FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024

Auf zu neuen Höhen Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen steigt ab 2025. Eine gute Nachricht für Inhaber klassischer Lebenspolicen – und auch für Anleger mit fondsgebundenen Versicherungen. D ie Entscheidung des Bundesfinanzmi- nisteriums, den Höchstrechnungszins für Lebenspolicen ab 2025 von 0,25 Pro- zent auf 1,0 Prozent zu erhöhen, war ein Meilenstein.Denn zum ersten Mal seit drei Jahrzehnten wird der Zins, den Versicherer über die Laufzeit eines Vertrags garantieren dürfen, wieder angehoben (siehe Grafik nächste Seite). Damit winken ab kommen- dem Jahr höhere Zinsen für Klassik- und Neue-Klassik-Policen. Besitzer von Fonds- policen könnten das achselzuckend zur Kenntnis nehmen: Ihr Geld fließt in Fonds, nicht in das Sicherungsvermögen der Versicherer – zumindest wenn sie keine Garantieoption gewählt haben. Doch damit liegen sie falsch, denn in der Renten- phase sind sie sehr wohl davon betroffen. Die Redaktion skizziert die Auswirkungen der Zinserhöhung auf Fondspolicen. Umwandlungsquote Hierzu muss man sich in Erinnerung rufen, dass die Anbieter von Fondspolicen das mit den Fonds erwirtschaftete Kapital vor Beginn der Auszahlphase in ihren Deckungsstock transferieren und dort ver- zinsen. Da sie bei Vertragsbeginn nicht sa- gen können, wie sich die gewählten Fonds entwickeln, können sie keine feste Verzin- sung garantieren. Stattdessen sichern sie einen Rentenfaktor zu. Dieser ist eine Um- wandlungsquote und gibt an, wie viele Euro Monatsrente ein Versicherter in der Auszahlungsphase für 10.000 Euro Fondsguthaben erhält. Beläuft sich der Rentenfaktor etwa auf 32 Euro und die Ablaufleistung auf 100.000 Euro, erhält der Ruheständler monatlich eine Summe von 320 Euro vor Steuern. Barwert Die Höhe des Rentenfaktors ist insbe- sondere vomHöchstrechnungszins abhän- gig. „Die Versicherer berechnen dafür den Barwert der künftigen Rente, also welchen Wert alle in Zukunft zu erwartenden Ren- tenzahlungen heute zusammen haben. Sei- ne Höhe sinkt, wenn der verwendete Zins steigt“, erklärt Lars Heermann, Bereichslei- ter Analyse und Bewertung bei der Kölner Ratingagentur Assekurata. Zur Veranschau- lichung: Der Barwert eines Betrags von 1.000 Euro, der in einem Jahr fließt, beträgt bei 0,25 Prozent Zins 997,50 Euro. Rech- net man mit einem Prozent Zins, liegt der Barwert bei 990,10. „Bei 30 Jahren Laufzeit kommen 30 Werte zusammen, die mittels einer Formel unter Berücksichtigung der Lebenserwartung der Kunden und einem Aufschlag für die eigenen Kosten zum sogenannten Rentenbarwert aufaddiert werden, der dann in den eigentlichen Ren- tenfaktor umgerechnet wird“, so Heermann weiter. Das mathematische Resultat all die- ser Berechnungen in Kürze: Steigt der Rechnungszins, sinkt der Rentenbarwert, » Versicherer müssen weniger Geld für die Finanzierung der Garantien aufbringen. « Sigurd Löwe, Alte Leipziger Leben Gute Aussicht voraus: Die Assekuranz blickt nach einer langen, mühsamen Phase mit extrem niedrigen Garantie- zinsen besseren Zeiten entgegen. Auch für die Kunden ist die Zins- erhöhung von Vorteil. FONDSPOLICEN SPEZIAL Garantiezins 238 fondsprofessionell.de 3/2024 FOTO: © MICHAEL | STOCK.ADOBE.COM | BEARBEITET MIT KI

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