FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2023

Maximal mittelscharf Im September hat der deutsche Gesetzgeber die Abhilfeklage eingeführt, ein neues Instrument des kollektiven Rechtsschutzes. Anders als erwartet bleibt sie hinter ihren Möglichkeiten zurück. S ie sind klein und fallen kaum auf, doch Gäste thailändischer Restaurants sollten sie besser nicht übersehen: die Chili- schoten in den Speisekarten. Eine Schote zeigt an, dass ein Gericht pikant gewürzt ist. Zwei Chilis stehen für einen mittleren Schärfegrad. Und eine mit drei Chilisym- bolen gekennzeichnete Speise kann auf der Zunge geradezu ein Feuer entfachen. Mehr Feuer hatten sich Juristen von der neuen Abhilfekl der Verbände sei für die Rechte m digter Verbrauch können. Doch n deutsche Gesetz Umsetzung der linie 2020/1828 ü bandsklagen die lichkeiten des e päischen Regelw nicht voll au schöpft hat, ist jüngste Samm gen-Variante ma mittelscharf. Un Zukunft des no deren Kapita Musterverfahre (KapMuG) blei 2024 ungewiss. Der Bundestag hat am 7. Juli 2023 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie verabschie- det. Die neuen Regelungen sind am 29. September in Kraft getreten (siehe Kasten auf Seite 440). Kern des Gesetzes ist das „Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz“ (VDuG),mit dem die Richtlinienvorgaben zur Abhilfeklage in deutsches Recht über- führt werden. Damit ist die Abhilfeklage, auch als „Ver- bandsklage“ bezeichnet, neben die beiden zung kollektiver Rechtsansprüche getreten: das bereits 2005 in Kraft getretene KapMuG und die 2018 eingeführte Musterfeststel- lungsklage. Unter den drei Formen von Sammelklagen hat die jüngste zumindest in einem Punkt am meisten Biss. Bei einem KapMuG-Verfahren oder einer Musterfeststellungsklage darf das zu- ständige Gericht nur über sogenannte Fest- stellungsziele entscheiden. Die Richter stel- len fest, ob ein beklagtes Unternehmen die von der Gegenpartei vorgebrachten Rechts- verletzungen tatsächlich begangen hat. Über Schadenersatz entscheiden sie aber nicht. Darauf müssen alle Anleger oder Verbraucher, die sich der Sammelklage klagen. tung net Verbänden direkt auf Leis- Peter Mattil, In- gen Münchner k- und Kapital- öglich ist eine ge zudem in htsstreitigkeiten Unternehmern rbrauchern (§ 1 VDuG). Damit auch Kapital- gerklagen unter Anwendungs- ich des VDuG, ich bisher aus- lich nach dem KapMuG richteten. „Für Anleger sind das zunächst einmal gute Nachrichten, schließ- Gesund und ganz schön scharf: In der thailändischen Küche sind Chilis beliebt, auf den Speisekarten von Restaurants zeigt ihre Anzahl den Schärfegrad eines Gerichts an. Die neue Verbandsklage bekäme höchstens zwei Schoten, denn so richtig feurig ist sie nicht. age erwartet, mit t September 2023 utmaßlich geschä- er und Anleger eintreten icht zuletzt weil der geber bei der EU-Richt- ber Ver- Mög- uro- erks sge- die elkla- ximal d die ch mil- lanleger- nsgesetzes bt bis August großen Instrumente zur Durchset- angeschlossen haben, selbst Klage auf Leis „Die Abhilfeklage erö hingegen die Möglichkeit, tung zu klagen“, erklärt haber der gleichnami Kanzlei für Ban marktrecht. M Verbandskla allen Rec zwischen und Ve Abs. 1 fallen anle den bere die s schließ STEUER & RECHT Sammelklagen 438 fondsprofessionell.de 4/2023 FOTO: © MEDARD | STOCK.ADOBE.COM | ERSTELLT MIT KI

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