FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2023
folgerung aus der Finanzkrise 2008. Ver- braucher in Deutschland haben bereits jetzt eine Wahlfreiheit zwischen Provision und Honorar. Das ist ein großer Vorteil gegenüber Ländern wie Großbritannien, wo die Provisionsvermittlung bei der Altersvorsorge verboten ist. Ihr Verband hat sich mit einem Leitantrag auf der BVK-Hauptversammlung zu „Alters- vorsorge und EU-Provisionsverbot“ gegen die überbordende Regulierung gewandt. Was stört Sie aktuell ammeisten? Generell stört uns am meisten, dass das Regulierungskarussell sich immer weiter und schneller dreht. Kaum ist die Versi- cherungsvertriebsrichtlinie IDD novelliert, kommt die Offenlegungsverordnung; kaum ist diese in Kraft, werden alle Ver- mittler verp ichtet, ihre Kunden zur Nach- haltigkeit zu beraten; kaum ist das umge- setzt, diskutieren wir über Erklärungen, ob Versicherungsmakler sich noch als unab- hängig bezeichnen können, wenn sie Ver- sicherungsanlageprodukte vermitteln. Das muss doch mal ein Ende haben! Die Ver- antwortlichen in der EU sollten erst einmal die Wirkungen der vielen Regelungen im Zeitverlauf evaluieren und schauen, welche wie wirken, bevor sie atemlos und aktionis- tisch wieder neue ersinnen und uns unsere Arbeit unzumutbar erschweren. Warum will der BVK an der Riester-Rente festhalten? Die Riester-Rente existiert schon seit über 20 Jahren und hat sich bewährt. Fast 16 Millionen Vorsorgesparer vertrauen auf die- se Form der Altersvorsorge.Deshalb nden wir, dass man dieses System nicht in Bausch und Bogen abschaffen, sondern – allein aus Vertrauensschutzgründen – refor- mieren sollte. Der BVK hat dazu Reform- vorschläge vorgelegt, etwa die unbürokrati- sche Gewährung und Erhöhung der Zula- gen oder den Wegfall der Beitragsgarantie, damit die Anbieter chancenreichere Optio- nen haben, das Kundenkapital anzulegen. Auch eine Erweiterung der Zulagenbe- rechtigten um Selbstständige und höhere Grenzen für das Schonvermögen im Alter haben wir in die Diskussion um die Re- form der Altersvorsorge eingebracht. Das klingt nicht nach einemneuen System. Ein neues System der privaten Altersvorsor- ge als dritte Säule einzuführen halten wir nicht für sachgerecht. Erstens würde man die eben erwähnten 16 Millionen Vorsorge- sparer vor den Kopf stoßen, was zu Recht sozialpolitischen Unmut hervorrufen wür- de. Zweitens würde ein neues System, sei es das „Generationenkapital“oder der „Alters- vorsorgefonds“, die ganze Landschaft der Altersvorsorge verkomplizieren und müsste erst einmal mit viel Bürokratie aufgebaut werden, ehe es überhaupt in ferner Zu- kunft Wirkung entfalten kann. Doch die Babyboomer werden schon bald in Rente gehen.Drittens schließlich müsste der Staat ordentlich und in erheblichem Umfang schulden nanziert Kapital aufnehmen, um überhaupt einen relevanten Kapitalstock aufbauen zu können. Viertens ist nicht ge- sagt, ob dabei überhaupt eine risikoarme Rendite für die Altersvorsorgesparer erzielt werden kann. Fünftens schließlich wäre gar nicht klar, ob das gebildete Kapital in Zei- ten klammer Staats nanzen nicht doch zum Stopfen von Haushaltslöchern zweck- entfremdet würde. Dass diese Befürchtung gar nicht so abwegig ist, zeigen diverse Bei- spiele aus den Bundesländern, wo Vorsor- gefonds schon für die zukünftig immensen Beamtenpensionen angezapft wurden. Auch bei der Betriebsrente steht eine Re- forman. Der kürzlich beendete „Fachdialog Betriebsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll dieVerbreitung der bAV fördern. Offiziell sind noch keine Ergebnisse bekannt. Mit welchen Konse- quenzen für den Markt rechnen Sie? Wir können die Ergebnisse erst bewerten, wenn sie da sind. Große Würfe erwarte ich kurzfristig nicht, man spielt mit einer „Ge- nerationenrente“und kapitalmarktorientier- » Wir möchten unsere Präsenz bei den Makler- dienstleistern stärken. « Michael H. Heinz, BVK FOTO: © MARTIN PETERDAMM FONDS & VERSICHERUNG Michael H. Heinz | BVK 262 fondsprofessionell.de 4/2023
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