FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024
während der Rentenfaktor steigt – Versi- cherungsnehmer bekommen mehr Rente! Hier muss man aber berücksichtigen, dass Versicherer zwei Rentenfaktoren be- rechnen: einen aktuellen am Beginn der Auszahlungsphase und einen garantierten bei Vertragsbeginn, wobei die Versicherer bei Letzterem einen Sicherheitsabschlag auf den aktuellen Faktor vornehmen. Die Gesellschaften ziehen dafür nicht den Höchstrechnungszins heran, sondern einen kleineren Wert. „Bei Rentenbeginn ma- chen die Versicherer aber eine ‚Günstiger- prüfung‘, ob der aktuelle Rentenfaktor höher ist, und gewähren dann den besse- ren Faktor“, betont Sigurd Löwe, Bereichs- leiter Produktmathematik bei der Alten Leipziger Leben (siehe auch FONDS pro- fessionell 2/2022, Seite 296). Wie sich die garantierten Rentenfaktoren entwickeln werden, ist noch unklar. Eine Umfrage der Redaktion unter den zehn größten Fondspolicenanbietern ergab ledig- lich, dass sie alle höhere Faktoren gewähren werden – sie rechnen noch, so ihr Feed- back. Eine Gesellschaft hält aber „deutlich mehr als zehn Prozent für realistisch“, zwei andere zwölf bis 15 Prozent. „Wir schätzen, dass der garantierte Faktor im Branchen- schnitt um sechs bis acht Prozent steigen wird“, so Assekurata-Ex- perte Heermann. Hybride Ähnlich ist das Bild bei Hybridprodukten mit Garantien, auch hier sind die Auswirkungen auf die Tarife im Detail noch offen. Wegen der Konstruktion der Pro- dukte sind im Grunde zwei Entwicklungen möglich. Dazu vorweg: Versicherer arbeiten zu- meist entweder mit einem Zwei-Topf- oder einem Drei-Topf-Hybrid. Bei der ersten Variante wird das für den geplanten Kapitalerhalt benötigte Geld im Deckungsstock des Versicherers angelegt, der Rest in Fonds. Bei einem Drei-Topf- Hybrid setzen Versicherer zusätzlich noch einen Wertsicherungsfonds ein und allokie- ren das Kundenkapital je nach Marktlage variabel in den drei Töpfen. „Durch die ab 2025 erlaubte höhere Abzinsung müssen die Versicherer weniger Geld für die Finanzierung der Garantien aufbringen“, erklärt Löwe. „Die Gesellschaf- ten können also entweder bei gleichblei- benden Garantien, die imMoment oftmals bei 80 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen, mehr Kapital in die Fondsanlage geben und so mehr Rendite erzielen, oder sie können bei gleicher Kapitalallokation die Garantien erhöhen.“Dem Experten zu- folge ist rechnerisch sogar wieder eine 100- prozentige Garantie möglich, die aber im Vergleich zur 80-prozentigen Garantie ein geringeres Renditepotenzial und ein höhe- res Inflationsrisiko bedeute. Die befragten Versicherer hüllen sich weitgehend in Schweigen,welche Variante sie wählen wer- den. Lediglich die Zurich und die Alte Leipziger Leben gaben an, dass sie wegen der höheren Zinsen im Kern die Alloka- tion in die Fonds erhöhen werden. Upgrade-Option Spannender ist das Thema Höchstrech- nungszins aus Vertriebssicht. „Die Versiche- rer stehen in diesem Jahr vor dem Problem, dass das Neugeschäft gegen Jahresende stark einbrechen könnte, wenn sie im kommen- den Jahr bessere Ko- nditionen anbieten kön- nen“, merkt Heermann an. Daher bietet der Großteil der befragten Gesellschaften im Prin- zip eine „Besserstell- Klausel“ an – zwei prü- fen noch das genaue Vorgehen, so die Ant- worten. JENS BREDENBALS FP Treppenabstieg beendet Höchstrechnungszins im Lauf der Jahrzehnte Nachdem der Höchtrechnungszins Anfang der 2000er-Jahre noch bei vier Prozent lag, ging es rasant bergab. Ab 2025 steigt er aber wieder. Quelle:DeutscheAktuarveinigung |Datenaufbereitung:FONDSprofessionell 0,0 % 0,5 % 1,0 % 1,5 % 2,0 % 2,5 % 3,0 % 3,5 % 4,0 % 4,5 % 5,0 % ’25 2020 2010 2000 1990 1980 1970 1960 1950 1940 1930 1920 1910 1903 Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen 1,0 % 4,0 % 3,5 % 3,0 % 4,0 % 3,5 % » Wir schätzen, dass der garantierte Faktor im Branchenschnitt um sechs bis acht Prozent steigen wird. « Lars Heermann, Assekurata fondsprofessionell.de 3/2024 239 FOTO: © GUIDO SCHIEFER | ASSEKURATA
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