FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2023

GESETZ Neue Regeln für GbR, OHG und KG Zum Jahreswechsel wird das Gesetz zur Modernisierung des Personen- gesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft treten. Dieses sieht Änderungen bei Personengesellschaften wie o ene Handelsgesellschaft (OHG), Kom- manditgesellschaft (KG) oder auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor. Darauf weist Anwältin Barbara Mayer von der Münchner Wirt- schaftskanzlei Advant Beiten in einem Bei- trag für das „Handelsblatt“hin.Der Juristin zufolge nähern sich die Regeln für Perso- nengesellschaften denen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) an. Bei GbRs etwa wird künftig zwischen rechts- fähiger und nicht rechtsfähiger GbR unter- schieden. Für alle Personengesellschaften gilt ab 2024, dass sich der Gewinnanteil sowie das Stimmrecht nicht mehr nach der Zahl der Gesellschafter, sondern nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen rich- tet – oder nach demWert der vereinbarten Beiträge und Einlagen. Für Personenhan- delsgesellschaften, OHG und KG, enthält das MoPeG neue Regeln zum sogenann- ten Beschlussmängelrecht. Bislang sind Mayer zufolge fehlerhafte Gesellschafter- beschlüsse grundsätzlich nichtig, künftig nur noch bei sehr schwerwiegenden Feh- lern wie dem verweigerten Teilnahmerecht an einer Gesellschafterversammlung. FP Viele Finanzberater haben ihr Maklerbüro nicht als GmbH organisiert, sondern als Personengesellschaft. Für solche Rechtsformen ändert sich im kommenden Jahr einiges. Urteilsticker § Sittenwidrigkeit | LG Hamburg Urt. v. 7. 3. 2023 | Az. 325 O 110/22 Berater haben keinen Anspruch auf Provisio- nen für die Vermittlung eines sittenwidrig überteuerten Immobiliar-Verbraucherdarle- hens. Im konkreten Fall überstieg der effekti- ve Kreditzins den marktüblichen Effektivzins um mehr als das Fünffache. § Zinsen | EuGH | Urteil vom 13. 7. 2023 | Az. C-256/22 Verbraucher müssen hinreichend über die Modalitäten der Berechnung der zugrunde liegenden Zinsen von Darlehensverträgen informiert werden. Das gilt auch, wenn Informationen zu den Zinssätzen öffentlich zugänglich sind, stellte der EuGH klar. § Kündigung | OLG Stuttgart | Urteil vom 2. 8. 2023 | Az. 2 U 34/22 Eine Bank darf Kunden nicht einfach eine Kündigung des Kontos in Aussicht stellen, wenn diese vom Institut die Rückzahlung von unrechtmäßig eingezogenen „Kontoführungs- preisen“ verlangen. Das Geldhaus nahm den Entscheid in einem Anerkenntnisurteil an. Online weiterlesen: QR-Code scannen oder fponline.de/MoPeG323 eingeben. NEWS & PRODUCTS Investmentfonds 46 fondsprofessionell.de 3/2023 Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Verena Pickhardt zog als neue Head Sales & Marke- ting in die Geschäftsführung von Swiss Life Asset Ma- nagers in Deutschland ein. Sie wechselte von der DWS, wo sie zuletzt Head of Client Development war. Jonathan Clenshaw hat bei Quoniam AM im Juli als Chief Sales Officer und Chief Marketing Officer die Leitung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten über- nommen. Er ist seit 16 Jah- ren bei Quoniam. Die Private-Equity-Gesell- schaft Andera Partners hat Stefan Keitel zum Senior Advisor für die DACH- Region ernannt. Zuletzt war er bei der Harald Quandt Holding in unterschiedlichen Funktionen tätig. Accessio Kapital ergänzte das Private Banking mit Florian Mielke und schuf einen eigenen Bereich für die Vermögensverwaltung. Mielke verbrachte sein bis- heriges Berufsleben bei der Sparkasse Pforzheim Calw. Flossbach von Storch hat sein Vertriebsteam mit Margit Pöttmesser ver- stärkt. Pöttmesser kommt von der Münchener Beteili- gungsgesellschaft Armira, wo sie Mitglied des Exe- cutive Comittee war. FOTO: © MUSTAFA | ADOBESTOCK | GENERIERT MIT KI, SWISS LIFE ASSET MANAGERS, QUONIAM AM, BERENBERG | ANDERA PARTNERS, FLOSSBACH VON STORCH, FOTOFABRIK STUTTGART | ACCESSIO KAPITAL

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