FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2023

Möchte ein Besucher der Homepage einen „echten“ Honorarberater in seiner Nähe !nden, kann er den Menüpunkt „Honorarberater Register“anklicken. In die Suchmaske sind verp ichtend viele persön- liche Daten einzugeben – zusammen bil- den sie einen Lead. FONDS professionell probiert es aus, gibt unterschiedliche Namen, Telefonnum- mern, E-Mail-Adressen, Beratungswünsche und Städte ein – einmal Köln, einmal München, das niedersächsische Oldenburg und wenig später Hamburg. Auf drei Gesuche hin meldet sich die Deutsche Honorarberatung aus Düsseldorf. Eine vierte Anfrage bleibt unbeantwortet. Eine Revanche Christian Hagemann hat auf einem Sessel in der Hotellobby Platz genommen. Die Frage, ob der von ihm im Jahr 2016 mitgegründete Bundesverband Verbrau- cheranfragen „immer“ an seine Firma weiterleite, weist er weit von sich. „Die pauschale Behauptung ist falsch und wird von den schwarzen Schafen der Branche, die alle von mir zuvor verklagt wurden, anonym mit dem Ziel verbreitet, sich zu revanchieren und mich beim Bundes- verband schlechtzumachen“, hat er zuvor bereits schriftlich erklärt. Die Frage, ob der Verband die Deutsche Honorarberatung zumindest „au ällig häu!g“ empfehle, lässt sich Hagemann schon eher gefallen. Aber: „Von anderen Honorarberatern weiß ich, dass diese eben- falls Anfragen vom Bundesverband erhal- ten“, sagt er. Auch der Verband weist Interessenver- echtungen mit der Deutschen Honorar- beratung zurück. „Der Bundesverband ist unabhängig und fördert in keiner Weise die geschäftlichen Interessen einzelner Mitglieder“, teilte Verbandsvorstand Gregor Bara bereits im August auf eine erste Anfrage von FONDS professionell mit. Als Auswahlkriterien für die Empfeh- lung eines Honorarberaters nannte Bara damals die folgenden Punkte: zerti!ziertes Mitglied oder zerti!ziertes Fördermitglied, Spezialisierung auf das Beratungsthema, freie Beratungskapazität, Honorarabrech- nung nach der Gebührenübersicht des Ver- bandes und räumliche Nähe. Interessanter- weise antwortet Bara auf eine zweite Anfra- ge der Redaktion im März 2023: „Der Bundesverband unabhängiger Honorar- berater bietet als kostenlosen Verbraucher- service an, anfragenden Verbrauchern einen Honorarberater zu nennen.Wir empfehlen aber keine Mitglieder.“Wie jetzt? Fakt ist, dass Hagemanns Firma Leads vom Bundesverband bekommt und zerti!- ziertes Mitglied ist.Warum er besonders oft Beratungsinteressenten weitergeleitet be- komme, wisse er nicht, sagt Hagemann. „Wir bemühen uns ja immer, alle Kriterien besonders gut zu erfüllen“, erklärt er. Das Empfehlungskriterium „zerti!ziertes Mitglied“ klingt zunächst einmal nach Qualität. „Tatsächlich aber ist diese Zerti!- zierung nur Fassade“, sagt Benjamin Wie- land, Inhaber der Wieland Honorar-Finanz- beratung aus dem baden-württembergi- schen Langenburg. Er war 2022 für kurze Zeit Mitglied im Bundesverband unabhän- giger Honorarberater. „Das Einzige, was ich damals tun musste, um mich zerti!zieren zu lassen, war, auf einem Formular zu ver- » Die Zertifizierung durch den Bundes- verband unabhängiger Honorarberater ist nur Fassade. « Benjamin Wieland, Wieland Honorar-Finanzberatung Mit oder ohne Provision: Die unterschiedlichen Zulassungen Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbe- ordnung (GewO) dürfen Provisionen einnehmen, jedoch auch rein auf Hono- rarbasis arbeiten oder Mischmodelle anbieten. Honorar-Finanzanlagenberater mit Zulassung nach Paragraf 34h GewO dürfen sich ihre Beratung nur durch den Anleger vergüten lassen. Zuwendungen von Dritten sind nur erlaubt, wenn die empfohlene Finanzan- lage nicht provisionsfrei erhältlich ist. In diesem Fall sind die Zuwendungen unverzüglich nach Erhalt an den Kunden auszukehren. Versicherungsmakler sind Gewerbetreibende mit Erlaubnis nach Paragraf 34d Absatz 1 GewO. Wie Finanzanlagenvermittler dürfen sie Provi- sionen einnehmen, aber auch auf Honorarbasis tätig sein. Versicherungsberater benötigen eine Erlaubnis nach Paragraf 34d Absatz 2 GewO und werden durch den Auftraggeber vergütet. Zuwendungen von Versicherern dürfen sie grundsätzlich nicht annehmen. Sind mehrere Tarife für den Kunden in gleicher Weise geeignet, hat der Berater dem Kunden vorrangig die Police anzubieten, die ohne Zuwendungen erhältlich ist. Kommt nur ein Provisionstarif in Frage, muss die Zuwendung unverzüglich an den Kunden ausgekehrt werden. fondsprofessionell.de 1/2023 329 FOTO: © WIELAND HONORAR-FINANZBERATUNG

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