FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023

Damit’s leichter läuft Finanzberater und Versicherungsmakler sollten ihre Kunden über wichtige Vorsorgedokumente informieren. Dabei können sie Unterstützung gebrauchen. Was Pools ihren Partnern bieten. E s kann jeden Tag passieren – und nie- mand ist davor gefeit: Ein übler Sturz mit dem E-Bike, ein Motorradunfall oder ein Herzinfarkt – es gibt viele tragische Ereignisse, die dazu führen, dass Menschen vorübergehend oder gar dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Ange- legenheiten zu regeln. In solchen Fällen ist es von größter Wichtigkeit, dass den Ange- hörigen alle Verfügungen und Vollmach- ten vorliegen, die sie brauchen, um im Sinne des Betro enen zu handeln (siehe Artikel ab Seite 310). Finanzberater tun daher gut daran, ihre Kunden möglichst umfassend darüber zu informieren, welche Dokumente sie unbe- dingt benötigen, wie sie diese von Juristen rechtssicher aufsetzen oder zumindest überprüfen lassen können (siehe Artikel ab Seite 314). Doch dafür haben Vermittler und Berater selbst rechtlichen Beistand nötig, denn eines ist klar: Es ist ihnen ge- setzlich nicht erlaubt, die Dokumente zu verfassen (siehe Artikel ab Seite 320). Einige Maklerpools bieten ihren ange- schlossenen Partnern daher über Koopera- tionen mit spezialisierten Servicedienstleis- tern oder durch IT-Tools Hilfestellung an. Eigene Rechtsexperten beschäftigt dafür aber keiner der Pools, die FONDS profes- sionell auf eine Anfrage zum Thema Vor- sorgedokumente geantwortet haben. Das wäre zu aufwendig, denn das Interesse der Vertriebspartner und ihrer Kunden hält sich hier o ensichtlich noch in Grenzen. „Wir haben schon vor einigen Jahren erfolglos versucht, unseren Partnern in diesem Bereich Unterstützung zu bieten“, heißt es beim Maklerpool Jung, DMS & Cie. „Deshalb haben wir das Thema auch nicht mehr angepackt“, erklärt das Unter- nehmen mit Sitz in München. Nachfrage aus der Vermittlerschaft gebe es dazu aktuell überhaupt nicht. Für Fondsnet aus Erftstadt bei Köln sieht die Sache schon deutlich anders aus. Der Maklerpool hat das Thema rechtssichere Vorsorgedokumente bereits vor langer Zeit an die Juristenplattform Juradirekt ausgela- gert. Der bundesweit tätige Servicedienst- leister kooperiert mit Rechtsanwaltskanz- leien, die Patienten- und Betreuungsverfü- gungen, Vorsorgevollmachten und weitere Dokumente erstellen. Mit Vergütung oder ohne „Der Berater stellt den Kontakt zu Jura- direkt her und kann seinen Kunden auch aktiv unterstützen“, teilt Fondsnet mit. Die eigentliche Arbeit erledigen aber die Rechtsanwälte, die mit dem Dienstleister kooperieren. „Unsere Partner werden von Juradirekt über einen Anteil an der Provi- sion für die Vermittlung vergütet, sofern das gewünscht ist“, erklärt der Maklerpool. Je nachdem, was der Berater mit seinem Kunden vereinbart hat, könne auf diese Vergütung aber auch verzichtet werden. » Das Thema Vorsorge- dokumente wird noch sehr stiefmütterlich behandelt. « Peter Gögler, BCA Zahnräder übertragen Drehmoment und Drehzahl von einer Welle auf eine andere. Wenn Pools ihr Know-how zu Verfügungen und Vollmachten auf ihre Partner übertragen, macht das die Arbeit mit Kunden noch besser. SPEZIAL | VERFÜGUNGEN & VOLLMACHTEN Maklerpools 322 fondsprofessionell.de 2/2023 FOTO: © NIKKYTOK | STOCK.ADOBE.COM

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