FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023

Wenn es um die Erstellung von Verfü- gungen und Vollmachten geht, setzen Berater auch imAlleingang nicht selten auf Juristenplattformen. Manche Rechtsexper- ten und auch einige Generationenberater sehen dieses Modell allerdings kritisch (siehe Artikel auf Seite 320). Sie machen darauf aufmerksam, dass die Grenze zur unerlaubten Rechtsdienstleistung hier leicht überschritten werden könne. Keine Rechtsdienstleister Serviceanbieter wie Juradirekt sind keine Rechtsdienstleistungsgesellschaften. Daher dürfen sie ebenso wie Finanzberater selbst keine Verfügungen und Vollmachten abfas- sen. Das tun sie natürlich auch nicht. Aller- dings sind Gerichte in einzelnen Fällen dennoch zu dem Urteil gekommen, die betre ende Plattform habe die Dokumen- te nicht lediglich bei einer Kanzlei bezo- gen, sondern rechtlich gesehen erstellt. Richtungweisend ist hier eine Entschei- dung des Amtsgerichts Northeim (Az.: 3 C 349/16 (VI) ). In dem verhandelten Fall hatte sich nach Au assung der Richter aus dem Vertragstext ergeben, dass die verein- barte Dienstleistung in der Erstellung und eben nicht lediglich in der Vermittlung von Verfügungen und Vollmachten be- stand. Berater, die mit spezialisierten Platt- formen kooperieren möchten, sollten daher immer die Vertragstexte prüfen und ausschließen, dass sich darin Begri e wie „Erstellung“ oder „Erbringung“ nden. Steigendes Interesse Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter bei der Münchner Fonds Finanz, erkennt in jüngster Zeit ein stei- gendes Interesse an Verfügungen und Voll- machten. „Unsere Makler werden von ih- ren Kunden zunehmend darauf angespro- chen“, sagt er. Die Fonds Finanz biete ihren Partnern zu diesem Thema bereits seit 2013 in Kooperation mit der Deutschen Vorsorgedatenbank Unterstützung an, so Porazik. Diese vermittelt ebenfalls Rechts- dienstleistungen von Kanzleien,mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet. Praktischer Nachlassmanager „Über unsere Onlineplattform haben an- gebundene Makler Zugang zur Deutschen Vorsorgedatenbank und können ihren Kunden so den Bezug rechtlich einwand- freier Verfügungen und Vollmachten er- möglichen“, berichtet Porazik. Nach dem Abschluss eines Kooperationsvertrags stün- den den Kunden des Vermittlers zahlreiche Leistungen zur Verfügung, unter anderem die Digitalisierung von Schriftstücken, die sichere Einlagerung der Originaldokumen- te bei zerti zierten Dienstleistern oder die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregis- ter der Bundesnotarkammer. Für sogenannte „4-Circle-Partner“, also Vermittler, die am Loyalitätsprogramm des Maklerpools teilnehmen, hält die Fonds Finanz außerdem einen digitalen Nachlass- manager bereit, sobald sie den Bronzestatus erreicht haben. „Dabei handelt es sich um ein mit Fachanwälten für Erb- und Steuer- recht entwickeltes Tool, das dem Kunden des Vermittlers die Erstellung rechtsgültiger Testamente ermöglicht“, erläutert Porazik. Das Tool stellt der Maklerpool ebenfalls in Kooperation mit der Deutschen Vorsorge- bank zur Verfügung. Sich selbst nicht vergessen Peter Gögler sieht in Sachen Verfügun- gen und Vollmachten ganz klar noch Luft nach oben. „Generell wird das Thema von Maklerkunden immer noch sehr stief- mütterlich behandelt“, sagt Gögler, der beim Maklerpool BCA mit Sitz in Ober- ursel als Fachberater für die Maklerrente zuständig ist. „Dringend angeratene Lösun- gen werden auf die lange Bank geschoben, sodass man letztlich im Ernstfall vor bösen Überraschungen nicht wirklich gefeit ist“, berichtet er. Damit sich das ändert, sollten Vermittler ihre Kunden durch Sachkenntnis und Auf- klärung zumHandeln anregen, auch wenn sie in diesem sensiblen Bereich nicht bera- ten dürfen, ndet Gögler. „Darüber hinaus können sie grundsätzliche Hinweise und gegebenenfalls entsprechend quali zierte BCA-Kooperationspartner wie Juradirekt nennen“, sagt Gögler. Den Zugang stelle der Pool jederzeit gern zur Verfügung. „Juradirekt unterstützt unsere Makler- partner darüber hinaus auch bei ihrer eige- nen Absicherung“, berichtet Gögler. Damit spricht er ein wichtiges Thema an: Vermitt- ler und Berater sollten nicht nur die recht- liche Vorsorge und die Notfallplanung ihrer Kunden im Auge haben, sondern in der Tat auch ihre persönliche. Denn auch ihnen kann jeden Tag etwas passieren, auch sie können durch Unfälle oder Krankhei- ten handlungsunfähig werden. Und dann müssen den Angehörigen der Finanzpro s alle Verfügungen und Vollmachten vorlie- gen, die sie benötigen, um in ihrem Sinne tätig zu werden. ANDREA MARTENS FP » Unsere Makler werden von ihren Kunden zunehmend auf Vorsorgedokumente angesprochen. « Norbert Porazik, Fonds Finanz SPEZIAL | VERFÜGUNGEN & VOLLMACHTEN Maklerpools 324 fondsprofessionell.de 2/2023 FOTO: © AXEL GAUBE

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