FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2023
Hände von Generalunternehmern gegeben werden. „Die Bauprojekte der insolventen Projektgesellschaften sind grundsätzlich fort- führungsfähig“, sagt Böhm, der Spielraum sei bei vielen Projekten aber sehr eng. Den Fondsgesellschaften droht keine un- mittelbare Insolvenz.Weil weder auf Fonds- noch auf Projektebene Fremdkapital auf- genommen wurde, haben die Fondsgesell- schaften keine Zahlungsverp ichtungen. Allerdings ist die Gefahr groß, dass sie einen Kapitalverlust realisieren werden, weswegen sich derzeit vor allem die Raten- sparer fragen, ob sie „dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen“ sollten. Ratensparer gekniffen „Ratensparer haben sich vertraglich zur Einzahlung der kompletten Zeichnungs- summe verp ichtet. Anleger können daher die Ratenzahlungen nicht einfach einstel- len, sondern sollten sich vorher auf jeden Fall beraten lassen. Im Fall einer Insolvenz müsste nach unserer Ansicht ein Insolvenz- verwalter den noch ausstehenden Betrag einfordern“, sagt Rechtsanwalt Michael P aumer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Ratenzahlungen in Höhe von fast 75 Mil- lionen Euro stehen laut der letzten Leis- tungsbilanz noch aus (siehe Tabelle). Gewinnunabhängige Zahlungen Die Project-Fonds, die eine Einmalzah- lung vorsahen, boten den Anlegern in der Regel die Wahlmöglichkeit, entweder Erlö- se zu thesaurieren oder Auszahlungen von vier oder sechs Prozent zu erhalten, die dann allerdings „gewinnunab- hängig“, also aus der vorhandenen Substanz, geleistet wurden. „Diese Entnahmen werden zulasten des entsprechenden Kapitalkontos des Anlegers gebucht“, heißt es bei- spielsweise im Prospekt des Project Wohnen 14. Dass Project die Zahlung weiterer gewinnunabhängiger Auszahlun- gen eingestellt hat, entlastet jedoch nur zum Teil: „Da die Anleger bei Zeichnung aktiv die Entnahme- variante anstatt der Thesaurierungs- variante optionieren mussten, ist eine juristische Basis gegeben, auf der die Fondsgesellschaft oder im Fall einer Insolvenz der Insolvenz- verwalter einer Fondsgesellschaft die geleisteten Auszahlungen unter Umständen zurückfordern kann“, sagt P aumer. TILMAN WELTHER FP Volker Böhm, Schultze & Braun: „Die Bauprojekte der insolventen Projektgesellschaften sind grund- sätzlich fortführungsfähig.“ Michael Pflaumer, Dr. Stoll & Sauer Rechts- anwaltsgesellschaft: „Anleger können die Raten- zahlungen nicht einfach einstellen.“ Am Stück oder in Scheiben | Fonds der Project-Gruppe 1 Einzahlungs- Auflage- Fondsvol. davon noch Fonds variante 2 jahr in Mio. EUR eingezahlt ausstehend Project Metropolen 22 E 2022 k.A. k.A. k.A. Project Metropolen 21 R 2021 k.A. k.A. k.A. Project Metropolen 20 E 2020 95,06 3 63,77 4 – Project Metropolen 19 R 2019 30,37 9,24 21,13 Project Metropolen 18 E 2018 150,59 150,59 – Project Metropolen 17 R 2017 39,46 15,7 23,76 Project Metropolen 16 E 2016 152,64 152,64 – Project Wohnen 15 R 2015 41,75 23,86 17,89 Project Wohnen 14 E 2014 119,15 119,15 – Project Reale Werte 12 E 2012 90,3 90,3 – Project Reale Werte 11 R 2012 36,39 30,67 5,72 Project Real Equity 10, i.L. E 2010 41,47 41,47 – Project Real Equity 9 R 2010 22,42 20,32 2,1 Project Real Equity Fonds 8, i.L. E 2009 40,65 40,65 – Project Real Equity Fonds 7, i.L. R 2009 20,56 18,9 1,66 5 Project Fonds Strategie 6, i.L. E 2007 9,61 9,61 – Project Fonds Strategie 5 ER 2006 12,09 10,34 1,75 Project Fonds Strategie 4, i.L. E 2006 1,97 1,97 – Project Fonds Strategie 2 ER 2005 6,65 5,5 1,15 Project Fonds Strategie 1 ER 2003 6,3 4,96 1,34 917,43 809,64 74,84 1 Stand31.12.2021,alleAngabengemäß2021er-LeistungsbilanzderProject-Gruppevom30.9.2022 | 2 Einmaleinlage (E),monatlicheRatenzahlungen (R)oderKombination (ER) | 3 Stand1.7.2022nach SchließungdesFonds | 4 Stand31.12.2021 | 5 InderLiquidationseröffnungsbilanzdesFondsheißtes: „ImRahmenderLiquidation istgrundsätzlichnichtbeabsichtigt,dienochausstehendenEinlagen einzufordern.“Entsprechendsinddie1,66MillionenEuronicht inderGesamtsummedesausstehendenBeteiligungskapitalsenthalten. Quelle:Project Investment SACHWERTE Project Investment 222 fondsprofessionell.de 3/2023 FOTO: © SCHULTZE & BRAUN, DR. STOLL & SAUER
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