FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2023

Explosives Paket Seit EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ihren Entwurf für die geplante Kleinanlegerstrategie vorgestellt hat, ist die Finanz- branche in Habachtstellung. Denn die Vorschläge haben es in sich. V erena Ross hatte es klar gesagt. „Wir müssen die Frage nach einem möglichen generellen Provisions verbot weiterhin disku tieren“, erklärte die Vor sitzende der Europäi schen Wertpapier- un Marktaufsichtsbehörd (ESMA) in einem Inte view mit FONDS pro fessionell. Das war im November 2022. Schon wenig später b die Finanzbranche unr Brüssel. Denn es mehrt chen dafür, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer „Retail Investment Stra- tegy“, die zu Deutsch als „Kleinanlegerstra- tegie“ bezeichnet wird, ein europaweites Provisionsverbot in der Anlageberatung einführen könnte. Erste Entwarnung Im April dieses Jahres kam dann die erste Entwarnung von EU-Finanzkommis- sarin Mairead McGuinness. In einer Rede auf einer Konferenz in Stockholm verkün- dete sie, es werde kein generelles Provisions- verbot geben. Als McGuinness am 24.Mai schließlich gemeinsam mit dem Vizepräsi- denten der EU-Kommission Valdis Dom- brovskis ö entlich den Entwurf für die Kleinanlegerstrategie präsentierte, machte sich kurz Erleichterung breit. Denn tat- sächlich verzichtet das Regelwerk auf ein generelles Verbot von Zuwendungen in der nicht unabhängigen Anlageberatung. Doch dann entzündeten sich in der deut- schen Finanzbranche schnell die Gemüter. Denn die geplante Retail Investment Stra- tegy ist ein explosives Paket (zu den Kern- punkten siehe Kasten Seite 442). So sieht der aktuelle Entwurf der Kom- mission etwa für die Anlagevermittlung und für die reine Orderausführung sehr wohl ein komplettes Provisionsverbot vor. Sollte es dabei bleiben, würde dies zu nicht unerheblichen Problemen führen. „Diese Regelung bedeutet eigentlich ein Ver- n Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzinstrumen- ten“, erklärt Christian Waigel, Partner der Münchner Kanzlei Waigel Rechtsanwälte. Depotbanken und Verwahrstellen wäre es ann nicht mehr erlaubt, ür vermittelte Bestände on Produktgebern wie ondsgesellschaften Pro- isionen entgegenzu- ehmen und diese an ndere Institute oder Vermittler weiterzulei- en. Quasi in umge- kehrter Richtung wür- den die gleichen dra- matischen Auswirkun- gen für Vermittler und Pools eintreten. „Denn sie dürften für den vermittelten Bestand von Depotbanken und Verwahr- stellen keine Provisionen mehr annehmen“, sagt Waigel. Zudem könnte es zu enormen Irritatio- nen kommen, wenn Zuwendungen in der nicht unabhängigen Anlageberatung er- laubt bleiben, in der reinen Vermittlung aber verboten würden. „Dann dürfte nur noch der beratene Bestand verprovisioniert werden, nicht aber der lediglich vermittel- te“, erläutert Waigel. „Es wäre abzugrenzen, EU-Kleinanlegerstrategie stecken Risiken für Berater. - - - - d e r- - lickte uhig nach en sich die Zei- bot vo d f v F v n a t Ach- tung, der Inhalt dieses Pakets könnte gefähr- lich sein: Im geplanten Regelpaket für die STEUER & RECHT Kleinanlegerstrategie 440 fondsprofessionell.de 3/2023 FOTO: © JANINA_PLD | STOCK.ADOBE.COM

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