FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023
ist, müssen sie keine Verluste realisieren – Abschreibungen sind nach dem Handels- gesetzbuch dann nicht nötig. Ich rede hier natürlich nur von stillen Lasten, die nicht bonitätsbedingt sind. Wenn sich die Boni- tät verschlechtert, müssen die Versicherer selbstverständlich abschreiben. Aber soweit es nur um Zinsveränderungen geht, und das ist der Haupttreiber, betrifft das nicht die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Es sei denn, und das ist ein wichtiger Punkt, die Lebensversicherer müssten Kapitalanlagen verkaufen und mithin stille Lasten realisie- ren, etwa aufgrund von Liquiditätsproble- men. Deshalb ist das Liquiditätsmanage- ment so wichtig.Wir haben hier einen Auf- sichtsschwerpunkt gebildet. Im Moment sehen wir aber keine Probleme – es ist ausreichend Liquidität vorhanden. In der Vergangenheit hatten einige Lebens- versicherer wegen der niedrigen Zinsen Probleme, ihre Zusagen an die Kunden zu erfüllen. Die Bafin nahm sie daher unter intensivierte Aufsicht. Ist das immer noch der Fall? Nein, bei den Lebensversicherern haben wir die intensivierte Aufsicht vor einigen Wochen eingestellt. Wo wir aufsichtlichen Handlungsbedarf sehen, bleiben wir aber natürlich in sehr engem Kontakt mit den Unternehmen. Die niedrigen Zinsen führten zur Einführung der Zinszusatzreserve (ZZR). Wie geht es nach der Zinswende mit der ZZR weiter? Zunächst möchte ich betonen, dass die ZZR ein kluger Schritt des Gesetzgebers war. Sie führte dazu, dass die Verp ich- tungen der Lebensversicherer durch den Aufbau zusätzlicher Kapitalpuffer reduziert wurden.Wenn die Zins- und Kapitalmarkt- entwicklung so bleibt, wird der ZZR-Puffer ab 2026 in größeren Tranchen wieder frei verfügbar sein.Wir sprechen hier von einem zinsinduzierten Abbau, weil der Referenz- zins steigt, der die Höhe der Rücklagen bestimmt. Und bei steigendem Referenz- zins muss weniger zurückgestellt werden, oder die Versicherer können die ZZR eben au ösen. Es gibt aber jetzt schon Entlastun- gen durch den sogenannten bestandsin- duzierten Abbau. Es entfallen Tarifgenera- tionen, für die die ZZR gebildet werden musste. Das ist aber nur ein kleiner Teil – im vergangenen Jahr in der Größenord- nung von etwa vier Milliarden Euro. Der große Teil kommt wie gesagt erst 2026 durch den zinsinduzierten Abbau der ZZR. Was passiert mit dem frei werdenden Kapital aus der ZZR-Auflösung? Das kommt auf jeden Fall den Kunden zu- gute, die Frage ist nur, wann und wie. Hier können die Versicherer aus verschiedenen Verfahren wählen, dazu macht die Ba n keine Vorgaben. Wichtig ist nur, dass die Interessen der Kunden mit unterschied- » Die Zinswende ist grundsätzlich gut für die Lebensversicherer. « Frank Grund, Bafin FOTO: © STEPHAN WIELAND fondsprofessionell.de 2/2023 437
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