FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2023

VERBRAUCHERSCHUTZ Bafin soll mehr Rechte bekommen Die Bundesregierung möchte den bei der Finanzaufsicht Ba%n angesie- delten Verbraucherbeirat stärken. Künftig soll dieser mindestens drei- mal jährlich einberufen werden – bislang tagte er einmal im Jahr. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Verweis auf den Entwurf des Finanz- marktdigitalisierungsgesetzes, den das Bundes%nanzministerium (BMF) Anfang November vorgelegt hat. Ferner soll der Beirat bei der Vorbereitung der Sitzungen und bei Empfehlungen oder Stellungnah- men an die Ba%n von einem Sekretariat unterstützt und damit personell aufge- stockt werden. Aufgabe des 2013 gestar- teten Beirats ist es, Expertise zu Grundsatz- fragen des Verbraucherschutzes einzubrin- gen. Die zwölf von der Aufsicht und dem BMF bestellten Mitglieder verfügen über besondere Erfahrungen im %nanziellen Verbraucherschutz. Verbraucherschützer begrüßen die Geset- zesinitiative, bewerten sie gleichzeitig je- doch als nicht ausreichend. So fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Maßnahmen zu präzisieren, die der Ba%n zur Verfügung stehen: So sollte die Bundes- regierung der Ba%n beispielsweise erleich- tern, auch Urteile von Zivilgerichten mit verbraucherschützender Wirkung für allge- mein verbindlich zu erklären.Nach derzei- tiger Rechtslage darf die Ba%n erst eingrei- fen, wenn eine Rechtsfrage durch den Bun- desgerichtshof abschließend geklärt ist. FP Seit 2013 unterstützt der Verbraucherbeirat die Arbeit der Bafin. Nun soll das Expertengremium öfter tagen und auch mehr Personal und Ressourcen bekommen. Urteilsticker § Sittenwidrig | LG Hamburg | Urteil vom 7. 3. 2023 | Az. 325 O 110/22 Das LG Hamburg hat einen gewerblichen Berater zur Rückzahlung einer Provision für die Vermittlung eines Immobiliar-Verbraucher- darlehensvertrags verurteilt, weil der effektive Zinssatz (10,64%) für den Kredit sittenwidrig überhöht war. § Verjährung | BGH | Urteil vom 13. 6. 2023 | Az. XI ZR 464/21 Die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs wegen Verletzung der Pflichten aus einer An- lageberatung wird durch die Klageerhebung auch bezüglich solcher Pflichtverletzungen gehemmt, die in der Klageschrift nicht gel- tend gemacht wurden. § Immobilien | BGH | Urteil vom 15. 9. 2023 | Az. V ZR 77/22 Verkäufer von (Gewerbe-)Immobilien genügen ihren Aufklärungs- und Informationspflichten nicht schon dadurch, dass sie Käufern Unter- lagen zu der Immobilie kurzfristig in einer Cloud zur Verfügung stellen, sodass der Käu- fer selbst „offenbarungspflichtige Umstände“ erkennen kann. NEWS & PRODUCTS Investmentfonds 40 fondsprofessionell.de 4/2023 FOTO: © NMANN77 | STOCK.ADOBE.COM, AXEL GAUBE | FONDS FINANZ, SCHRODERS, SCHRODERS, THE SINGULARITY GROUP, FERI Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Lars Lüthans ist als Senior- Referent in die Geschäfts- leitung der Fonds Finanz eingezogen. Zuvor war er rund 20 Jahre beim Net- fonds beschäftigt, zuletzt als Vorstand der NVS Net- fonds Versicherungsservice. Bettina Kurz wurde von der deutschen Schroders - Niederlassung zur Head of Client Service für Deutsch- land, Österreich und die CEEMED-Region befördert. Sie arbeitet seit 2018 für das Client-Service-Team. Özlem Ogurlu ist neu im Client-Service-Team von Schroders , das die erste Anlaufstelle für alle opera- tiven und administrativen Anfragen ist. Ogurlu war davor Operations Managerin bei Axa. Wolfgang Baums wurde im Oktober von Feri zum Bereichsvorstand für Invest- ment Research berufen und übernahm gleichzeitig die Verantwortung für das neu geschaffene Feri Invest- ment Office. David M. Solo wurde von den Aktionären der Schwei- zer The Singularity Group einstimmig zum neuen Ver- waltungsrat gewählt. Solo war bis 2014 knapp zehn Jahre lang CEO des Vermö- gensverwalters GAM.

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