FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2023

RUN-OFF Generali verkauft Pensionskasse Die Generali Deutschland hat Anfang Mai die Generali Deutschland Pensionskasse (GDPK) in den externen Run-o gegeben. Neuer Abwickler der rund 150.000 Verträ- ge, die ein Volumen von etwa 2,8 Milliar- den Euro haben, ist die Frankfurter Leben. Zum Verkaufspreis sagen die Gesellschaf- ten nichts. Die zur chinesischen Fosun- Gruppe gehörende Run-o -Plattform über- nahm in der Vergangenheit schon die Bestände der ehemaligen Basler Leben Deutschland und der Arag Leben. Die Generali selbst hatte ihre klassischen Lebens- versicherungen 2018 auf die Viridium- Gruppe übertragen, die diese unter dem Dach der Proxalto weiterführt. Die GDPK baute ihr Portfolio in den Jahren 2003 bis 2005 auf. Das Neugeschäft stellte sie Ende 2016 im Zuge der Niedrigzinsen ein. We- gen der Übertragung erwartet der Versiche- rer eine Erhöhung der Solvabilitätsquote um rund zehn Prozentpunkte. „Mit dieser Transaktion setzen wir den eingeschlage- nen Weg fort, unser Lebensversicherungs- portfolio konsequent auf Produkte mit weniger Kapitalbindung auszurichten und es gegen volatile Marktbedingungen abzu- sichern“, sagte Stefan Lehmann, Vorstands- chef der Generali Deutschland. FP Urteilsticker § Gruppenversicherung | BGH | Urteil v. 15. 12. 2022 | Az. I ZR 8/19 Der BGH stellte in diesem Urteil klar, dass der Verkauf von Mitgliedschaften zur Erlangung von Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppenversicherung als erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung einzustufen ist. § BU | OLG Brandenburg | Urteil vom 11. 1. 2023 | Az. 11 U 34/22 Das OLG Brandenburg entschied, dass nicht jede Veränderung der Kundensituation ein Beratungsanlass seitens des Vermittlers zur Anpassung einer laufenden BU-Police ist. Auch der Kunde hat die Pflicht, auf ihm be- kannte Umstände zu reagieren und eine Anpas- sung des Versicherungsschutzes nachzufragen. § Widerruf | BGH | Urteil vom 15. 3. 2023 | Az. IV ZR 40/21 Dem BGH zufolge liegt kein nur geringfügiger Belehrungsfehler vor, wenn die Widerspruchs- belehrung keinen Hinweis auf die erforder- liche Form des Widerspruchs enthält. Der Kläger kann folglich verlangen, dass sein Lebensversicherungsvertrag rückabgewickelt wird, so die Richter. Stefan Lehmann, Generali: „Wir richten unser Lebensversicherungsportfolio konsequent auf Produkte mit weniger Kapitalbindung aus.“ NEWS & PRODUCTS Versicherungen 72 fondsprofessionell.de 2/2023 Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Franziska Geusen zog in den Vorstand des AfW Bundesverband Finanz- dienstleistung ein. Sie löste Matthias Wiegel ab. Geusen ist seit 2019 Ge- schäftsführerin der Hans John Versicherungsmakler. Wefox hat Günther Blaich zum neuen Country Lead Germany berufen. Blaich wechselt vom Software- und Analysehaus Franke und Bornberg Research, wo er seit Anfang 2021 als Geschäftsführer tätig war. Stephan Schinnenburg ist neuer Vorstandsvorsitzender der Landesschadenhilfe Versicherung . Schinnen- burg war zuletzt als frei- beruflicher Berater für den digitalen Gewerbeversiche- rer Mailo tätig. Jutta Krienke ist neue Ge- schäftsführerin der Teckpro Software Solutions . Sie ist seit 22 Jahren in der Ver- sicherungsbranche tätig. Zuletzt arbeitete Krienke für Syncier, eine IT-Tochter der Allianz. Neodigital hat den ehe- maligen EY-Partner Stefan Wirtz zum Generalbevoll- mächtigten Vertrieb beru- fen. Wirtz soll den Vertrieb verstärken und so mithel- fen, dass Neodigital weiter wächst. FOTO: © GENERALI, AFW BUNDESVERBAND FINANZDIENSTLEISTUNG, CORNELIS GOLLHARDT | SWISS LIFE SELECT, LANDESSCHADENHILFE VERSICHERUNG, NEODIGITAL, ROMAN METZ PHOTOGRAPHY | TECKPRO

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