FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

GEBÜHRENURTEIL Kunden ärgern sich weiter über Banken Bankkunden sind nach wie vor da- rüber verärgert, wie Geldinstitute das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unwirksamen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umsetzen. Im zweiten Quartal gingen bei der Finanzaufsicht Bafin rund 200 Beschwerden im Zusam- menhang mit demUrteil ein,wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf die Behörde schreibt. In den ersten drei Monaten des Jahres zählte die Finanzaufsicht schon 750 Beschwerden, im vergangenen Jahr waren es rund 1.980. Der BGH hatte im April vergangenen Jah- res entschieden, dass Banken und Sparkas- sen dazu verpflichtet sind, bei Änderungen ihrer AGB die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen (Az. XI ZR 26/20). Vor dem Urteilsspruch gingen Kreditinsti- tute bei Gebührenerhöhungen von einer stillschweigenden Zustimmung aus, wenn Kunden einer Änderung nicht widerspra- chen. Seit dem Urteil müssen die Geld- häuser nachträglich um die Zustimmung bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben. Verbraucher beklagten sich nun bei der Aufsicht, dass sie sich von den Banken zur Zustimmung genötigt fühlten. Bekannt ist, dass einige Institute Kunden mit Kündi- gung drohen oder sogar gekündigt haben. Zudem gibt es Streit um die Erstattung von Gebühren. WERTPAPIERGESCHÄFT Depotübertrag: Bafin- Vorgabe zeigt Wirkung Wer mit seinemWertpapierdepot zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, der kann nun mit einem Umzug binnen drei Wochen rechnen. Diesen Zeitraum halten die Dienstleister für realistisch, wie eine Analyse der Finanzaufsicht Bafin ergab. Sie hatte im März dieses Jahres einen Frage- Antwort-Katalog (FAQ) zur Dauer von Depotübertragungen veröffentlicht und diese Frist vorgegeben. Damit hatte die Bafin auf Beschwerden von Verbrauchern reagiert, dass Banken und Broker für einen Depotübertrag mitunter sehr lange benö- tigten. Nach der Veröffentlichung des Fra- ge-Antwort-Katalogs haben Anbieter offen- bar ihre Prozesse verbessert, etwa indem sie diese weiter digitalisierten. „Erste Gespräche zeigen, dass die Institute die Umzugsfrist von drei Wochen für gut realisierbar hal- ten“, berichtet Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Verbrau- cherschutz-Beauftragter der Bafin. FP FP Der Bundesgerichtshof hat Banken voriges Jahr die Leviten gelesen. Sie dürfen geänderte Geschäftsbedingungen nicht einfach in Kraft setzen. Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Sören Hettler ist seit Juli Leiter für Anlagestrategie und Privatkunden der DZ Bank . Er trat damit die Nachfolge von Christian Kahler an, der das Unter- nehmen Ende Juni auf eigenen Wunsch verließ. Sven Streibel hat die Po- sition als Chef-Aktienstrate- ge beim Zentralinstitut der Genossenschaftsbanken DZ Bank in Frankfurt über- nommen. Er ist seit vergan- genem Herbst Senior-Ak- tienstratege der DZ Bank. Die Deutsche Bank hat Markus Müller zum ESG- Chefanlagestrategen beför- dert. Er leitet daneben wei- terhin das CIO Office der Privatkundenbank. Müller begann bei der Deutschen Bank im DB Research. Die UBS Group hat Iqbal Khan zum alleinigen Chef des Bereichs Wealth Ma- nagement ernannt. Tom Naratil, der das Private- Banking-Geschäft der UBS zusammen mit Khan leitete, verlässt die Bank. Den von der Deutschen Bank neu geschaffenen Posten des Nachhaltigkeits- chefs übernimmt Jörg Eigendorf , bisher für die Bereiche Kommunikation, Verantwortung und Nach- haltigkeit verantwortlich. NEWS & PRODUCTS Banken 54 fondsprofessionell.de 3/2022 FOTO: © NMANN77 | ADOBE.STOCK.COM, WWW.DIRKMOLL.DE (2), DEUTSCHE BANK, DEUTSCHE BANK | MARIO ANDREYA, CREDIT SUISSE

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