FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2022
sozialen und der Governance-Ziele gemäß Offenlegungsverordnung vorsehen. Orien- tiert sich ein Produkt an der Umwelttaxo- nomie, landet es in Rubrik drei. Um in Kategorie zwei und drei eingestuft zu wer- den, müssen Finanzprodukte ein explizit benanntes Nachhaltigkeitsziel, etwa die Reduktion von Treibhausgasemissionen, verfolgen. Der Mindestanteil der „auswir- kungsbezogenen Investitionen“ muss zu- dem konkret beziffert sein. „Wenn ein Berater mit diesen Begriffen käme, würden die meisten Kunden wohl sofort aussteigen“, sagt Hammer. Deshalb hat die Netfonds-Gruppe eine umfang- reiche Infobroschüre entwickelt, die die komplexen Regelwerke und Begriffe ver- ständlich erklärt. Erklärungen direkt im Tool Bei der Fonds Finanz gibt es Erklärun- gen direkt im Tool. „Wir haben die ESG- Präferenzabfrage in unsere Beratungssoft- ware Advisor’s Studio voll integriert“, be- richtet Daniel Arndt, Leiter Portfolioma- nagement und Analyse im Kompetenzcen- ter Investment des Münchner Maklerpools. Wie bei Netfonds ist die Frage nach den Nachhaltigkeitspräferenzen unumgänglich. Nur wenn Anleger keinen Wert auf ESG legen, können die weiteren Abfragepunkte übersprungen werden. Andernfalls beginnt die Erhebung bei Bestandskunden des Beraters oder solchen, die ein bestehendes Depot in seine Hände übergeben möchten, mit einem Soll-/Ist- Abgleich. „Dabei muss der Kunde ange- ben, ob und zu wie viel Prozent er ESG- Faktoren berücksichtigen möchte“, erklärt Arndt. Dann wird geprüft, inwieweit der gewünschte Prozentsatz bereits erfüllt ist. Dreiklang vorstellen Nach dem Check startet die eigentliche ESG-Präferenzabfrage, die ebenso läuft wie bei Neukunden, die Nachhaltigkeitskrite- rien einbeziehen möchten. „Will der Anle- ger bestimmte Präferenzen festlegen, gilt es, den Dreiklang der möglichen Kategorien vorzustellen“, sagt Arndt. Um diesen an- schaulich zu erläutern, kann der Berater dem Kunden etwa ein Schaubild mit drei Kreisen zeigen, die für die ESG-Kategorien stehen: Der größte symbolisiert Finanz- produkte, die die PAIs berücksichtigen, der kleinste solche, die taxonomiekonform investieren. „Zu allen Regelwerken und Fachbegrif- fen findet der Berater zudem jeweils eine Infobox mit konkreten, einfachen Erklä- rungen“, sagt Arndt. Auf der Website der Fonds Finanz stehen zudem Videos mit weiteren Erläuterungen bereit. „Wir ver- bessern diese Hilfen ständig und beziehen dabei natürlich das Feedback der Vermitt- ler ein“, so Arndt. Das berichtet auch Frank Ulbricht, Vorstandsvorsitzender der BfV Bank für Vermögen und Vorstand des Maklerpools BCA mit Sitz in Oberursel. Bei der BCA können Finanzanlagenvermittler die ESG- Präferenzabfrage ebenfalls vornehmen, allerdings ist diese nicht verpflichtend. Wer sie aber mit seinen Kunden durch- laufen möchte, bekommt Unterstützung. „Unsere Lösung bietet dem Anwender innerhalb der ESG-Strecke Info-Buttons mit zugehörigen Erklärungen oder Infor- mationen“, sagt Ulbricht. „Diese Unter- stützung ist als agiler Prozess aufgebaut. Verbesserungsvorschlägen stehen wir sehr offen gegenüber“, erklärt er. System prüft Einen ESG-Leitfaden, den Berater ihren Kunden vor einem Gespräch an die Hand geben können, sowie Info-Buttons zu allen wichtigen Begriffen hat auch der Makler- pool Fondsnet aus Erftstadt entwickelt. „Wir haben die ESG-Präferenzabfrage in unsere Portalsoftware Evolution übernom- men“, sagt Susan Staron, die bei Fondsnet die Partnerbetreuung leitet. Freie Vermittler müssen sie aber nicht zwingend nutzen. Tun sie es, gilt wie bei allen Pools: Hat sich der Kunde einmal für nachhaltige Fi- nanzprodukte im Sinne der Offenlegungs- verordnung oder für solche aus der Taxo- nomie-Kategorie entschieden, geht es mit der Frage nach dem gewünschten Mindest- anteil an ESG-Investments weiter. „Steht auch diese Angabe fest, prüft das System im Modul für die Protokollierung, ob die gewählten Fonds den Wünschen Christian Hammer, Netfonds: „Es war eine Heraus- forderung, die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in unsere Beratungssoftware zu integrieren.“ Frank Ulbricht, BCA: „Unsere Lösung bietet dem Anwender innerhalb der ESG-Strecke Info-Buttons mit zugehörigen Erklärungen oder Informationen.“ VERTRIEB & PRAXIS Nachhaltigkeitspräferenzabfrage 320 fondsprofessionell.de 4/2022 FOTO: © JOHANNES VOGT, NETFONDS
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