FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2023

Aufräum arbeiten Seit Jahren versucht sich Berlin an einer Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge. Eine Expertenkommission legte nun ihre Vorschläge auf den Tisch. Die wichtigsten Punkte. N ur wenigen ist es vergönnt, Namens- geber für einen Begri zu werden – wie der ehemalige Handballspieler Bern- hard Kempa, nach dem der „Kempa“ be- nannt ist: eine Wurfkombination, bei der ein Spieler während eines Sprungs in den Kreis vor dem Tor angespielt wird. Finanz- experten kennen natürlich die „Riester- Rente“, benannt nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester. Die nach der Jahrtausendwende einge- führte staatlich geförderte private Altersvor- sorge ist eigentlich ein Erfolg: Rund 16,6 Millionen Verträge, verteilt auf Versicherun- gen, Fonds- und Banksparpläne sowie die „Eigenheimrente“, zählte das Bundesarbeits- ministerium 2017 (siehe Gra k nächste Sei- te). Schon länger weisen Kritiker aber auf Probleme hin, vor allem auf die niedrigen Renditen aufgrund der Bruttobeitrags- garantie und der hohen Kosten für den Vertrieb und die Administration der Ver- träge. Dass der Riester-Bestand seit 2017 schrumpft, bestärkt sie in ihrer Au assung. Auf die lange Bank geschoben In den vergangenen Legislaturperioden haben Bundesregierungen eine Riester- Reform immer vor sich hergeschoben, die aktuelle Ampel-Koalition ist sie schließlich angegangen. Dazu hat sie eine „Fokusgrup- pe Altersvorsorge“eingesetzt, bestehend aus Vertretern von Branchenverbänden, Ver- braucherschützern und Wissenschaftlern. Ihr Auftrag war zum einen, die Möglich- keit eines ö entlich verantworteten Fonds sowie zum anderen die gesetzliche Aner- kennung privater Produkte zu prüfen, die eine höhere Rendite als Riester-Verträge ermöglichen. Anfang des Jahres nahm die Gruppe die Arbeit auf,Mitte Juli verö ent- lichte sie ihre Vorschläge, von den die wich- tigsten hier vorgestellt werden sollen. Die Empfehlungen beziehen sich nur auf staat- liche geförderte private Altersvorsorgepro- dukte, andere Formen wie die betriebliche Altersvorsorge wurden nicht berücksichtigt. Wann und wie die Empfehlungen umge- setzt werden, ist nicht bekannt. „Dem Bun- desministerium der Finanzen (BMF) ist es ein Anliegen, schnelle und konkrete gesetz- geberische Schritte folgen zu lassen. Das Gesetzgebungsverfahren dazu soll nach Vorstellung des BMF im kommenden Jahr erfolgen und abgeschlossen werden“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Kein Staatsfonds Vorweg: Ein in den vergangenen Jahren insbesondere von Verbraucherschützern, aber auch vielen Politikern geforderter kostengünstiger Staatsfonds mit Opt-out- Möglichkeit nach dem Vorbild des schwe- dischen Pensionsfonds AP7 ist vom Tisch. Die Mehrheit des Gremiums entschied sich dagegen. Ein Argument ist, dass ein solcher Fonds den Wettbewerb in der pri- vaten Altersvorsorge verzerren würde. „Die » Dem BMF ist es ein Anliegen, schnelle und konkrete gesetz- geberische Schritte folgen zu lassen. « Bundesministerium der Finanzen Hausbesitzer sollten regelmäßig entrümpeln, damit sie Räume wieder nutzen können. Im übertragenen Sinne gilt das auch für gesetzliche Vorschriften, damit sie ihren Zweck erfüllen – etwa die Riester-Rente. STEUER & RECHT Fokusgruppe Altersvorsorge 436 fondsprofessionell.de 3/2023 FOTO: © THOMAS | STOCK.ADOBE.COM

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