FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023

macht und die Betreuungsverfügung“, sagt Winkler. Auch auf eine Patientenverfügung sollten Berater ihre Kunden ansprechen. Denn damit nehmen sie ihren Lieben schon im Voraus die Entscheidung ab, ob später etwa lebenserhaltende Maßnahmen ergri en werden sollen, falls sich diese Frage eines Tages stellt. Im Familienkreis Wenn der Berater mit einem Kunden über diese Dokumente spricht, sollte er möglichst schon die ganze Familie ins Boot holen. Immerhin ist es möglich, dass etwa seine Frau sich nicht in der Lage sieht, im Ernstfall die Betreuung zu überneh- men. Eventuell erklärt sich aber ein Kind oder gar ein Enkel dazu bereit. Dann wird die Vollmacht entsprechend aufgesetzt, und die Sache ist geregelt.Wichtig ist auch, dem Kunden zu empfehlen, für die Personen, die im Krankheits- oder P egefall des Kun- den bevollmächtigt werden sollen, eine Übersicht über das Vermögen, alle Konten, Versicherungen und Renten zu erstellen – eine Art Notfallko er. Erst wenn diese Punkte abgehakt sind, können sich Generationenberater oder Ruhestandsplaner gemeinsam mit ihren Kunden dem Thema Finanzen widmen. „Es ist immer noch so, dass ältere Men- schen möglichst hohe Summen auf die Seite legen, um bloß niemandem auf der Tasche zu liegen, falls sie einmal p ege- bedürftig werden“, weiß Winkler. Gibt es jedoch ein vernünftiges Absicherungspaket, bleibt vielleicht Geld übrig, das in Finanz- produkte umgeschichtet werden kann, die mehr Rendite versprechen. Geld für Kinder und Enkel „Vielleicht möchte ein Kunde dem Sohn oder der Tochter, die ihn als Vertreter durch eine Vollmacht unterstützen, als Dank später auch eine gewisse Geldsum- me zukommen lassen“, gibt Winkler zu be- denken. Oder er möchte nanziell schon ein wenig für das Studium der Enkelin vor- sorgen. Dann kann frühzeitig etwa schon ein Fondssparplan eingerichtet werden. Ob Generationenberater und Ruhe- standsplaner auch Finanz- und Versiche- rungsprodukte verkaufen sollten, sehen Ex- perten unterschiedlich. Rolf Tilmes, Leiter der EBS Executive School in Oestrich-Win- kel, erkennt darin kein Problem. „Berater können für die Kundengespräche Honora- re oder Pauschalen berechnen“, sagt er. Sie können die Gespräche aber auch als reines Instrument der Kundenbindung nutzen. Ihre Vergütung kommt dann aus Provisio- nen oder Honoraren für die reine Finanz- beratung. „Rechtlich gesehen sind beide Varianten unbedenklich“, erklärt Tilmes. Keineswegs unbedenklich ist es hinge- gen, wenn Generationenmanager oder Ruhestandsplaner Fachgebiete betreten, auf denen sie sich nicht bewegen dürfen. „Den Beratern ist es natürlich nicht erlaubt, etwa eine Rechts- oder Steuerberatung zu er- bringen“,mahnt Ulrich Welzel, Inhaber der Unternehmerberatung Brain Active aus Penzberg. So kann ein Generationenmana- ger etwa über die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung informieren, auf- setzen muss die Schriftstücke jedoch ein Anwalt oder Notar. Gutes Expertennetzwerk Es ist aber auch gar nicht nötig, dass sich Generationenmanager und Ruhestandspla- ner rechtlich auf dünnes Eis wagen. Sie brauchen einfach ein gutes Netzwerk.Wird in der Beratung etwa klar, dass ein Rechts- anwalt oder ein Steuerberater gebraucht wird, können sie ihren Kunden zunächst fragen, ob er selbst einen Experten an der Hand hat. Ist das nicht der Fall, können sie ihm den Namen von ein oder zwei Spezia- listen nennen,mit denen sie gute Erfahrun- gen gemacht haben. „Das kann sogar emp- fehlenswert sein“, ndet Winkler. „Denn selbst wenn ein Kunde bereits einen An- walt hat, muss dieser nicht unbedingt auf Margit Winkler, IGB Institut Generationenberatung: „Kunden sind oft sehr froh, dass Berater sie auf das sensible Thema Absicherung ansprechen.“ Ursula Blümer, MLP: „In der Generationenberatung und der Ruhestandsplanung spielt auch das große Thema Erben und Schenken eine wichtige Rolle.“ » Berater können für die Kundengespräche Honorare oder Pauschalen berechnen. « Rolf Tilmes, EBS Executive School SPEZIAL | VERFÜGUNGEN & VOLLMACHTEN Generationenberatung 316 fondsprofessionell.de 2/2023 FOTO: © INSTITUT GENERATIONENBERATUNG, MLP

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