FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023
Riskante Lücke Wachpolizisten übernehmen Aufgaben verbeamteter Polizisten, sind aber nur angestellt und schlechter abgesichert. Ein Makler will die Lücke schließen, wird jedoch vom Innenministerium ausgebremst. F ür die Bewachung von bedrohten Einrichtungen und Botschaften sind eigentlich verbeamtete Polizisten zuständig. Doch zunehmend werden angestellte Wachpolizisten zur Verstärkung der verbe- amteten Kollegen eingesetzt, insbesondere für den Wach- und Objektschutz – allein in Hessen und Berlin schätzungsweise 2.400 Personen. Diese Gruppe ist trotz gro- ßer gesundheitlicher Herausforderungen leichter kündbar, bekommt ein geringeres Gehalt und ist anders als bei anderen Tätig- keiten im ö entlichen Dienst nicht ausrei- chend gegen Berufsunfähigkeit (BU) abge- sichert (siehe auch FONDS professionell 1/2022, Seite 282). Der private BU-Schutz endet schon mit 62 Jahren, die Versorgung bringt allenfalls 1.000 Euro Monatsrente. Die durchschnittliche Lebenshaltung kostet aktuell in Deutschland jedoch 1.635 Euro pro Person. Versorgungsansprüche wie bei den ver- beamteten Kollegen gibt es für Wachpoli- zisten nicht. „Bei vorzeitiger Polizeidienst- untauglichkeit gibt es keine zusätzliche Ver- sorgung im ö entlichen Dienst für Wach- polizisten, obwohl sich deren Arbeitsplatz- beschreibung deutlich von der eines ‚nor- malen‘ Tarifangestellten abhebt“, sagt Jens Peppler, Vizevorsitzender des Landesver- bandes Hessen der Unabhängigen in der Polizei. Als einfache Angestellte kämen sie nur auf maximal 877 Euro staatliche Rente bei voller Erwerbsminderung (Stand: 2021), bei teilweiser Erwerbsminderung sogar nur aus die Hälfte. „Das ist eindeutig zu wenig zum Leben“, kritisiert Frank Dietrich, zumal das Tätig- keitspro l von Wachpolizisten gesundheits- gefährdende Aufgaben enthalte und eine Dienstunfähigkeit (DU) bereits bei einer geringen Erwerbsminderung vorliege. „De facto laufen Wachpolizisten ohne bessere private Absicherung in die Armutsfalle“, sagt der Potsdamer Fachmakler für bio- metrische Risiken. Doch eine private Absi- cherung sei amMarkt nicht in der passen- den Höhe zu bekommen. Rahmenvertrag ausgehandelt Also machte sich Dietrich, von einem Personalrat in Hessen angesprochen, auf die Suche nach einem Versicherer, der eine Berufsunfähigkeit bis 67 abdeckt und 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens im BU-Fall leisten würde. Damit ließe sich das au ällige Missverhältnis der Absicherung gegenüber den verbeamteten Kollegen merklich verringern. Dietrich wurde tat- sächlich fündig – und handelte mit einem Versicherer sogar einen Rahmenvertrag aus, sodass die Beiträge auch bei höherem Alter erschwinglich wären. Mit der Idee eines solchen Rahmenver- trags wandte sich Dietrich an das hessische Innenministerium, das schon seit dem Jahr 2000 Tarifbeschäftigte im Bereich der Wachpolizei einsetzt. Doch Innenminister » Wachpolizisten ohne bessere private Absicherung laufen in die Armutsfalle. « Frank Dietrich, Fachmakler Polizisten bewachen das Reichstags- gebäude in Berlin: Derartige Aufgaben werden häufig von Kollegen über- nommen, die nicht verbeamtet sind. Ihre Absicherung gegen Dienst- unfähigkeit lässt zu wünschen übrig. FONDS & VERSICHERUNG Berufsunfähigkeit 290 fondsprofessionell.de 2/2023 FOTO: © CINEBERG | STOCK.ADOBE.COM
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