FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023

Fonds- Paradies Irland wuchs zu einem wichtigen Standort für Investmentfonds und zur größten Heimstätte von ETFs in Europa heran. Ein Faktor begünstigte den Aufstieg: der Steuervorteil bei US-Investments. L uxemburg gilt als das dominierende Domizil für Publikumsfonds in Euro- pa. Doch im Schatten des Großherzog- tums stieg eine andere Nation zu einem wichtigen Standort für die Investment- fondsindustrie auf: Irland. Der Inselstaat am Rande des Atlantiks erklomm gar den Thron als bedeutendstes Heimatland bör- sengehandelter Fonds (ETFs) des Konti- nents. Immerhin sind gut 70 Prozent des in europäischen ETFs verwalteten Vermö- gens auf der grünen Insel angesiedelt (siehe Gra k nächste Seite). Den Aufstieg Irlands als Fondsparadies dürften mehrere Faktoren begünstigt ha- ben. Einer davon sticht jedoch heraus: eine Steuervergünstigung. „Ein wichtiger Vorteil Irlands gegenüber anderen Domizilen ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA“, sagt Hector McNeil,Mitgründer und Co-Chef der White-Label-Plattform Han-ETF. „Dieses ermöglicht eine wesent- lich geringere Steuerbelastung bei Fonds, die auf US-Aktien setzen.“ Hintergrund ist die Quellensteuer, die auf die Dividenden von US-Aktien anfällt. Der US-amerikanische Fiskus zieht darauf stolze 30 Prozent ab.Washington will über diesen Weg die Ausschüttungen im eige- nen Land besteuern. Quellensteuern sind eine international durchaus übliche Praxis. Doch viele Staaten haben sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlos- sen.Diese führen dazu, dass in einem Land gezahlte Steuern vereinfacht gesagt auf die Forderungen des anderen Staates angerech- net werden. In der Folge können Anleger Quellensteuern zumindest teilweise erstat- tet bekommen. Klauseln mit Haken Die Verträge sind mitunter jedoch mit einem Haken versehen. So sieht das Abkommen zwischen den USA und Deutschland vor, dass eine Reduktion der US-Quellensteuer bei Investmentfonds lediglich dann gewährt wird, wenn min- destens 90 Prozent der Anteile des Invest- mentfonds mittelbar oder unmittelbar von in Deutschland ansässigen oder diesem Status gleichgestellten Personen gehalten werden. „Das kann regelmäßig nur ge- schätzt werden“, sagt Jürgen Nagler, Senior Manager im Bereich Tax Services bei der Beratungsgesellschaft KPMG. „Dies führt aber dazu, dass ohne diese Feststellung die deutschen Investmentfonds selbst keine Begünstigungen aus dem Abkommen be- anspruchen können.“ Zwar mag es bei einzelnen Investment- fonds noch möglich sein, die Herkunft der Anteilsbesitzer nachzuvollziehen. Bei den über die Börse gehandelten ETFs erscheint diese Aufgabe aber schier unmöglich. Eine solche Klausel ndet sich im Pakt zwischen » Irische Investment- fonds können eine Quellensteuerreduktion geltend machen, ohne dass es auf die Ansässigkeit ihrer Investoren ankommt. « Jürgen Nagler, KPMG Die Cliffs of Moher an der Westküste Irlands ziehen zahlreiche Touristen an. Die auf der grünen Insel beheimateten Investmentfonds bergen wiederum ihre eigenen Reize für Investoren, die auf US-Aktien setzen. STEUER & RECHT Irische Fonds 448 fondsprofessionell.de 2/2023 FOTO: © UTBP | STOCK.ADOBE.COM

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