FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023
Kurz mal aufatmen Die Gefahr, dass erhaltene Auszahlungen womöglich zurückgefordert werden, erschwerte und verzögerte das bisherige P&R-Insolvenz- verfahren. Jetzt liegen höchstrichterliche Beschlüsse vor. D ie Frage, wem genau die Container bei Direktinvestments eigentlich ge- hören und wie daraufhin früher geleistete Auszahlungen an die Anleger zu quali zie- ren seien, sorgte bereits für große Verunsi- cherung, als 2016 Magellan, ebenfalls An- bieter von Containerinvestments, Insolvenz anmeldete. Der Verwalter der insolventen P&R-Firmen, Michael Ja-é, strengte des- halb mehrere Gerichtsverfahren an, um Rechtssicherheit zu erlangen. Er verklagte exemplarisch mehrere P&R-Investoren darauf, die in den vier Jahren vor der In- solvenz erhaltenen Containermieten und Rückkaufpreise zurückzuzahlen. Er berief sich dabei auf Paragraf 134 der Insolvenzordnung (InsO), der vorsieht, dass Zahlungen, die keinen Entgeltcharakter haben, von den Empfängern zurückgefor- dert werden können. Aus der Perspektive aller anderen Insolvenzgläubiger leitet sich daraus eine P icht ab, die fraglichen Beträ- ge zur Insolvenzmasse hinzuzuziehen und ihre Rückforderung zu betreiben. Hemmungsvereinbarungen Weil die Gefahr bestand, dass Rückforde- rungsansprüche bereits verjährt sein könn- ten, noch bevor die Frage geklärt ist, ob sie überhaupt berechtigt sind, hat Ja-é mit den meisten Anlegern eine sogenannte Hemmungsvereinbarung getro-en, um Zeit zu gewinnen. Bereits 2021 wurden drei der sechs Pilot- verfahren vor den Oberlandesgerichten in Karlsruhe,München und Stuttgart abschlä- gig beschieden. Ja-és erklärtes Anliegen war jedoch, eine höchstrichterliche Ent- scheidung herbeizuführen. Folgerichtig musste er sich schließlich an den Bundes- gerichtshof (BGH) wenden, nachdem die Oberlandesgerichte seine Beschwerde zu- rückgewiesen hatten, mit der sich Ja-é gegen die jeweilige Nichtzulassung der Revision gewehrt hatte. BGH-Beschlüsse Der BGH hat mit drei Beschlüssen vom 26. Januar dieses Jahres (Az.: IX ZR 17/22, IX ZR 91/21 und IX ZR 30/22) die Revi- sionsanliegen zurückgewiesen. Damit sind die an den jeweiligen Oberlandesgerichten gefällten Urteile rechtskräftig. Rechtsanwalt Alexander P sterer-Junkert von der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Part- ner hatte für einen der von Ja-é angeklag- ten Investoren erwirkt, dass zunächst das Landgericht Karlsruhe und dann das dorti- ge Oberlandesgericht die von Ja-é geltend gemachte Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Auszahlungen zurückgewiesen haben. Seine Einschätzung gilt jedoch für die drei Beschlüsse gleichermaßen: „Der BGH hat festgestellt, dass es sich bei der Bezahlung des Rückkaufpreises und der vereinbarten Mieten zu den Containern um eine ent- geltliche Leistung handelt. Damit sind die Grundsätze zu Paragraf 134 InsO nicht » Im Vergleich zu anderen Fällen dürfen wir das Vorgehen des Insolvenzverwalters als vorbildlich bewerten. « Alexander Pfisterer-Junkert, BKL 3,5 Milliarden Euro von 54.000 P&R-Anlegern sind Gegenstand eines komplexen Insolvenzverfahrens. Rechtsanwalt Michael Jaffé hat mit gerichtlichen Pilotverfahren erfolg- reich ein Exempel statuiert. SACHWERTE Containerinvestments 252 fondsprofessionell.de 2/2023 FOTO: © FOX_DSIGN | STOCK.ADOBE.COM
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