FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2023
im Juli dieses Jahres für den Catella Max einem Rücknahmeabschlag in Höhe von fünf Prozent eingeführt. Sonderfall Catella Max „Das gestiegene Zinsniveau und das daraus resultierende aktuelle Transaktions- umfeld am Immobilienmarkt haben so- wohl Ein uss auf die gutachterlich festge- stellten Werte als auch auf die Angebots- preise am Markt“, begründet Catella-Ge- schäftsführer Thomas Beyerle den Schritt. „Zum Schutz der Bestandsinvestoren ha- ben wir uns daher entschieden, den Rück- nahmeabschlag zu aktivieren.“ Unter den von Beyerle beschriebenen Verhältnissen leiden auch andere Immobi- lienfonds. Der wesentliche Unterschied zu ihnen besteht darin, dass der Catella Max in seinen „Besonderen Anlagebedingun- gen“ einen Rücknahmeabschlag bereits festgeschrieben hat, seit Au age des Fonds im Jahr 2010 jedoch davon Abstand ge- nommen hatte, ihn zu erheben. In den Prospekten aller anderen o enen Immobi- lien-Publikumsfonds ndet sich zwar die Erklärung, dass der Rücknahmepreis der jeweilige Anteilwert ist, „vorbehaltlich eines Rücknahmeabschlags“, wenn denn einer in den „Besonderen Anlagebedingungen“vor- gesehen ist (siehe Infokasten nächste Seite). In den „Besonderen Anlagebedingungen“ steht dann jedoch einheitlich, dass kein solcher Abschlag erhoben wird. Änderungen schwierig „Besondere Anlagebedingungen“ zu än- dern ist zwar grundsätzlich möglich. Das KAGB stellt jedoch in Paragraf 163 sicher, dass Änderungen, die „mit den bisherigen Anlagegrundsätzen des Investmentvermö- gens nicht vereinbar sind“, nur dann geneh- migt werden, wenn den Anlegern angebo- ten wird, „die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen“. Damit entfällt die Einführung eines Rücknahme- abschlags als Instrument zur Kündigungs- verhinderung, sondern würde wahrschein- lich sogar genau das Gegenteil bewirken. „Die nachträgliche Einführung eines Rücknahmeabschlags hat der Gesetzgeber mit Verweis auf Anlegerinteressen nicht vorgesehen. Der Anleger muss sich darauf verlassen können, was in den Anlagebedin- Thomas Beyerle, Catella: „Zum Schutz der Bestandsinvestoren haben wir uns entschieden, den Rücknahmeabschlag zu aktivieren.“ Gunnar Herm, UBS Real Estate: „Durch das KAGB hat die Branche einen angemessenen zeitlichen Spielraum erhalten.“ Jeder Vierte mit Schwindsucht Anteileumlauf offener Immobilienfonds, Entwicklung seit Jahresbeginn Die Entwicklung der Anzahl der Fondsanteile im Umlauf signalisiert, ob der Zufluss oder der Abfluss von Mitteln in einem Fonds dominiert. Quelle:Anbieter,RPRheinischePortfolioManagement |Stand:31.8.2023 Realisinvest Europa Westinvest Interselect KGAL Immosubstanz Uniimmo: Wohnen ZBI FokusWohnen Deutschland Deka-Immobilien Global Schroders Immobilienwerte Deutschland Deka-Immobilien Europa Deka-Immobilien Nordamerika Habona Nahversorgungsfonds Deutschland WertgrundWohnselect D Swiss Life European Living&Working KanamLeading Cities Invest Uniimmo: Deutschland Uniimmo: Europa Uniimmo: Global Uniimmo: Global Commerz Real Hausinvest UBS (D) Euroinvest Immobilien DWS Grundbesitz Fokus Deutschland DWS Grundbesitz Europa DWS Grundbesitz Global CatellaMax Entwicklung der Anzahl ausstehender Anteile 2023 0,09 % 0,11 % 0,50 % 1,02 % 1,22 % 1,23 % 1,29 % 1,38 % 1,66 % 1,92 % 2,41 % 2,52 % 3,40 % 3,89 % 4,20 % 4,54 % 5,56 % -4,03 % -2,65 % -2,62 % -0,98 % -0,50 % -0,30 % SACHWERTE Offene Immobilienfonds 224 fondsprofessionell.de 4/2023 FOTO: © CATELLA, UBS REAL ESTATE
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