FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2022
Auf Konkurs kurs? War die Beratung zu einem Sachwertinvestment korrekt oder nicht? Streitigkeiten zwischen Anlegern und Finanzberatern landen oft vor Gericht. Die Redaktion stellt einige wichtige Urteile vor. D ie Ratingagentur Scope blickte im Sommer etwas verhalten auf die Ent- wicklung am Sachwertemarkt: Diese wür- de maßgeblich von mehreren Risiken be- einflusst, zu denen Corona, der Krieg in Europa, die Zinswende, die Inflation und die Energiekrise zählen.Wie dem auch sei: Sachwertinvestments wird es weiterhin geben, genau wie Vermittler, die sie vertrei- ben.Diese müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Anlageberatung und -ver- mittlung halten. Allerdings sind diese Vor- gaben nur sehr allgemein. Wenn es um Details geht, entscheiden oft Gerichte. „Bei Sachwerte-Streitigkeiten handelt es sich zu- dem um sogenanntes ‚Case Law‘, es muss also immer der Einzelfall betrachtet wer- den – zumal die Richter sich nicht an die Entscheidungen anderer Gerichte halten müssen“, so Rechtsanwalt Marc Gericke. Die Urteile dienen aber als Richtschnur für ähnlich gelagerte Fälle. FONDS profes- sionell hat sich daher bei Rechtsexperten für Sachwertinvestments erkundigt, wel- che Entscheide von Bedeutung sind. Ge- nannt wurden mehr als 30 Urteile – einige wurden bereits in FONDS professionell 4/2019 ab Seite 404 vorgestellt. Die Redak- tion hat aus den anderen vorrangig die- jenigen ausgewählt, die vom Bundesge- richtshof (BGH) gesprochen wurden.Diese Urteile und Beschlüsse folgen hier in chro- nologischer Reihenfolge. Totalverlustrisiko bei Immobilien- fonds: Keine Aufklärung nötig BGH, 27. 10. 2009, Az. XI ZR 337/08 Dem ersten und ältesten Urteil in dieser Aufzählung liegt die Anlage in einen geschlossenen Immobilien- fonds zugrunde.Nachdem die Fondsgesell- schaft in finanzielle Schieflage geraten war, machte der Anleger eine mangelhafte Risi- koaufklärung durch seine Bank geltend. Das oberste deutsche Zivil- und Strafge- richt wies die Klage ab. „Der BGH hat ent- schieden, dass bei einem Immobilienfonds per se keine Aufklärungspflicht über ein Totalverlustrisiko besteht“, so Rechtsanwalt Oliver Renner. „Ob eine dahingehende Aufklärungspflicht besteht, hängt vom konkreten Fonds und dessen Konzeption ab, wozu Höhe und Art der Innenfinan- zierung sowie das Investitionsobjekt wie etwa ein Blindpoolinvestment gehören“, so Renner weiter. Bei Immobilienfonds ist es dem Gericht zufolge nun so, dass anders als bei Medienfonds ein Objekt zur Ver- fügung stehe, dass auch bei Misswirtschaft noch einen Wert hat. Container und Containerschiffe gehörten lange zu den beliebtesten Sachwertanlagen. Wegen solcher Investments laufen vor Gerichten allerdings seit geraumer Zeit viele Schadenersatzprozesse. Die Anwälte Diese Juristen haben sich zu den im Artikel genannten Urteilen geäußert: Udo Brinkmöller BMS Rechtsanwälte Tel.: 0211/58 09 88-0 E-Mail: info@bms-kanzlei.de Marc Gericke Gericke Rechtsanwaltsgesellschaft Tel.: 02621/623 92 88 E-Mail: marc.gericke@gericke-recht.de Oliver Renner Rechtsanwälte Wüterich Breucker Tel.: 0711/23 99 20 E-Mail: O.Renner@Wueterich-breucker.de STEUER & RECHT Sachwerturteile 446 fondsprofessionell.de 4/2022 FOTO: © SNAPSHOTFREDDY | STOCK.ADOBE.COM
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