FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024
Ausscheiden des Mitarbeiters läuft die Finanzierung unserer Dienstleistung inzwi- schen fast nur noch gegen Honorar“, erklärt der Makler. Dies könnte auch eine Blaupause für SPM sein. Allerdings will sich Martens & Prahl nicht explizit um die Beratung von SPM bemühen. „Wir beraten kein Produkt oder eine Lösung, sondern betreuen unsere Firmenkunden bei der Umsetzung oder Neuordnung ihrer Bene- fit-Systeme“, stellt der Makler klar. Erste Sozialpartnermodelle In der Praxis existieren bislang erst drei SPM.Nach der Energie- und Chemiebran- che – Letztere neuerdings auch mit einer zweiten Lösung über eine Pensionskasse – wurde die reine Beitragszusage (rBZ) zu Jahresbeginn auch für Privatbanken und Finanzdienstleister vereinbart. Als exklusive Versorgungseinrichtung haben sich die Sozialpartner für den Pensionsfonds des auf Finanzdienstleister-bAV spezialisierten BVV Versicherungsvereins des Bankgewer- bes entschieden. Erster Kunde ist die Deut- sche Bank, die ihren rund 4.000 Beschäftig- ten in Tochtergesellschaften des ehemali- gen Postbank-Konzerns ab 1. Januar 2025 eine bAV nach dem Modell der rBZ anbietet. Nutznießer sollen bislang mit bAV „Unver- sorgte“ der Tarifbereiche Post- bank/PCC Services und Post- bank-Filialvertrieb sein. Bei diesem Tarifabschluss war für Makler kein Fuß in die Tür zu kriegen, denn der BVV hat den hauseigenen Berater Betavo und für die Verwaltung ein eigenes Pensionsmanage- ment am Start. Tarifpartner Verdi dringt dabei auf Qualität, die Beratern zu klassischer bAV Mut machen sollte. „Wir ach- ten auf kollektives Sparen, Tarif- exklusivität, höhere Rentabilität als mit alter bAV, einen es- senziellen Arbeitgeberbeitrag, einen angemessenen Sicherungsbeitrag als Kompensation zur entfallenden Arbeitge- berhaftung und auf kollektive Sicherungs- puffer für den Schwankungsausgleich am Kapitalmarkt“, sagt Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Arbeitsmarkt- und So- zialpolitik in der Verdi-Bundesverwaltung. „Zudem dürfen SPM bestehende bAV-Sys- teme nicht verschlechternd ablösen“, so die Vize-Vorsitzende des Sozialpartnerbeirats des Banken-SPM weiter. Das Sozialpartnermodell der Banken kann auf Prozesse der Portfoliokonstruk- tion und -steuerung der BVV-Pensionskasse zurückgreifen. Die Zusammenstellung erfolgt nach dem Baukastenprinzip, heißt es auf Nachfrage. Durch Kombination von Anteilen zweier Masterfonds der Pensions- kasse könnten die Assetklassen sehr genau abgebildet werden. „Die Performance ist seit 2014 immer positiv gewesen, im Schnitt über sechs Prozent pro Jahr“, teilt der BVV mit. Erleichterungen Der Referentenentwurf sieht einige Än- derungen im Arbeits-, Steuer- und Finanz- aufsichtsrecht vor, die allen, die mit Sozial- partnermodellen zu tun haben, den Ar- beitsalltag erleichtern dürften. So soll bei- spielsweise die Einkommensgrenze für die Geringverdienerförderung (nach Paragraf 100 EStG), aktuell bei 2.575 Euro Bruttoeinkommen fixiert, künftig durch die Kopplung an die Beitragsbemessungs- grenze (BBG) der Rentenversi- cherung dynamisiert werden. Die monatliche Einkommens- grenze liegt demnach bei drei Prozent der jährlichen BBG. Damit wird verhindert, dass Beschäftigte wegen Lohn- und Gehaltszuwächsen aus der För- derung herausfallen. Das Prin- zip: Gewährt der Arbeitgeber Angestellten mit demmaximal geförderten Monatsbrutto bis zu 360 Euro jährlich für die bAV (bisher: maximal 288 Euro), kann er 30 Prozent der Lohnsteuer einbehalten. » Man hätte für Klein- unternehmen mehr Mut zeigen können. « Henriette Meissner, Stuttgarter Lebensversicherung Auf Schrumpfkurs Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung muss ihre „Nachhaltigkeitsrücklage“ so bestücken, dass sie mindestens 0,2 Monatsausgaben daraus bestreiten kann. *zueigenenLastennach§158SGBVI (durchschnittlicheMonatsausgabeabzüglichErstattungen undallgemeinemBundeszuschuss) |Quelle:DRV-Bund;FinanzschätzungOktober2023 0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1,8 2,0 2035 2033 2031 2029 2027 2025 2023 Monatsausgaben Monatsausgaben* Obergrenze: 1,5 Monatsausgaben Untergrenze: 0,2 Monatsausgaben 1,67 1,64 1,44 0,27 0,92 FONDS & VERSICHERUNG Betriebsrente 264 fondsprofessionell.de 3/2024 FOTO: © JOST FINK
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