FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2023
GERICHTSURTEILE Wann sind Vermittler „unabhängig“? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich zwei Vermittler ver- klagt. Beide Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Köln verur- teilte am 15. Juni 2023 (Az. 33 O 15/23) einen Versicherungsmakler mit Zulassung gemäß Paragraf 34d Absatz 1 Satz 2 Num- mer 2 Gewerbeordnung (GewO), weil er neben der Policenvermittlung Beratungen ohne anschließende Vermittlung und ge- gen Honorar anbot. Das dürfen nur Versi- cherungsberater mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34d Absatz 2 GewO. Paragraf 34d Absatz 3 GewO verbietet, dass ein Unter- nehmen sowohl als Makler als auch als Versicherungsberater tätig ist – dagegen hat der Makler verstoßen. Das Landgericht Bremen urteilte am 11. Juli 2023 (Az. 9 O 1081 /22) gegen einen 34f-Finanzvermittler, der mit „bundesweit produktunabhängiger Beratung“ warb: Nur Honorar-Finanzan- lagenberater (34h GewO) dürfen sich als „unabhängig“ bezeichnen. „Die EU muss mit der Retail Investment Strategy dafür sorgen, dass Versicherungsvermittler in Deutschland nicht irreführend mit dem Wort ‚unabhängig‘ auftreten oder werben können“, fordert Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV. FP Urteilsticker § Kündigung | LG Erfurt | Urteil vom 24. 4. 2023 | Az. 3 O 1362/20 Die fristlose Kündigung eines Handelsver- treters durch einen Versicherer war rechtens, weil dieser Kundendaten in den IT-Systemen der Gesellschaft willkürlich geändert hatte. Damit verletzte er die Interessen des Ver- sicherers, so das Landgericht. § Widerruf | BGH | Urteil vom 19. 7. 2023 | Az. IV ZR 268/21 Bei gravierenden Umständen können Gerichte die Geltendmachung des Widerspruchsrechts bei einer Lebenspolice für unzulässig erklären. Im konkreten Fall sah der BGH die Abtretung aller Rechte aus der Police an eine Bank als Sicherheit für ein Darlehen als gravierenden Umstand an. § BU | OLG Dresden | Urteil vom 22. 8. 2023 | Az. 4 U 943/20 Wenn ein Versicherer für einen zurückliegen- den, abgeschlossenen Zeitraum seine Leis- tungspflicht aus einer BU erklärt, so gilt diese Erklärung als ein unbefristetes Anerkenntnis für die Zahlungen. Diese Erklärung kann nicht rückwirkend für befristet erklärt werden. Dorothea Mohn, VZBV: „Die EU muss dafür sorgen, dass Versicherungsvermittler in Deutschland nicht mit demWort ‚unabhängig‘ werben können.“ NEWS & PRODUCTS Versicherungen 70 fondsprofessionell.de 4/2023 FOTO: © VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND, TALANX | ATHORA DEUTSCHLAND, VERSICHERUNGSKAMMER | ATHORA DEUTSCHLAND, SWISS LIFE, AXA DEUTSCHLAND, R+V VERSICHERUNG Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Der Run-off-Versicherer Athora Deutschland hat Immo Querner zum Vorsit- zenden der Geschäftsfüh- rung ernannt. Der bisherige CEO Ralf Schmitt wird zwei- ter stellvertretender Vorsit- zender. Isabella Pfaller ist neue Leiterin des Finanzbereichs sowie stellvertretende Vor- sitzende der Geschäftsfüh- rung der Athora Deutsch- land . Sie hatte leitende Positionen im Finanzbereich der Münchener Rück inne. Sebastian Weigelt hat im Oktober die Leitung des Intermediärvertriebs der deutschen Niederlassung des Versicherers Swiss Life übernommen. Weigelt ist bereits seit 17 Jahren für die Assekuranz tätig. Christina Krewerth ist neue Head of Public Affairs der R+V Versicherung . Die Berliner Politologin war in den vergangenen Jahren in gleicher Funktion für den Schweizer Apothekenkon- zern Doc Morris tätig. Marc Daniel Zimmer- mann, zuvor Finanzvor- stand der Axa Deutsch- land , übernahm die Leitung des Ressorts Sachversiche- rung. Er folgt auf Nils Reich, den neuen Vorstandschef von Axa Global Health.
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