FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023

Offen für Infrastruktur Um den Fondsstandort Deutschland durch eine größere Produkt- vielfalt zu stärken, wurde das KAGB vor wenigen Jahren um offene Infrastrukturfonds erweitert. Jetzt starten die ersten Produkte. Z wei Jahre lang tat sich nichts. Jetzt gibt es mit der DWS und der KGAL gleich zwei namhafte Anbieter, die o ene Infra- strukturfonds entwickelt haben: Der „Infra- struktur Europa“ von der DWS ist Anfang Mai in den Vertrieb gegangen, KGAL plant den Vertriebsstart für September. Langlebige Assets Das Spektrummöglicher Assets ist groß: „Für uns ist Infrastruktur die Gesamtheit aller materiellen und immateriellen Wirt- schaftsgüter, die die Basisbedürfnisse einer Bevölkerung adressieren“, sagt Peter Brodeh- ser, Infrastrukturexperte bei der DWS. Darunter fallen unter anderem Anlagen zur Produktion von Strom und Wärme, das gesamte Transportwesen, der Ausbau von Kommunikationsnetzen, Rechenzen- tren, Energiespeicher und der ganze Be- reich der sozialen Infrastruktur mit Kran- kenhäusern, Schulen oder Universitäten. Der weltweite Finanzierungsbedarf ist ge- waltig (siehe Gra k nächste Seite). Der Infrastrukturmarkt ist zwar einerseits davon geprägt, dass es sich um langlebige Investitionsgüter handelt, andererseits zeich- nen ihn auch technische Fortschritte aus. Zum Beispiel werden Solarmodule immer leistungsfähiger.Das Fraunhofer Institut hat vergangenes Jahr eine Solarzelle mit einem Wirkungsgrad von fast 50 Prozent vorge- stellt. Das liegt oberhalb des Doppelten aktuell marktgängiger Module. „Das Management eines Infrastrukturportfolios braucht eine Strategie, die auf mehrere Jahrzehnte ausgelegt ist und dennoch der zum Teil sprunghaften Entwicklung Rech- nung tragen kann und dauerhaft umsetz- bar ist“, sagt Brodehser. Eine Begrenzung der Laufzeit des o e- nen Infrastrukturfonds ist im KAGB nicht vorgesehen, wie ohnehin der regulatorische Rahmen für die beiden Sondervermögen o ener Immobilien- und o ener Infra- strukturfonds fast gleich ist. Einige Unter- schiede gibt es dennoch (siehe Tabelle auf Seite 244). Fristen und Liquidität Die Mindesthaltedauer beträgt 24 Mona- te. Als Anlagehorizont von Immobilien- fonds empfehlen Anbieter und Berater aber in der Regel drei bis fünf Jahre, was die DWS auch ihren Vertriebspartnern des Infrastrukturfonds mit auf den Weg gibt. Die Kündigungsfrist von zwölf Monaten ist ebenfalls bei o enen Immobilien- und o enen Infrastrukturfonds identisch. „Einen Unterschied gibt es bei den Zeit- punkten möglicher Kündigungen. Wäh- rend man Anteile an einem Immobilien- Sondervermögen quasi täglich kündigen kann und dann die Zwölfmonatsfrist läuft, dürfen die KVGen o ener Infrastruktur- fonds nur zweimal im Jahr eine Kündi- gung annehmen“, erklärt Matthias Weber, Verkaufsleiter bei KGAL. » Man kann mit Infrastruktur-Assets einen guten Inflations- schutz darstellen. « Nicola Palmer, QIC Infrastruktur-Assets sind langfristig zu bewirtschaftende Wirtschaftsgüter. Offene Fondsstrukturen scheinen da unpassend. Mit dem KAGB-regulierten offenen Immobilienfonds hat man aber gute Erfahrungen gemacht. SACHWERTE Infrastruktur 240 fondsprofessionell.de 2/2023 FOTO: © WINDCOLORS | STOCK.ADOBE.COM

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