FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2023

Neu navigieren Für die Hochrechnung der Ablaufleistung von Fondspolicen gibt es zahlreiche Methoden. Das erschwert den Tarifvergleich . Nun haben sich bei einem Modell auch noch die Regeln geändert. N avigationsgeräte sind praktisch. Sie lei- ten Autofahrer über die beste Route ans Ziel, zeigen an,wie lange die Reise dau- ern wird und melden Staus. Auch Anbieter von fondsgebundenen Rentenversicherun- gen halten für Anleger Navigationshilfen bereit. Doch weil die Policen-Navis den Weg zum Ziel sehr unterschiedlich berech- nen, stiften sie leicht Verwirrung. Die Rede ist von den verschiedenen Hochrechnungsmethoden für die Ablauf- leistung. Weil eine Fondspolice meist über Jahrzehnte bespart wird, ermitteln Berater für ihre Kunden, welche Ablaufsumme sie erwarten können. Je nachdem, welches Hochrechnungsmodell dabei zum Einsatz kommt, können die Ergebnisse auf dem Papier jedoch stark voneinander abwei- chen. Zu Jahresbeginn haben sich bei einem der vier gängigen Modelle auch noch die Regeln geändert. Vermittler müs- sen daher zum Teil neu navigieren. In der dritten Schicht, in der privaten Altersvorsorge also, sind allein drei Hoch- rechnungsvarianten anzutre en. Da ist zu- nächst die Nettomethode, bei der Versiche- rungskosten und Risikoprämie berücksich- tigt werden – Fondskosten allerdings nicht. Bei den beiden Bruttomethoden, die zur Wahl stehen, sind die Fondskosten sehr wohl einzubeziehen. Aber: Bei dem Mo- dell, das der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) emp ehlt, werden das Sicherungs- und das Fondsver- mögen zusammen hochgerechnet. Bei der zweiten Brutto-Version erfolgt die Hoch- rechnung für die Anlagetöpfe hingegen getrennt voneinander. Neues aus der ersten Schicht In der ersten Schicht, für staatlich geför- derte Fondspolicen also, hat die Produkt- informationsstelle Altersvorsorge (PIA) ein Berechnungsmodell entwickelt, das ver- p ichtend anzuwenden ist. Versicherer dür- fen es freiwillig auch für nicht geförderte Produkte verwenden. Bei der PIA-Methode werden das Sicherungs- und das Fondsver- mögen wie bei der GDV-Version zusam- men hochgerechnet, allerdings mit einem gesetzlich vorgegebenen Rechnungssatz, der sehr vorsichtig kalkuliert ist. Kickbacks dürfen, anders als bei den Bruttovarianten in der dritten Schicht, nicht berücksichtigt werden. Alle anfallenden Kosten, auch „renditemindernde Größen“ genannt, wer- den in Anrechnung gebracht. „Die PIA hat eine Allgemeinverfügung über die Berechnungsmethodik der E ektiv- kosten erlassen, die seit dem 1. Januar 2023 Wirkung entfaltet“, erklärt Dirk Fischer, Geschäftsführer der Frankfurter Produkt- schmiede Patriarch Multi-Manager. Die Verfügung schreibt vor, dass die rendite- mindernden Größen um einen Posten zu erweitern sind – um die Fondstransaktions- kosten (siehe Kasten auf Seite 279). Diese haben Kapitalverwaltungsgesell- schaften seit Jahresbeginn zwar in den Ba- sisinformationsblättern (BIBs) für alle ihre Publikumsfonds auszuweisen. Für Sonder- vermögen, die für Policen angeboten wer- den, war das bereits seit Anfang 2018 der Fall. „In die E ektivkostenquote von fonds- gebundenen Versicherungen waren die Transaktionskosten bislang aber nicht ein- zubeziehen, daher spielten sie für die Er- mittlung der Ablau eistung keine Rolle“, Navi an, Adresse eingeben und los: Bei Fondspolicen helfen Hochrech- nungsmethoden dabei, die Ablauf- leistung möglichst genau anzupeilen. Doch die unterschiedlichen Methoden führen nicht alle ans selbe Ziel. FONDSPOLICEN SPEZIAL Tarifvergleich 278 fondsprofessionell.de 3/2023 FOTO: © YURI BIZGAIMER | STOCK.ADOBE.COM

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