FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023

Zugang eröffnet Eine novellierte EU-Verordnung macht den Vertrieb von European Long-Term Investment Funds (ELTIFs) für Finanzberater interessant. Auch die Abwicklung könnte bald einfacher werden. E s gibt sie, diese Er ndungen, die am Anfang Zwei er auf den Plan riefen, aus dem täglichen Leben heute aber schon längst nicht mehr wegzudenken sind. Die Glühlampe etwa gehört dazu, der PC oder das Auto. Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen werde eine Million nie- mals übersteigen, befand 1901 der Auto- mobilpionier Gottlieb Daimler. Und das schon allein „aus Mangel an verfügbaren Chau euren“. Ein Mangel an verfügbaren Angeboten ist ein Grund dafür, dass der European Long-Term Investment Fund (ELTIF) bei Kleinanlegern und ihren Beratern bisher kaum Zuspruch gefunden hat. Das man- gelnde Angebot wiederum hat seine Ursa- che vor allem darin, dass der europäische Gesetzgeber für die Au age und den Ver- trieb von Fonds dieses Typs bislang sehr strenge Kriterien vorsieht. Doch nun erö net die EU-Kommission auch weniger vermögenden Anlegern den Zugang zu ELTIFs – und ermöglicht es Vermittlern damit, sich ein neues Ge- schäftsfeld zu erschließen. Die reformierte ELTIF-Verordnung, die ab Januar 2024 anzuwenden ist, dürfte die Zahl der lang- fristigen Investmentfonds, die sich auch an Kleinanleger richten, steigen lassen. Zudem wird die bisher komplexe Beratung einfa- cher. Damit Finanzberater ab dem kom- menden Jahr in Sachen ELTIF aktiv wer- den können, müssen bis dahin aber auch die Maklerpools und Depotbanken auf das neue Geschäft eingestellt sein. FONDS professionell hat sich daher umgehört, wie weit sie sind. Strikte Vorgaben Bisher ist es Vermittlern im Prinzip un- möglich, nicht gerade hochvermögenden Privatanlegern einen ELTIF ans Herz zu legen. Denn als die EU-Kommission den neuen Fondstyp mit der 2015 in Kraft getretenen ELTIF-Verordnung an den Start schob, hatte sie de niert, dass die Vehikel bestimmte Merkmale erfüllen müssen und die Beratung strikten Vorgaben zu genü- gen hat (siehe dazu auch den Beitrag im aktuellen SACHWERTE Spezial, Seite 52). So müssen Privatanleger, die in einen dieser Langfristfonds investieren möchten, über ein freies Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügen. Auch dann dürfen sie höchstens zehn Prozent davon in einen ELTIF stecken. Doch abgesehen vom Klimavest der Commerz Real sehen die ELTIFs, die bis dato in Deutschland zum Vertrieb zugelassen wurden,meist Mindest- investitionssummen ab 125.000 Euro vor. Vehikel mit Mindestanlagen von unter 10.000 Euro an den Markt zu bringen, war Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) bisher untersagt. Berater mussten eine um- fangreiche Geeignetheitsprüfung vorneh- men, wenn ein Kunde Interesse an einem ELTIF-Investment äußerte. Doch inzwischen hat die EU-Kommis- sion die entsprechende Verordnung über- arbeitet. Nach den „ELTIF 2.0“-Regeln brauchen KVGen bei der Au age solcher Fonds künftig keine Mindestinvestitions- summen mehr festzulegen. Anleger dürfen unabhängig von der Höhe ihres frei ver- fügbaren Vermögens Geld in einen ELTIF ießen lassen. Für Berater entfällt damit der aufwendige Vermögens-Check. Einen Spalt weit offen: Gewerbliche Finanzberater trennte einige Jahre eine starke Tür aus strengen Vorschriften davon, ELTIFs an ihre Kunden zu vermitteln. Ab Januar 2024 ist der Weg für sie frei. SACHWERTE ELTIF 246 fondsprofessionell.de 2/2023 FOTO: © RELEON8211 | STOCK.ADOBE.COM

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