FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024

B lickt man auf die demografische Entwick- lung, wird schnell klar, dass die Generation der Erben weiter zunehmen wird. Noch nie gab es so viele vermögende Seniorinnen und Senio- ren, die ihre Gelder an die nächste Generation übertragen werden. Dabei gibt es einiges zu beachten, und der Beratungsbedarf ist hoch. Vererben einer Rentenleistung Die Erbschaftsteuer greift schneller, als man denkt, insbesondere wenn der Verwandtschafts- grad nicht allzu hoch ist und mehrere Vermö- genswerte, z.B. Immobilien, vorhanden sind. Mit- hilfe einer fondsgebundenen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Steuerlast zukünftiger Erben einzudämmen. Der Erblasser investiert sein Vermögen als Einmalbeitrag in eine Versi- cherungslösung und hat somit die Chance auf einen Vermögenszuwachs zu Lebzeiten. Bei Ver- tragsabschluss bestimmt er den Erben und dass das Kapital nicht als einmalige Summe, sondern als lebenslange Rente vererbt wird. Dies hat den großen Vorteil, dass der steuerlich relevante Betrag deutlich sinkt. Am besten lässt sich das an einem Beispiel veranschaulichen. Beispielrechnung Ein Vater im Alter von 65 Jahren hat sein Ver- mögen in eine fondsgebundene Rentenversiche- rung investiert und seine 40-jährige Tochter als Begünstigte im Todesfall eingesetzt. Dabei gibt es ein Problem: Die Anlagesumme beträgt 1 Million Euro, und der Erbschaftsteuerfreibetrag für ein Kind liegt lediglich bei 400.000 Euro. Nach 20 Jahren tritt der Versicherungsfall ein und der Vater verstirbt. Seine Anlage hat sich bei einer Wertentwicklung von 6 Prozent p.a. auf rund 3 Millionen Euro erhöht. Glücklicherweise hat er festgelegt, dass nicht das Guthaben in Höhe von 3 Millionen Euro an seine Tochter fließt, sondern eine laufende Rente mit rund 73.000 Euro jähr- lich. Da es sich um eine wiederkehrende Leis- tung handelt, muss nicht das Guthaben der Fondspolice versteuert werden, sondern nur die jährliche Rente, multipliziert mit einem Faktor, dem sogenannten Vervielfältiger. Dadurch ergibt sich folgender Steuervorteil: Durch die Erbschaft einer Rente verringert sich die Steuerlast für die Tochter um zirka 376.000 Euro. Da ein Erbe die Steuerschuld des Erblas- sers erbt, müsste die Tochter auch die Wertent- wicklung zu Lebzeiten des Vaters versteuern. Dies wären nochmals 500.000 Euro bei Veräu- ßerung der Anteile. Insgesamt würde die Tochter mit der fondsgebundenen Rentenversicherung und der Vererbung einer Rentenleistung zirka 876.000 Euro Steuern sparen. Das ist eine im- mense Steuerersparnis. Besonders bei größeren Summen und vermögenden Kunden ist dieses Konzept interessant. Erfahren Sie mehr auf hl-maklerservice.de ⁄erbschaft PARTNER-PORTRÄT Effektive Vermögensübertragung Die Erbschaftsteuer kann bei gewissen Konstellationen einen großen Teil des Vermögens aufzehren. Ersparen Sie Ihrer Kundschaft dieses Thema durch eine rechtzeitige und effektive Planung. Kontakt Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Weißadlergasse 2 60311 Frankfurt Tel.: +49/69/13 32-575 E-Mail: kontakt@hl-maklerservice.de Internet: hl-maklerservice.de Firmenporträt Die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs- AG ist eine 100-Prozent-Tochter der Helvetia in Deutschland und gehört zur europaweit tätigen Helvetia Gruppe mit Sitz in St. Gallen (Schweiz). Die Helvetia Gruppe ist während über 160 Jahren zu einer erfolgreich international tätigen Versiche- rungsgruppe herangewachsen. Zu ihren Kernmärk- ten gehören neben dem Heimmarkt Schweiz auch die im Bereich Europa zusammengefassten Märkte Deutschland, Italien, Österreich und Spanien sowie das Spezialgeschäft des Marktbereichs Specialty Markets. Helvetia ist im Leben- und Nicht-Leben- Geschäft aktiv. Sie erbringt mit 12.000 Mitarbei- tenden Dienstleistungen für mehr als 7 Millionen Kunden und erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein Geschäftsvolumen von mehr als 11 Milliarden CHF. Guntram Overbeck Leiter Produktmanagement Helvetia Leben Erbschaftsteuer Erbschaft Depotguthaben Erbschaft Rente aus Fondspolice Bemessungsgrundlage Ca. 3.000.000 Euro Ca. 1.000.000 Euro 73.000 Euro Jahresrente x 13,830 Vervielfältiger Freibetrag 400.000 Euro 400.000 Euro Zu versteuern Ca. 2.600.000 Euro Ca. 600.000 Euro Steuersatz 19 % 19 % Steuerbelastung Ca. 490.000 Euro Ca. 114.000 Euro Abgeltungsteuer Ertrag 2.000.000 Euro 2.000.000 Euro Steuerpflichtig im Todesfall 2.000.000 Euro 0 Euro Steuerabzug (25 %) 500.000 Euro 0 Euro Gesamtbelastung 990.000 Euro 114.000 Euro Vorteil Erbschaft Rente aus Fondspolice: 876.000 Euro Berechnung: Helvetia Leben,ohne Berücksichtigung vonVorabpauschale,Teilfreistellung,Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer HELVETIA FONDSPOLICEN ANZEIGE FOTO: © HELVETIA

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