FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2023
Dieser Ansage folgt eine lange Au is- tung der Stellschrauben, an denen Versi- cherer drehen sollen, damit die E ektiv- kosten niedrig bleiben. Zu jenen zählt die Ba"n die Berücksichtigung von Storno- wahrscheinlichkeiten und die Ausgestal- tung der Vermittlerprovisionen in den ers- ten Jahren der Laufzeit. Genannt werden auch die Rückvergütungen, die Gesellschaf- ten von Asset Managern bekommen, deren Fonds sie in Fondspolicen verwenden. Ebenfalls im Blick hat die Ba"n Rück- vergütungen, die Asset Manager direkt an die Vertriebspartner der Versicherer zahlen und die auch die E ektivkosten erhöhen. Das komme zwar nur im Einzelfall vor, bekannt ist aber, dass etwa die DVAG für Policen, in denen bestimmte DWS-Fonds stecken,Vergütungen sowohl vomVersiche- rer Generali als auch von der DWS erhält. Risikoindikatoren Darauf basierend hat die Ba"n „Risiko- indikatoren“ entwickelt, um Versicherer zu identi"zieren, die sie näher unter die Lupe nehmen will. Dazu zählen ein starkes Neu- geschäft und hohe Stornoquoten: Beides könnte Ausdruck einer aggressiven Ver- kaufspraxis sein. Ferner hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, speziell hohe Ab- schlussprovisionen – jeweils im Verhältnis zu den verdienten Bruttobeiträgen im Jahr. Und schließlich sind generell hohe E ek- tivkosten für die Aufsicht ein Risikoindika- tor. Daher wird sich die Bundesanstalt vor allem auf die Lebensversicherer fokussieren, bei denen die E ektivkosten der meistver- kauften Produkte im oberen Viertel (75- Prozent-Quantil) der vergleichbaren Poli- cen liegen. Umwelchen konkreten Kosten- satz es sich handelt, legt die Aufsicht nicht strikt fest, er unterscheidet sich von Pro- duktkategorie zu Produktkategorie (siehe Tabelle unten). Kritik von mehreren Seiten Das Vorgehen der Ba"n wird von meh- reren Seiten kritisiert: Einigen geht die Behörde zu weit, anderen nicht weit genug. Zu ersten Gruppe gehören die Vermittler- verbände AfW und Votum. Beide üben in o ziellen Stellungnahmen detailliert Kritik am Merkblatt, etwa Votum an der Fokussierung der Ba"n auf den Rendite- aspekt als Kundennutzen. Vor allem bean- standen sie, dass sich die Bundesanstalt über den politischen Willen gegen Ein- gri e in die Vermittlervergütung hinweg- setze. „Die Ba"n überschreitet hiermit ihre Kompetenz und begibt sich in die Rolle des Ersatzgesetzgebers“, meint AfW-Vor- stand Norman Wirth. Hermann Weinmann hält das Vorgehen der Aufsicht ebenfalls nur für die „drittbes- te“Lösung. Allerdings fordert der Professor am Institut für Finanzwirtschaft der Hoch- schule Ludwigshafen gerade eine stärkere Regulierung von Lebens- und Altersvor- sorgeprodukten: „Der Staat muss die Rich- tung vorgeben. Er darf keinen Produktwirr- warr mit zwangsweiser Komplexität zulas- sen, wie wir das heute erleben. Auch muss es einheitliche Kalkulations- und Kosten- grundsätze geben, um missbräuchlichen Einsatz wie etwa die Alimentierung von Tochtergesellschaften zu unterbinden“, so Weinmann.Nicht nur die Abschlusskosten, sondern der gesamte Vertriebsapparat bedürfen ihm zufolge angesichts überbor- dender betriebswirtschaftlicher Kosten der Neuordnung. In diesen Kosten zeige sich eine ungesunde Entwicklung, die jedes Jahr neue Höchstwerte hervorbringe. Wohin die Reise gehen wird, wissen Versicherer und Vermittler erst, wenn die Ba"n ihr "nales Merkblatt verö entlicht. Ein Datum dafür blieb die Behörde bis zuletzt schuldig. JENS BREDENBALS FP Effektivkosten von Produkten mit monatlicher Beitragszahlung von 100 Euro Eintrittsalter Fondsgebundene Lebensversicherung Klassische Lebensversicherung (Vertragslaufzeit) in Jahren 55 (12) 47 (20) 37 (30) 27 (40) 55 (12) 47 (20) 37 (30) 27 (40) 25-%-Quantil 2,03 % 1,54 % 1,30 % 1,13 % 1,42 % 1,23 % 1,00 % 0,83 % 50-%-Quantil 2,62 % 2,00 % 1,64 % 1,53 % 1,91 % 1,48 % 1,16 % 0,98 % 75-%-Quantil 3,29 % 2,65 % 2,35 % 2,21 % 2,32 % 1,73 % 1,43 % 1,22 % Gewichtetes Mittel 2,66 % 2,17 % 1,90 % 1,75 % 1,89 % 1,52 % 1,28 % 1,12 % Quelle:Bafin » Wenn das jetzt nicht klappt, dann kann man europäischen Argumen- ten kaum noch etwas entgegenhalten. « Frank Grund, Bafin fondsprofessionell.de 1/2023 437 FOTO: © UTE GRABOWSKY | PHOTOTHEK.NET | BAFIN
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