FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024

Re förmchen Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung mit einem neuen Gesetz besser fördern. Doch der große Wurf ist nicht zu erwarten. Was geplant ist – und was leider nicht. D ie betriebliche Altersversorgung (bAV) tritt seit Jahren auf der Stelle. Aktuelle Zahlen sind schwierig zu ermit- teln, aber fest steht: Allein die von Lebens- versicherern und deren Pensionskassen sowie Pensionsfonds eingenommenen Bei- träge gingen 2023 um fünf Prozent auf 92,2 Milliarden Euro zurück. Das Neu- geschäft ist zwar minimal auf rund 4,42 Millionen Policen gestiegen, verbleibt aber nahe dem absoluten Tiefststand aus dem Jahr zuvor (4,41 Millionen), geht aus der GDV-Publikation „Die deutsche Lebens- versicherung in Zahlen 2024“ hervor. Immerhin ist heute nahezu jede vierte Lebensversicherung im Bestand der bAV zuzurechnen. Dennoch lässt die GDV-Ein- schätzung aufhorchen, wonach der bAV- Zuwachs in den letzten Jahren nicht mehr mit dem Beschäftigungswachstum mit- halten konnte. Darauf deuten zumindest etwas ältere Zahlen hin: So lag die bAV-Ver- breitungsquote unter sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten 2021 bei knapp 54 Prozent und ist laut Statista seit 2015 leicht rückläufig. Es bleibt damit bei rund 21 Millionen aktiven bAV-Anwartschaften bei steigender Beschäftigungsquote. Lücken schließen Die Politik ist mit dem Status quo nicht zufrieden: Sie sieht die bAV als unverzicht- bar an – um die Lücken zu schließen, die mit der Absenkung des gesetzlichen Ren- tenniveaus schon 2002 entstanden sind. „Wir brauchen die ergänzenden Systeme“, betont Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und So- ziales (BMAS). Um die Verbreitung der bAV zu erhöhen, hat das BMAS nach ei- nemmehrere Monate dauernden Fachdia- log mit Branchenvertretern und Sozialpart- nern ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das in über 20 Punkten Verbesse- rungen bei der Betriebsrente bringen soll. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf für das „2. Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) vor, der zu Redaktionsschluss in das parlamentarische Gesetzgebungsverfah- ren eingebracht wurde und zum 1. Januar 2025 Gesetzeskraft erlangen soll. Vor allem Sozialpartnermodelle (SPM) sollen gepusht werden. Bislang ist dies nur per Tarifvertrag möglich. Künftig sollen Ar- beitgeber und -nehmer mit Zustimmung der ein SPM tragenden Tarifvertragspartei- en den Beitritt vereinbaren können, wenn entweder ein einschlägiger Tarifvertrag dies eröffnet oder – noch wichtiger – wenn die das SPM tragende Gewerkschaft nach ihrer Satzung für das Arbeitsverhältnis tarifzu- ständig ist. Die Pflicht der andockenden Sozialpartner, sich an der Durchführung und Steuerung des SPM zu beteiligen, ent- fällt dann. Es kommt so auch zu einer Öff- nung für nicht tarifgebundene Firmen. Andererseits reagieren die Gewerkschaf- ten ganz unterschiedlich auf die Chancen » Ein Referentenentwurf kommt in aller Regel nicht so aus dem Anhö- rungsverfahren, wie er reingegeben wurde. « Klaus Stiefermann, Aba Im Sandkasten wie in der Politik gilt: Es ist eher schwierig, sich auf lang- fristige, große Projekte zu einigen. So kommt es, dass die Ampelkoalition auch bei der Betriebsrente eher kleine Brötchen backt. FONDS & VERSICHERUNG Betriebsrente 262 fondsprofessionell.de 3/2024 FOTO: © WOMUE | STOCK.ADOBE.COM | BEARBEITET MIT KI

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