FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2023

Nicht zu vergleichen Wer überlegt, von der thesaurierenden Anteilsklasse eines Fonds in die ausschüttende zu wechseln, sollte eines beachten: Die Erträge der beiden Tranchen sind nicht gleich hoch. Dafür gibt es Gründe. E s klingt ein wenig nach verkehrter Welt, doch manchmal kann negativ durchaus positiv sein. Das gilt für Corona- tests und so manchen anderen medizini- schen Befund. Und auch in der Welt der Steuern ist diese Umkehr zuweilen anzu- tre en. So frohlockten Inhaber thesaurie- render Fonds zuletzt. Denn für die Jahre 2021 und 2022 el er negativ aus – der Basiszins zur Berechnung der steuerlichen Vorabpauschale (siehe Kasten Seite 448). Das hatte für Privatanleger eine positive Folge: Sie sparten sich die Abgeltungsteuer auf ihre laufenden Erträge. Anfang Januar kommenden Jahres ist es für viele Anleger damit vorbei. Denn die Bundesbank hat den Basiszins zur Berech- nung der Vorabpauschale für das Jahr 2023 auf 2,55 Prozent festgesetzt. Dies ist der höchste Wert seit Einführung der pauscha- len Besteuerung. Der hohe Basiszins mag bei Inhabern thesaurierender Fonds die Befürchtung aus- lösen, diese könnten gegenüber ausschüt- tenden Sondervermögen steuerlich an Attraktivität verlieren. Dann wendet sich ein beunruhigter Kunde vielleicht mit der Frage an seinen Berater, ob sich möglicher- weise ein Wechsel in einen vergleichbaren ausschüttenden Fonds oder – sofern vor- handen – in eine solche Anteilsklasse des Sondervermögens lohnt. Dies zu prüfen, scheint auch gar nicht so schwierig zu sein – das ist es aber. Die Steuer- und Ertragsdaten Zunächst einmal liegt es nahe, einen Blick in die Steuer- und Ertragsdaten der auskehrenden und der thesaurierenden Tranche eines Fonds zu werfen. Dort müss- te sich ja zeigen, welche Erträge die beiden Anteilsklassen in Jahren erzielt haben, als der Basiszins im Plus lag. Die Vorabpau- schale und die Abgeltungsteuer auf die wiederangelegten Erträge zu berechnen, ist nicht kompliziert (siehe Formel im Kasten auf Seite 448). Noch leichter lässt sich die Steuerlast für die ausgekehrten Gewinne ermitteln. Ein Vergleich sollte also ugs an- zustellen sein – und zumindest einen Indi- kator für die Zukunft liefern. Wer auf die Idee kommt, einen solchen Vergleich vorzunehmen, sollte sich von die- semVorhaben gleich wieder verabschieden. Zum einen würde eine solche Gegenüber- stellung mitnichten einen Hinweis auf die rein steuerliche Attraktivität von wieder- anlegenden und auskehrenden Fondstran- » Bei der Zuordnung von Dividenden zu Anteilsklassen spielt die Ergebnisverteilung eine wichtige Rolle. « Patrick Jendruch, DWS Einmal schick, einmal sportlich: Schuhe, die verschiedenen Zwecken dienen, lassen sich kaum vergleichen. Das gilt auch für die Höhe der Erträge thesaurierender und aus- schüttender Fondsanteilsklassen. „Der Zins ist zurück – Multi-Asset ade?“ Darüber sprechen DWS-Manager Klaus Kaldemorgen und Vertriebsleiter Gero Schomann auf dem FONDS professionell KONGRESS in Mannheim. ANMELDUNG: fondsprofessionell.de MANNHEIM, 24. + 25. JAN. 2024 STEUER & RECHT Vorabpauschale 446 fondsprofessionell.de 4/2023 FOTO: © ANDRANIK123 | STOCK.ADOBE.COM

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