FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024

Grundlagen für einen Solarboom im Land gelegt. Das entsprechende Real Decreto 661/2007 gab vor, dass eingespeister Strom aus Photovoltaikanlagen ausgesprochen at- traktiv mit rund 44 Eurocent je Kilowatt- stunde vergütet wird. Das hatte zur Folge, dass Spanien im Jahr 2008 den höchsten Zuwachs an Solarkraftwerken weltweit ver- zeichnete – und die Zahlungsverpflichtun- gen aus dem Ruder zu laufen drohten. Daraufhin änderte die Madrider Regie- rung das Einspeiseregime mehrfach. Bereits im September 2008 trat das Real Decreto 1578/2008 in Kraft, das den weiteren Bau von Photovoltaikanlagen auf eine Gesamt- leistung von 500 Megawattpeak für das Jahr 2009 beschränkte und die Einspeise- vergütungen senkte. Für Freilandanlagen bis zehn Megawattpeak wurden nur noch 32 Eurocent je Kilowattstunde gezahlt. Ab 2010 kam es zu einer Reihe weiterer Erläs- se und Gesetze, die teilweise rückwirkend die gesetzlichen Grundlagen kippten, auf deren Basis zahlreiche Fondsanbieter wie Voigt & Collegen, KGAL oder Hannover Leasing ihre Fondsangebote kalkuliert hatten (siehe Kasten unten). „Durch die neuen Gesetze, die in beste- hende Rechte eingreifen, wurde ein erheb- liches Maß an Rechtsunsicherheit geschaf- fen“, monierte seinerzeit die Deutsche Han- delskammer für Spanien. „Nachdem weit über 60 Milliarden Euro in Spanien in eine nachhaltige Energieerzeugung investiert wurden, werden jetzt die Investoren fak- tisch enteignet“, machte Markus Voigt, der damalige Geschäftsführer von Voigt &Col- legen, seinem Ärger Luft. Neben Hannover Leasing und KGAL rief auch Voigt & Collegen ein Schiedsge- richt an und verklagte den spanischen Staat. 2019 gewann Voigt &Collegen das Verfah- ren, was allerdings bislang ein Teilerfolg blieb: „Es ist festgestellt worden, dass die Kürzung der Einspeisevergütung rechts- widrig war“, sagt Hermann Klughardt, Ge- schäftsführer der V&C Portfoliomanage- ment. „Aber Schadenersatz wurde bislang trotzdem noch nicht geleistet.“ Fazit „Es ist Ausdruck vernünftiger Ordnungs- politik, dass Planungssicherheit bestehen bleibt“, bringt Cieleback die Misere auf den Punkt, verweist aber auch auf ein Dilem- ma: „Das Thema Bestandsschutz ist des- wegen so komplex, weil eine gesetzliche Änderung jedes einzelne Objekt unter- schiedlich trifft, die Politik aber keine indi- viduellen Belange berücksichtigen kann.“ Politik lebt in immer kürzeren Zyklen und davon, Aufmerksamkeit zu generieren oder Notbremsen zu ziehen. Sinnvoller wäre es, stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. TILMAN WELTHER FP » Als Investor ist es vor allem im Healthcare- Bereich wichtig, die Herausforderungen der Betreiber zu kennen. « Florian Bormann, Immac Die Willkür des Souveräns Rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung in Spanien – Chronologie der Ereignisse Januar 2011: Die spanische Regierung erlässt das Gesetz RDL 14/2010 . Es sieht eine rückwirkende Änderung der Einspeisevergütung vor. Wird eine bestimmte Menge Solarstrom erzeugt, greift eine Kappungsgrenze. Darüber hinaus produzierter Solarstromwird nur noch zum sogenannten Markttarif in Höhe von rund fünf Eurocent vergütet. Januar 2013: Das Gesetz RDL 15/2012 tritt in Kraft, es besteuert den zuvor steuerfreien Umsatz aus Stromverkauf mit sieben Prozent. Februar 2013: RDL 02/2013 führt für die Inflationsanpassung einen niedrigeren Referenzindex ein. Juni 2014: Die gesamte Vergütungsstruktur für erneuerbare Energien wird geändert (RDL 413/2014). Alle bis dahin geltenden Einspeise- gesetze werden abgeschafft, es wird nur noch der Markttarif vergütet zuzüglich einer Sondervergütung, deren Bedingungen und Höhe aber bei Einführung des Gesetzes noch unklar sind. August 2014: Der Fondsanbieter Voigt & Collegen reicht im Rahmen des Energy Charter Treaty, eines internationalen Schiedsverfahrens, Klage gegen den spanischen Staat ein. Juli 2019: Spanien unterliegt im Schiedsverfahren und wird verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Nach einer Revision des Verfahrens wird das Urteil imMärz 2020 bestätigt . Neben Voigt & Collegen haben auch Hannover Leasing und KGAL internationale Schiedsverfahren angestrengt. Quelle:Voigt&Collegen,FONDSprofessionellRecherchen fondsprofessionell.de 3/2024 211 FOTO: © CHRISTOPH HEMMERICH

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