FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2023

ben. „Ich habe den Verband ja auch nicht allein gegründet“, sagt er. „Ich war nur eines von sieben Gründungsmitgliedern.“Das ist richtig, für die Gründung eines Vereins braucht es schließlich sieben Mitglieder. Stellt sich die Frage, wer die anderen sechs waren. Waren sie wie Hagemann 34h- und/oder Versicherungsberater, die sich für die Interessen der „echten Honorarberater“ einsetzen wollten? Daran könne er sich nicht mehr erin- nern, sagt Hagemann. Und der aktuelle Vorstand des Bundesverbandes Gregor Bara schreibt: „Wer vor sieben Jahren Grün- dungsmitglied war, weiß ich nicht.“Das ist erstaunlich, denn ein Blick in die Papier- akte des Bundesverbandes unabhängiger Honorarberater, die beim Amtsgericht Ber- lin-Charlottenburg hinterlegt ist und in die FONDS professionell Einsicht genommen hat, o enbart: Bara war neben Hagemann eines der sieben Gründungsmitglieder. Neurochirurg als Vorstand Nun ist der Name Gregor Bara eher sel- ten. Eine Recherche bei Google ergibt nur einen Tre er: Bara ist Facharzt für Neuro- chirurgie. Markus Kraiger, der ebenfalls zu den Gründern des Bundesverbandes ge- hört und von Juli 2021 bis August 2022 Vorstand war, gibt auf seinem Linkedin- Pro l unter Berufserfahrung aktuell „Learning Architect“ und „Bildungsinnovator“ an. Die Namen der weiteren Gründer ergeben ebenfalls keinerlei Verbindung zur Branche der Honorarberater. Interessant ist ein weiterer Name, der sich nicht auf der Liste der Gründungsmitglie- der ndet: Jannine-Françoise Ellinger. Seit Januar ist sie Ge- schäftsführerin der Deutschen Versicherungsberatung aus Meerbusch. Das Impressum des Bundesverbandes führt sie zudem als „Bundesspreche- rin“. Die Deutsche Versicherungsberatung wiederum schaltet erstaunlicherweise eine Google-Anzeige für den Bundesverband. Warum? Das bleibt o en. Ellinger war für die Redaktion nicht zu erreichen. Seine Funktionsträger, so teilt der Ver- band mit, seien ehrenamtlich tätig und nicht in der Versicherungs- und/oder Finanz- anlagebranche tätig. Dies solle eine voll- kommene Unabhängigkeit des Verbandes gewährleisten. Aber die deutsche Finanz- beratungslandschaft ist kompliziert. Wie kann sich ein Bundesverband unabhängi- ger Honorarberater, an dessen Spitze ein Neurochirurg steht, da vernünftig für die Interessen seiner Mitglieder einsetzen? „Wir vertreten die Verbraucherinteressen, denen die Interessen von Berufsträgern gegen- überstehen und die in der Regel nicht deckungsgleich sind“, schreibt Bara. Dann vertritt der Verband also gar nicht in erster Linie die Interessen seiner Mit- glieder? Zumindest vermittelt der Verein ihnen Leads. Wie passt das mit dem gemeinnützigen Zweck zusammen? Lars Leuschner, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesell- schaftsrecht an der Universität Osnabrück, äußert sich nicht zum konkreten Fall, erklärt aber die allgemeinen Vorgaben. „Die gezielte Kundenakquise verstößt ge- gen die Vorgaben des Gemeinnützigkeits- rechts“, erklärt Leuschner. Eine gemeinnützi- ge Körperschaft müsse die Allgemeinheit fördern und selbstlos tätig sein. „Sie darf we- der selbst noch zugunsten ihrer Mitglieder eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen“, sagt er. Das Gebot der Selbstlosigkeit impliziere, dass Mitglieder und auch Per- sonen, die den Mitgliedern nahestehen, keine Zuwen- dungen aus Mitteln der Kör- perschaft erhalten. „Verbotene Zuwendungen sind nicht nur gewinnähnli- che Zuwendungen, sondern wirtschaftliche Vorteile aller Art“, so Leuschner. „Die Kun- denakquise eines Vereins für ein Vereinsmitglied ist ein sol- cher geldwerter Vorteil, sodass nicht mehr von einer selbst- » Es ist keineswegs üblich, dass ein Verband seine Mitgliedszahlen nicht nennt. « Norman Wirth, AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung Nischenphänomen Zahl der Honorarberater im Investment- und Versicherungsbereich Deutlich weniger als ein Prozent aller gewerblichen Fondsmakler sind als Honorar-Finanzanlagenberater tätig. Quelle:DIHK | Stand:1.1.2023 Honorar- Finanzanlagen- berater 306 Finanzanlagen- vermittler 39.949 Versicherungs- berater 333 Andere Versicherungs- vermittler 192.456 Anteil der Honorarberater: 0,76 % 0,17 % fondsprofessionell.de 1/2023 331 FOTO: © BETTINA STRAUB | WIRTH RECHTSANWÄLTE

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