FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023
Doch nicht nur der Tod eines Angehö- rigen kann die Hinterbliebenen vor recht- liche und nanzielle Probleme stellen. Jeden Tag kann ein tragisches Ereignis dazu führen, dass selbst junge Menschen nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu tre en. Daher sollten Finanzberater jedem erwachsenen Kunden einen Notfallordner ans Herz legen, in dem drei wichtige Dokumente nicht fehlen dürfen. Der erste Baustein ist die Patientenver- fügung. Damit kann jeder volljährige Bundesbürger im Voraus festlegen, ob und wie er in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte, falls er nicht entscheidungsfähig ist. Dafür muss die Verfügung lediglich schriftlich verfasst und unterzeichnet werden. Die Vorsorgevollmacht Von der Patientenverfügung zu unter- scheiden ist die Vorsorgevollmacht. „Mit diesem Dokument bestimmt der Voll- machtgeber einen Vertrauten, der seine An- gelegenheiten für ihn regelt, wenn er selbst dazu nicht imstande ist“, sagt Verena Quer- ling, Referentin für P egerecht bei der Ver- braucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zudem kann sich eine solche Vollmacht außer auf medizinische Maßnahmen auch auf alle anderen Lebensbereiche erstrecken. „Die Vorsorgevollmacht ist ein sehr wich- tiges Dokument“, erklärt Querling. Der Grund dafür: Allein Eltern haben ein um- fassendes Sorgerecht für ihre minderjähri- gen Kinder. Ist eine volljährige Person nicht fähig, selbstbestimmt zu handeln, so dürfen sich ihre Nächsten zwar um sie kümmern. Sind aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen nötig, darf selbst ein Ehepartner diese ohne Vollmacht nicht für den anderen tre en. „Häu g werden sogenannte General- vollmachten erteilt“, sagt Querling. Damit erhält der Bevollmächtigte Entscheidungs- befugnis in allen rechtlichen, nanziellen oder gesundheitlichen Belangen. „In die- sem Fall ist allerdings zu beachten, dass eine Generalvollmacht einige wenige Situa- tionen nicht automatisch umfasst“, mahnt die Juristin. Spezielle Formulierungen Soll ein Angehöriger etwa über den Ab- bruch lebensverlängernder Maßnahmen bestimmen dürfen,müssen dafür besonde- re gesetzlich festgelegte Formulierungen ge- wählt werden. So ist es auch bei Entschei- dungen über medizinische Behandlungen, die schwerwiegende Folgen nach sich zie- hen können. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigep icht muss ebenfalls gesondert erwähnt werden. „Natürlich ist es auch möglich, Vorsorge- vollmachten nur für einzelne Bereiche zu erteilen oder mehrere Bevollmächtigte mit unterschiedlichen Befugnissen einzusetzen“, sagt Querling. Grundsätzlich gibt es für die Dokumente keine Formvorschriften. Um später Beweiskraft zu haben, müssen sie » Es ist sinnvoll, den Bevollmächtigen ein Originaldokument auszuhändigen. « Verena Querling, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Vollmachten: Gut zu wissen In Vertretung: Eine Vollmacht ist eine sogenannte Vertretungsmacht, die per Rechts- geschäft vom Vollmachtgeber auf die zu bevoll- mächtigende Person übertragen wird. Die Erklä- rung setzt die Geschäftsfähigkeit des Vollmacht- gebers und des Vollmachtnehmers voraus. Außen- und Innenverhältnis: Eine Voll- macht legt fest, was der Bevollmächtigte im Na- men des Vollmachtgebers tun darf. Die Erklärung definiert etwa seine Befugnis, Rechtsgeschäfte zu tätigen. Die Vollmacht regelt das Außenverhältnis. Dafür kommt es nur auf den Inhalt an, nicht aber auf eventuelle Absprachen zwischen Vollmacht- geber und -nehmer zum Gebrauch der Vollmacht. Über dieses Innenverhältnis trifft eine Voll- macht keinerlei Aussagen. Rechtlicher Auftrag: Das Innen- verhältnis ist rechtlich gesehen ein Auftrag. Ein solches Auftragsverhältnis kann mit der Erteilung der Vollmacht ausdrücklich oder auch stillschweigend begründet werden. Anweisungen zum Gebrauch: Aufgrund des bestehenden Auftragsverhältnisses kann der Vollmachtgeber der bevollmächtigten Person auch Anweisungen dafür geben, unter welchen Voraussetzungen er von der Vollmacht Gebrauch machen darf. Damit der Bevoll- mächtigte später im Zweifelsfall belegen kann, dass er auf Wunsch und im Sinne des Vollmachtgebers handelt, sollten auch die Bedingungen für den Gebrauch der Vollmacht möglichst schriftlich festgelegt werden. Eine vertragliche Vereinbarung vermeidet Streit über den Umfang der Rechte der bevollmächtig- ten Person. Dies ist besonders wichtig, wenn es um Vermögensangelegenheiten geht. fondsprofessionell.de 2/2023 311 FOTO: © VERBRAUCHERZENTRALE NRW
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