FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2023
Soll’s auch grün sein? Seit gut einem Jahr müssen Anlageberater die ESG-Präferenzen ihrer Kunden erheben. FONDS professionell hat sich umgehört, wie die Abfrage bei den Kunden ankommt – und ob sie ihr Ziel erreicht. D arf’s auch ein bisschen kürzer wer- den?“ oder „Soll es denn mal eine andere Farbe sein?“ Solche Fragen stellen freundliche Friseure ihren Kunden seit Jahrzehnten. Anlageberater hingegen müs- sen ihre Klientel erst seit gut einem Jahr fragen, ob es im Depot grün werden soll, und wenn ja, wie intensiv die Farbe denn ausfallen darf – vereinfacht gesagt. Seit dem 2. August 2022 haben Berater bei Banken und Sparkassen zu erheben, welche Nachhaltigkeitskriterien ihre Neu- und Bestandskunden bei einer Geldanlage berücksichtigt wissen möchten. So will es die überarbeitete Fassung der Delegierten Verordnung 2017/565 zur Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie Mi d II. Nachdem die Berater nun gut zwölf Monate Erfahrung gesammelt haben, hat sich FONDS professionell umgehört, wie die Kunden auf die neue Abfrage reagieren – und ob sie tatsächlich dazu beiträgt, mehr Geld in nachhaltige Finanzprodukte ießen zu lassen.Diesem Ziel soll die Erhe- bung nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers schließlich dienen. Fabian Schäfer, Anlageberater bei der Frankfurter Sparkasse, ist zumindest mit dem technischen Tool, das ihm im Bera- tungssystem der Sparkassengruppe für die Erhebung der ESG-Präferenzen zur Ver- fügung steht, zufrieden. „Es macht die Thematik für Kunden relativ gut greifbar“, berichtet Schäfer. Komplexe Inhalte Ähnlich wie bei anderen Instituten stellt das Tool die Begri#e und Regelungen, die hinter der ESG-Präferenzabfrage stehen, an- schaulich dar. Das ist notwendig, denn die- se sind äußerst komplex. Erklärt ein Kunde von Fabian Schäfer, dass ihm Nachhaltig- keit wichtig ist,muss er beantworten, ob er detailliertere Präferenzen festlegen möchte. Dafür muss der Berater die drei Rubriken erläutern, die zur Auswahl stehen. Die drei Kategorien hat das sogenannte ESG-Zielmarktkonzept für die Empfeh- lung nachhaltiger Finanzprodukte fest- gezurrt (siehe Übersicht auf der nächsten Seite). In der ersten Kategorie nden sich Produkte, die nach Artikel 8 der O#en- legungsverordnung eingestuft sind und zusätzlich die wichtigsten nachteiligen Aus- wirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAIs) berück- sichtigen. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren sind unter anderem Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange zu verstehen. Unter die zweite Kategorie fallen Pro- dukte, die nachhaltige Investitionen im Sin- ne der sozialen und der Governance-Ziele gemäß O#enlegungsverordnung vorsehen. Orientiert sich ein Produkt an der Umwelt- taxonomie, landet es in Rubrik drei des Zielmarktkonzepts.Wichtig zu wissen: Um in Kategorie zwei und drei eingestuft zu werden, müssen Finanzprodukte ein expli- zit benanntes Nachhaltigkeitsziel, etwa die Reduktion von Treibhausgasemissionen, verfolgen. Der Mindestanteil der „auswir- kungsbezogenen Investitionen“ muss kon- kret bezi#ert sein. Das Beratungstool von Fabian Schäfer mag praktisch sein, allzu oft muss er die komplette Strecke für die Nachhaltigkeits- präferenzabfrage aber gar nicht bemühen. „Man merkt deutlich, dass viele Anlage- Mehr Grün kann nicht schaden: Kin- der und Künstler gestalten die Farb- kompositionen ihrer Bilder völlig frei. Anlageberater sind dazu verpflichtet, ihre Kunden zu fragen, welchen Wert sie auf ein „grünes“ Depot legen. BANK & FONDS Nachhaltigkeitspräferenzabfrage 430 fondsprofessionell.de 3/2023 FOTO: © MICHAEL EICHHAMMER | STOCK.ADOBE.COM
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