FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2022
LEBENSVERSICHERUNGEN Bafin begräbt Provisionsrichtwert Die Finanzaufsicht Bafin hat Ende Okto- ber den lange erwarteten Entwurf eines „Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtli- chen Aspekten bei kapitalbildenden Lebens- versicherungsprodukten“veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Die Assekuranz hat bis zum 15. Januar 2023 Zeit, zu dem Papier Stellung zu nehmen. In ihm be- schreibt die Aufsicht, an welchen Punkten Lebensversicherer aufpassen sollen, dass die Kosten für Kunden nicht aus dem Ruder laufen. Die Behörde kritisiert nämlich seit geraumer Zeit die zum Teil hohen Effektiv- kosten und damit auch die Vertriebsvergü- tungen von kapitalbildenden Lebensversi- cherungen – vor allem von Fondspolicen. Ferner kündigt die Bafin in dem Entwurf deutlich an, dass sie künftig bei Lebensver- sicherungsgesellschaften sehr genau hin- schauen wird, deren Produkte hohe Kos- ten, speziell hohe Vertriebsvergütungen, aufweisen. Immerhin ist aber keine grund- sätzliche Begrenzung der Provision für Versicherungsvermittler vorgesehen. Das hatten viele befürchtet, als die Bafin An- fang Mai einen „Provisionsrichtwert“ ange- kündigt hat, nachdem ein Provisionsdeckel für Lebensversicherungen Anfang 2021 politisch endgültig gescheitert ist. FP Urteilsticker § Dokumentation | LG Erfurt | Urteil vom 17. 3. 22 | Az. 8 O 860/20 Das LG unterstrich die Bedeutung einer Bera- tungsdokumentation: Grundsätzlich trägt der Kunde die Beweislast, wenn ein Vermittler gegen die Beratungspflicht verstößt. Bei einem Verstoß gegen die Dokumentationspflicht gelten Beweiserleichterungen für den Kunden. § Widerspruch | OLG Frankfurt Urteil vom 9. 3. 22 | Az. 7 U 30/21 Enthält die Widerspruchsbelehrung einer nach dem Policenmodell geschlossenen Lebensver- sicherung die Angabe, dass die „rechtzeitige Absendung“ genüge, nicht aber, dass dabei die Schriftform einzuhalten sei, begründet das kein ewiges Widerspruchsrecht, so das OLG. § Betriebsschließung | OLG Köln Beschl. v. 3. 3. 22 | Az. 9 U 184/21 Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verletzung von Hinweis- und Auf- klärungspflichten für eine Betriebsschlie- ßungspolice gemäß Paragraf 6 Versicherungs- vertragsgesetz, wenn die Bedingungen der Police auf das Infektionsschutzgesetz im Jahr 2013 Bezug nehmen, so die Kölner Richter. Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der Bafin, kritisiert unter anderem Zahlungen von Asset Managern an Fondspolicenvermittler. NEWS & PRODUCTS Versicherungen 72 fondsprofessionell.de 4/2022 Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Der Deutschland-Chef der Generali , Giovanni Live- rani , der zuletzt auch den österreichischen Markt interimistisch verantwortet hat, stieg zum Vorstands- vorsitzenden für die DACH- Region auf. Der Digitalversicherer Friday hat Norbert Reimann als neuen Leiter Maklervertrieb ins Haus geholt. Reimann war zuletzt neun Jahre für die SV Sparkassenversi- cherung im Maklervertrieb beschäftigt. Der ehemalige Vertriebs- vorstand der Deutschen Familienversicherung, Ste- phan Schinnenburg , ist auf freiberuflicher Basis neuer Sonderbeauftragter des Vorstands des digitalen Gewerbeversicherers Mailo . Der digitale Versicherungs- berater Thinksurance hat Mathias Berg zum vierten Geschäftsführer berufen. Berg ist bereits seit No- vember 2020 als Chief Insurance Officer bei Think- surance beschäftigt. Axel Kleinlein hat Ende September nach knapp elfjähriger Tätigkeit als Sprecher des Vorstands den Bund der Versicherten (BdV) verlassen. Der Mathe- matiker möchte sich selbst- ständig machen. FOTO: © UTE GRABOWSKY | PHOTOTHEK.NET, STEFAN HEIGL, FRIDAY, M&M, JOST FINK, THINKSURANCE
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