FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2023

Teilauszahlungen sowie Auszahlungspläne ohne Restverrentung könnten ermöglicht werden.Dabei sollte die Länge der Auszah- lungsphase so bemessen sein, dass sie in der Regel einen hohen Anteil der erwarteten Rentenzeit abdeckt“, heißt es dazu im Bericht. Auch eine komplette Auszahlung des Kapitals etwa für die Sanierung einer Immobilie sei ratsam. Interessant: Das Geld sollte auch genutzt werden können, um die gesetzliche Rente aufzubessern oder um den Bezug der vollen gesetzlichen Ren- ten aufzuschieben. Förderung Am bestehenden System der staatlichen Förderung über Zulagen und Sonderaus- gabenabzug mit nachgelagerter Besteue- rung möchte die Expertenkommission grundsätzlich festhalten. Änderungsvor- schläge beziehen sich auf Details: Bisher wird die Grundzulage von 175 Euro nur vollständig gezahlt, wenn jemand mindes- tens vier Prozent seines rentenversiche- rungsp ichtigen Einkommens zurücklegt. Weil Behörden dafür laufend das aktuelle Gehalt gemeldet werden muss, lassen viele Sparer Zulagen liegen. Stattdessen solle die Zulagenhöhe künftig an die eingezahlten Beiträge gekoppelt werden. Als Deckel für die förderfähige Summe schlägt die Grup- pe die Beitragsbemessungsgrenze vor, also den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitneh- mer in die gesetzliche Rentenkasse einzah- len müssen. Aktuell liegt er bei 7.300 Euro imMonat für westdeutsche Arbeitnehmer und bei 7.100 für ostdeutsche Arbeitneh- mer. Ebenso sollte die Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder auf 300 Euro erhöht werden. In steuerlicher Hinsicht plädiert die Fokusgruppe dafür, dass Sparer den kompletten Sparbetrag inklusive staatlicher Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben abset- zen können. Die Experten machen sich zudem dafür stark, dass alle Erwerbstätigen Zugang zu einem staatlich geförderten Altersvorsorge- produkt bekommen. Das umfasst auch Selbstständige – ein großes Potenzial für Finanz- und Versicherungsvermittler. Aller- dings gibt es hier ein großes Aber: Die Aus- weitung des förderberechtigten Personen- kreises auf Selbstständige ist an die geplante Versicherungsp icht in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Möglichkeit eines Opt-out gekoppelt. Reaktionen der Branche Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt die Empfehlungen der Fokusgruppe. „Der Bericht zeigt den Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge“, meint BVI- Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Der Gesamtverband der Deutschen Versiche- rungswirtschaft (GDV) freut sich zwar über das Aus für einen Staatsfonds, hadert aber damit, dass lebenslange Renten und Min- destgarantien nicht empfohlen werden. Ähnlich der Bundesverband Deutscher Ver- sicherungskau eute (BVK). Eindeutig positiv äußert sich der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. „Was hier vorliegt, ist mehr, als zu erwarten war!“, sagt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, der sehr erfreut ist, dass bei den Kostensenkungen nicht die Ver- mittlervergütungen imMittelpunkt stehen, sondern die Produkt- und Bürokratiean- forderungen. Nach Ansicht von Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands, ist der Bericht „ein erster Meilenstein auf dem Weg zur notwendi- gen Reform der Förderung privater Alters- vorsorge“. JENS BREDENBALS FP » Die Empfehlungen der Kommission sind enttäuschend. « Ramona Pop, VZBV Bestandsschutz für Riester-Renten Was passiert mit den knapp 16 Millio- nen laufenden Riester-Verträgen ? Für sie schlägt die Fokusgruppe einen Bestandsschutz vor. Allerdings soll es auch möglich sein, die empfohle- nen Neuerungen zu übernehmen. „Die Änderungen bei Förderung und Auszahlungsmög- lichkeiten sollen auch für den Bestand übernom- men werden“, heißt es in dem Bericht – vorausgesetzt, sowohl Anbieter als auch Kunde stimmen zu. Eine pau- schale Änderung aller bestehenden Verträge scheide mit Blick auf den Vertrauensschutz aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) forderte in einem Minderheitsvotum, dass bei einer Umstellung keine neuen Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden dürfen. Zudem weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass bei Riester-Versicherungsverträgen die Gefahr bestehe, dass mit einer Umstellung Neuverträge zu den aktuellen Rechnungszinsen abgeschlossen werden, was sicher nicht im Sinne der Sparerin- nen und Sparer sei. RIESTER STEUER & RECHT Fokusgruppe Altersvorsorge 438 fondsprofessionell.de 3/2023 FOTO: © DOMINIK BUTZMANN | VZBV

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