FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2023

Holpriger Wachwechsel Seit dem 1. Januar 2023 müssen Investmenthäuser für ihre Publikumsfonds neue Infoblätter bereithalten. Der Wechsel vom KID zum PRIIPs-BIB verlief wie erwartet nicht ganz glatt. O b vor dem Buckingham Palace in London oder vor dem griechischen Parlament in Athen: Wachwechsel vollzie- hen sich nach einem streng festgelegten Zeremoniell und zügigen Schritts. Die Ab- lösung eines aufsichtsrechtlichen Regimes durch ein anderes verläuft hingegen schon mal holprig. So auch zu Jahresbeginn, als die neuen „Beipackzettel“ für Fonds die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (Key Information Document, KID) ablösten. Bis zum 1. Januar 2023 mussten Kapital- verwaltungsgesellschaften (KVGen) für ihre in der Europäischen Union (EU) vertrie- benen OGAW-Sondervermögen und für Privatanlegern zugängliche Alternative Investmentfonds die neuen Infoblätter parat haben. So schreibt es ihnen die Ver- ordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based In- vestment Products, kurz: PRIIPs) vor. Zwar sind die Basisinformationsblätter (BIBs), wie die KID-Nachfolger korrekt hei- ßen, für Fondsanbieter nichts grundlegend Neues. Bereits seit Anfang Januar 2018 hat- ten die KVGen diese für Publikumsfonds bereitzuhalten, die für Fondspolicen ange- boten werden.Dennoch war die Erstellung der PRIIPs-BIBs für die Investmenthäuser nicht simpel. Denn die EU-Kommission hatte die BIBs einer Überarbeitung unter- zogen, die veränderte Angaben und Be- rechnungsmethoden erforderlich machte. Gar nicht so wild Maklerpools und Depotbanken hatten daher vor dem Starttermin befürchtet, viele Fonds könnte in den ersten Wochen des neuen Jahres nicht handelbar sein, da die veränderten Infoblätter eventuell noch nicht für alle betro enen Produkte vor- liegen würden. Tatsächlich vollzog sich die Wachablösung zwar holprig, aber deutlich reibungsloser als erwartet. Zwei neue Anga- ben in den Infoblättern stellten sich aller- dings als nicht ganz einfach heraus. „Wir hatten rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023 alle Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Fonds bei uns auf der Plattform ver- fügbar sind, kontaktiert und Informationen sowie Leitfäden zum Thema PRIIPs-BIB zur Verfügung gestellt“, erklärt Sebastian Höft, Vertriebsleiter bei der Fondsdepot Bank mit Sitz in Hof. „Einige Gesell- schaften hatten sich bis dahin aber noch nicht mit den Anforderungen aus PRIIPs beschäftigt“, sagt er. Da die Basisinformationsblätter zum Teil nicht vorlagen, hätten Orders für verschie- dene Sondervermögen nicht ausgeführt werden können. Auch bis Ende Januar seien noch nicht alle Fonds wieder handel- bar gewesen. „Zu diesemZeitpunkt fehlten die BIBs aber nur noch für einige wenige Sondervermögen“, so Höft. Andere Fondsplattformen berichten von ähnlichen Erfahrungen. „Tatsächlich stan- den in den ersten Januartagen nur für zirka 75 Prozent der Fonds die Basisinforma- tionsblätter zur Verfügung“, teilt etwa die European Bank for Financial Services (Ebase) aus Aschheim bei München mit. Dies habe zum einen daran gelegen, dass man- che KVGen die Informationen mit Verspä- tung an die Datenlieferanten weiterge- geben hätten. Zum anderen hätten die Datenanbieter Probleme gehabt, die Masse an neuen Angaben korrekt zu verarbeiten. Wachablösung vor dem griechischen Parlament in Athen: Während hier alles wie am Schnürchen läuft, ging die Ablösung der alten durch die neuen Infoblätter für Fonds nicht ganz so reibungslos über die Bühne. STEUER & RECHT PRIIPs 438 fondsprofessionell.de 1/2023 FOTO: © THAUWALD-PICTURES | STOCK.ADOBE.COM

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