FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024
und Risiken der Sozialpartnermodelle. Der Gewerkschaftstag der IGMetall etwa hatte im vergangenen Herbst entschieden: „Modelle der reinen Beitragszusage, die die Unternehmen vom Haftungsrisiko entlas- ten, auf Garantien verzichten und das Risi- ko auf Beschäftigte und Betriebsrentner übertragen, lehnen wir ab.“Für die Zusatz- vorsorge im Alter setzt die Gewerkschaft auf freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) statt auf kollektiv kapitalgedeckte bAV, Stich- wort: „Soli-Rente Plus“. Kritik am IG-Metall-Vorschlag Bislang legt die DRV die wenigen Mittel, die nicht zur sofortigen Auszahlung an die Rentner gebraucht werden, als Nachhaltig- keitsrücklage bei unterschiedlichen Banken an, die allerdings kaum Zinserträge brin- gen. Zudem schrumpft die Nachhaltig- keitsrücklage bis 2028 durch die demogra- fische Entwicklung fast auf die gesetzliche Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben der GRV (siehe Grafik nächste Seite). Es ist also praktisch gar kein Geld verfügbar, um Leis- tungen aus freiwilligen Zusatzbeiträgen für die zusätzliche Altersvorsorge zu bezahlen. Unter Fachleuten regt sich massive Kritik am Vorschlag der IG Metall. Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsfüh- rung des Arbeitgeberverbandes BDA, be- zeichnet die Idee als „Schneeballsystem“. Seine Begründung: Bei lediglich freiwilli- gen Zahlungen sei der Leistungsanspruch nicht verlässlich einlösbar. „Eine solche Ausfallhaftung für ein Schneeballsystem sollte Pflichtbeitragszahlern nicht zugemu- tet werden“, sagt Gunkel. Auch die Politik erteilte der IG-Metall-Idee eine Absage. Staatssekretär Schmachtenberg nannte die Soli-Rente Plus „nicht für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge gedacht und schon gar keine Alternative zu Sozial- partnermodellen“. Das 2. BRSG hält denn auch am Ziel fest, SPM „für möglichst vie- le Unternehmen und Beschäftigte nutzbar zu machen“, so Schmachtenberg. Am Vertrieb gespart? Dies dürfte auch für Makler interessant sein, die kleine und mittlere Firmen (KMU) in Sachen bAV beraten. Vom bAV- Neugeschäftsvolumen von 1,3 Milliarden Euro 2022 waren 44 Prozent Maklern und Mehrfachagenten zuzuordnen, ergab eine frühere Analyse des Beratungsunterneh- mens Willis Towers Watson (WTW). Der Vertriebsweg bleibt damit bei Betriebsren- ten weiter unangefochten die Nummer eins. Neuere Zahlen gibt es nicht, denn WTW stellte die jährliche Studie 2022 ein. Gleichwohl sind gerade bei SPM-Angebo- ten die Vertriebskosten eine Krux.Wie man von den ersten Anbietern hört, sind für die Tarife nur minimale Abschlusskosten vor- gesehen, als Prozentsatz des Zahlbeitrags, aber ohne Provision. „Berater sollen den- noch angemessen bezahlt werden“, sagen Anbieter, die auf externe Vertriebe setzen. Da ohnehin nur Kollektivstufen in der bAV üblich sind, kann der Berater inner- halb des Tarifvertrags wohl nur durch indi- viduelle Beratung von Arbeitnehmern zum Zug kommen. Und die müsste wie bisher auch der Arbeitgeber bezahlen. Zur Erinnerung: „Professionelle Berater vermitteln in der bAV schon seit jeher Gruppenverträge mit halbierten Courta- gen, die sich unterhalb des Werts von 2,5 Prozent der einzuzahlenden Beiträge bewe- gen“, sagt Marcus Wetzel, Geschäftsführer von Martens & Prahl Pensionsmanage- ment. Bei der bAV-Beratung vor Ort gehe es vor allem um zwei große Komplexe: die Vertragseinrichtung und die laufende Be- treuung. „In der Regel wird unsere Dienst- leistung durch Courtage finanziert“, so Wetzel weiter, der im Bundesverband Deut- scher Versicherungsmakler (BDVM) den Arbeitskreis bAV leitet. Zunehmend berate man auch gegen Honorar und empfehle entsprechende Nettotarife. „Bei der Bear- beitung von ‚Störfällen‘wie Elternzeit oder Alexander Gunkel, BDA: „Eine Ausfallhaftung für ein Schneeballsystem sollte Pflichtbeitragszahlern nicht zugemutet werden.“ Georg Thurnes, Thurnes bAV: „Der Gesetzgeber sollte es ermöglichen, mit niedrigeren Garantien als 100 Prozent rechtssicher zu arbeiten.“ » Sozialpartnermodelle dürfen bestehende bAV- Systeme nicht ver- schlechternd ablösen. « Judith Kerschbaumer, Verdi fondsprofessionell.de 3/2024 263 FOTO: © BDA, WOLF HEIDER-SAWALL | THURNES BAV
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