozent der angeschlossenen Finanzver- mittler solche Entgelte erheben. Ein zwei- ter teilte mit, 35 Prozent der Erlöse stamm- ten aus derartigen Gebühren (siehe auch FONDS professionell 2/2019, Seite 254). Solche Entgelte sind rechtlich nicht un- problematisch. Die Redaktion hat daher zusammengetragen, was Vermittler bei der Abfassung von Servicegebührenvereinba- rungen beachten müssen,welche Varianten es gibt, wie sie steuerlich eingestuft werden – und was Servicegebühren überhaupt sind. Keine Legaldefinition Wenn man über Servicegebühren redet, muss man sich zunächst vor Augen führen, dass keine allgemein gültige Definition oder gar eine Legaldefinition des Begriffs existiert. „Servicegebühren sind ein Ober- begriff für die Vergütung von Vermittlern und Beratern durch die Kunden selbst statt durch Dritte“, erklärt Philipp Mertens, Part- ner der Kanzlei BMS Rechtsanwälte in Düsseldorf. In der Branche werden darun- ter im engeren Sinn laufende Vergütungen in Form einer prozentualen Beteiligung amDepotvolumen verstanden.Diese erhal- ten Vermittler von Kunden insbesondere für Zusatzservices wie Reportings, Markt- informationen, Depot- und Verlustschwel- lenüberwachung, regelmäßige Depotana- lysen und Update-Gespräche, umfassende Vermögens-Checks oder auch die Bereit- stellung von Apps mit Multi-Banking- Funktion. Geht es um die Entlohnung der reinen Beratung, hat sich eher der Begriff Honorar eingebürgert. » Wichtig ist, dass die Zusatzleistungen konkret benannt werden. « Christoph Küppers, BN & Partners Capital Viele Finanzberater erhalten direkt von ihren Kunden Geld für ihre Dienste. Die Bezahlung erfolgt in aller Regel natürlich nicht in bar wie auf unserem Symbolfoto, sondern die Depotbank zieht das Entgelt ein. STEUER & RECHT Servicegebühren 430 fondsprofessionell.de 3/2022 FOTO: © GINA SANDERS | STOCK.ADOBE.COM

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