FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2023

füllen. Diese sind dem Verkaufsprospekt und dem Jahresbericht beizufügen. Die Informationen, die in diesen Tem- plates teils in Textform, teils in vorde nier- ten Info-Kästen oder auch gra sch illus- triert anzugeben sind, nden sich in An- hang II der Delegierten Verordnung – und nehmen schlichtweg kein Ende. Von der Frage, welche nachhaltigen Investitionen das Finanzprodukt anstrebt, über anzuge- bende Nachhaltigkeitsindikatoren, die zur Messung der Erreichung des ESG-Ziels herangezogen werden, bis hin zum Ab- schneiden des Produkts im Vergleich zum gewählten Nachhaltigkeitsreferenzwert ist jeder nur vorstellbare Aspekt enthalten. Die Datenlage Liegen den Fondsanbietern überhaupt genügend Daten vor, um all diese Fragen hinreichend zu beantworten? „Viele Daten sind bereits verfügbar und können über externe Provider eingekauft werden“, sagt Scharfenberger. „Diese müssen von der jeweiligen KVG aber entsprechend aufbe- reitet werden“, erklärt er. Die Kennzahlen, anhand derer die Nachhaltigkeitsperfor- mance der Fonds gemessen wird, müssen konstruiert, regelmäßig geprüft sowie be- richtet werden. „Teils gibt es Interpretations- spielräume bei der Messung und Aggre- gation von PAI-Kennzahlen oder bei der Bestimmung von nachhaltigen Investitio- nen“, berichtet Scharfenberger. Hier sei der Gesetzgeber mit Klarstellungen gefragt. Das war’s dann aber mit dem Info-Over- kill? Nein.Denn am 17. Februar ist ein wei- teres Regelwerk zur SFDR im Amtsblatt der EU verö entlicht worden und am 20. Februar in Kraft getreten. „Gemäß der ergänzenden Delegierten Verordnung müssen Fondsgesellschaften in die ESG- Anhänge zusätzliche Angaben einfügen“, sagt Magdalena Kuper, Leiterin Nachhaltig- keit beim deutschen Fondsverband BVI. Atomenergie und Erdgas „In den standardisierten ESG-Templates ist nun anzugeben, ob taxonomiekon- forme Investitionen in Atomenergie und fossiles Gas getätigt werden und gegebe- nenfalls, wie hoch deren Anteil ist“, erläu- tert Kuper. Ein Mehrwert für den Anleger werde nur gescha en, sofern für ein Son- dervermögen überhaupt eine positive Taxo- nomiequote aufgeführt wird. Zum aktuellen Zeitpunkt müsse der Anteil an Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas vermutlich durchgängig mit null Prozent bezi ert werden, da ESG- Datenanbieter dazu noch keine Angaben bereitstellen, ist Kuper überzeugt. Die Bafin hat ein Einsehen Es sei praktisch auch nicht möglich, die erforderlichen Angaben innerhalb von drei Tagen in die Fondsdokumente zu integrie- ren, so die Expertin. „Anfang März hat die Ba n ihre ergänzten FAQ zur Handhabe der O enlegungsverordnung aktualisiert“, berichtet Kuper.Die Finanzaufsicht erkennt darin an, dass die technische Umsetzung eine gewisse Zeit braucht. „Zudem erkennt die Ba n an, dass mit den zusätzlichen Angaben nur in be- schränktem Maße ein Mehrwert für den Anleger gescha en wird“, sagt Kuper.Daher hat die Behörde KVGen eine Übergangs- frist bis zum 1. September eingeräumt. In dieser Zeit müssen sie in ihren Jahres- berichten für Artikel-8- und Artikel-9-Pro- dukte, die 2023 fortlaufend eine positive Taxonomiequote ausweisen, zwar Angaben zum Anteil an Investitionen in Atomener- gie und Erdgas vornehmen. „Aber sie dür- fen die Angaben vorerst formlos machen und brauchen sie auch nicht sofort in die standardisierten ESG-Anhänge einzufügen“, sagt Kuper. „Das ist eine pragmatische Lösung“, ndet sie. Und was bringt die große Info-Flut letzt- endlich dem Privatanleger? „Es ist schon für spezialisierte Rechtsexperten eine echte Herausforderung, durch die vielzähligen geforderten Angaben durchzusteigen und dabei immer auf dem Laufenden zu sein“, erklärt Jurist Lange. „Einem Privatanleger ist es überhaupt nicht möglich, all die Informationen in den Tabellen und An- hängen zu lesen und zu verstehen“, sagt er. Es bleibt zu ho en, dass es genug Berater gibt, denen das gelingt – damit aus dem Info-Wirrwarr am Ende doch noch eine klare Sache wird. ANDREA MARTENS FP Markus Lange, Baker Tilly: „Einem Privatanleger ist es überhaupt nicht möglich, all die Informationen zu lesen und zu verstehen.“ Dennis Scharfenberger, Union Investment: „Viele Daten sind bereits verfügbar und können über externe Provider eingekauft werden.“ VERTRIEB & PRAXIS ESG-Fondsdokumente 326 fondsprofessionell.de 1/2023 FOTO: © BAKER TILLY, UNION INVESTMENT

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