FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2023
sche Finanzaufsicht ordnete die zeitweilige Schließung von drei Portfolios an. Neben den von der Autorité des Marchés Finan- ciers (AMF) benannten Portfolios fror die Boutique noch vier weitere Publikums- fonds und einen Spezialfonds ein. Als Grund für die Schließung verwies die Investmentgesellschaft auf „Unsicherheiten“ bei der Bewertung von nicht an der Börse notierten Wertpapieren, die „einen erhebli- chen Anteil“ der Anlagen der betro enen Fonds ausmachen würden. Bußgeld verhängt Während der Schließung sortierte H2O die illiquiden Wertpapiere aus. Sie blieben in den alten Vehikeln, die fortan als „Seiten- taschen“ galten und abgewickelt werden sollten. Die Scha ung dieser sogenannten „Side Pockets“war aufgrund neuer Regeln möglich – und H2O einer der ersten An- wendungsfälle. Das Volumen der Seiten- taschen wurde damals auf insgesamt gut 1,6 Milliarden Euro bezi ert. Seither hat H2O den Wert auf rund eine Milliarde Euro abgeschrieben. Die liquiden Wertpa- piere übertrug H2O in neue Fonds, die im Herbst 2020 geö net wurden. Diese erziel- ten seither wieder erkleckliche Renditen. Hintergrund der Abspaltung der Seiten- taschen war, dass eine Rückkaufvereinba- rung namens „Evergreen“ mit Windhorst nicht vorangekommen war. Die Tennor Holding sollte die Papiere über eine Zweckgesellschaft zurückkaufen. Doch die Transaktion scheiterte. Stattdessen wurden die einzelnen Verbindlichkeiten der zu Tennor zählenden Unternehmen in einer Anleihe gebündelt, der sogenannten „First Super Senior Secured Note“ (FSSSN). Der vorerst letzte Akt des Dramas: Ein Gremium der Finanzaufsicht AMF ver- hängte Anfang Januar eine Rekordstrafe in Höhe von 75 Millionen Euro gegen H2O. Crastes muss 15 Millionen Euro zahlen und erhält ein Berufsverbot für fünf Jahre. Investmentchef Vincent Chailley kassierte eine Buße von drei Millionen Euro. Die Boutique wehrt sich gegen die Entschei- dung. „Nach einer eingehenden Analyse des Urteils mit seinen Anwälten cht H2O die Entscheidung der AMF energisch an, da die Sanktion unverhältnismäßig ist“, teil- te die Gesellschaft mit.Der Widerspruch ist mittlerweile eingelegt. Bis darüber entschie- den ist, übernimmt der bisherige Co-Leiter Loïc Guilloux von Crastes den Chefposten – „vorübergehend“, wie das Haus betonte. Grenze überschritten Eine Gruppe von H2O-Anlegern begrüßt dagegen das Urteil. In der „Association Col- lectif Porteurs H2O“ haben sich mehr als 4.200 private wie professionelle Investoren zusammengeschlossen. „Die AMF hat sehr deutlich gemacht, dass sie drei Fehler sieht“, sagt Gérard Maurin, Vorsitzender der Ver- einigung. „Erstens war es den Fonds nicht erlaubt, so stark in illiquide Anleihen ohne Rating zu investieren. Zweitens hätte der AMF zufolge H2O nicht die Buy-and-sell- back-Vereinbarung eingehen dürfen“, zählt Maurin ein weiteres Argument auf. „Drit- tens überschritt H2O Investitionsgrenzen.“ So dürfen UCITS-Fonds etwa nur bis zu einer Maximalschwelle in Papiere eines Emittenten investiert sein. November 2020: Die fran- zösische Bank Natixis erklärt, ihre Beteiligung in Höhe von 50,1 Prozent an H2O verkaufen zu wollen. 2021 Januar 2021: Natixis gibt bekannt, seine Anteile an das Management von H2O verkaufen zu wollen. Zudem deckt FONDS professionell auf, dass der Fonds H2O Fidelio liquidiert wird. Er zählte nicht zu den Vehikeln, die zeitweilig eingefroren waren. März 2021: Die britische Finanz- aufsicht FCA fordert H2O auf, externe Berater zu engagieren, um den Verkauf der illiquiden Investments voranzutreiben: eine Investmentbank und eine Wirtschaftskanzlei. Mai 2021: Verbindlichkeiten der Windhorst-Firmen gegenüber H2O werden in einer Anleihe gebündelt. Juli 2021: Die deutsche Finanz- aufsicht Bafin hat Ermittlungen gegen Windhorst aufgenommen. Es bestehe der Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Im Visier der Fahnder: das Finanzie- rungsvehikel „Evergreen“. Windhorst meint, dass die „Anschuldigungen jeder Grundlage entbehren“. September 2021: Privat- und Profianleger schließen sich in der Gruppe „Collectif Porteurs H2O“ zusammen und engagieren eine An- waltskanzlei, um das Drama rund um die H2O-Fonds auszuleuchten und Ent- schädigungszahlungen einzufordern. November 2021: Windhorst gibt an, „mit Zustimmung“ der Bafin die zuvor von ihr beanstandeten Einlagen zurückgezahlt zu haben. Die Bafin spricht dagegen von einer „Anord- nung“. Zudem erklärt ein niederländi- sches Gericht Windhorsts Tennor Das H2O-Windhorst-Drama im Zeitverlauf | Teil 2 » Stets im Interesse der Investoren gehandelt. « Bruno Crastes, H2O FOTO: © H2O fondsprofessionell.de 1/2023 341
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