FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024
Die Wut nach der Flut Nach jedem Hochwasser folgt der Ruf nach einer Pflichtversiche- rung. Was Makler wissen müssen, um die Argumente richtig ein- ordnen zu können – und wie sie ihren Kunden heute schon helfen. A ngesichts der Bilder des katastropha- len Hochwassers in Österreich, Polen und Tschechien sind die jüngsten Über- schwemmungen hierzulande fast verges- sen: Über Weihnachten traten in Nord- und Mitteldeutschland viele Flüsse über die Ufer. Schaden: schätzungsweise 200 Millionen Euro. Ähnlich verheerend war das Hochwasser im Saarland und Rhein- land-Pfalz über die Pfingstfeiertage. Noch schlimmer waren die Auswirkungen beim Hochwasser in Bayern und Baden-Würt- temberg Anfang Juni. Die Assekuranz er- wartet dort versicherte Schäden von etwa zwei Milliarden Euro. Die bislang verhee- rendste Naturkatastrophe war die soge- nannte Juli-Flut von 2021, die insbesondere in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-West- falen Verwüstungen anrichtete.Damals ent- stand ein versicherter Schaden von knapp neun Milliarden Euro, dessen Folgen bis heute noch nicht komplett beseitigt sind. Die Zahlen der Versicherer beleuchten dabei nur die versicherten Schäden. Und da liegt das Problem: Während über 90 Prozent der Hausbesitzer gegen Sturm und Hagel über eine Wohngebäudepolice versi- chert sind, haben sich nicht einmal halb so viele gegen Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser abgesichert. „Eigentümer und Mieter sollten die bestehende Wohn- gebäudeversicherung um alle Naturgefah- ren erweitern“, rät der Versichererverband GDV gebetsmühlenartig. Obwohl der GDV bereits seit 2011 seinen Mitglieds- unternehmen empfiehlt, die Wohngebäu- deversicherung nur noch inklusive Ele- mentarschadenschutz anzubieten, sind bis- her nur gut 50 Prozent aller Häuser gegen Überschwemmungen, Starkregen, Schnee- druck und Erdrutsch versichert. Pro und Contra Zur Erinnerung: Die Wohngebäudever- sicherung steht für Schäden durch diese Naturgewalten nicht ein, sondern nur für Sturm, Blitz und Hagel. Zentraler Punkt der langjährigen Debatte ist deshalb die Mitversicherung des Elementarschaden- risikos. Vielfach wird Hausbesitzern in Risi- kogebieten entsprechender Versicherungs- schutz jedoch verwehrt. Andererseits gibt es Hinweise darauf, dass Versicherer Immobi- lien willkürlich in hohe Risikoklassen ein- stufen, um höhere Prämien durchzusetzen oder die Versicherten loszuwerden. Gleich- zeitig wehrt sich die Branche gegen eine solidarische Pflichtversicherung aller Haus- besitzer. Es sei ungerecht, Immobilieneigen- tümer fern der Risikozonen für solche in Überschwemmungsgebieten mitzahlen zu lassen, so das Argument. Außerdemwürde eine solidarische Pflichtversicherung die Eigen- und Risikovorsorge untergraben. 99,5 Prozent aller Gebäude in Deutschland seien individuell gegen Hochwasser ver- sicherbar, behauptet der GDV. Inzwischen lenken die Versicherer ein. In diesem Sommer zeigten sie sich erstmals » Wir brauchen auch Bauverbote in Überflutungsgebieten. « Jörg Asmussen, GDV Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 traf unter anderem das Örtchen Dernau im Landkreis Ahrweiler im Norden von Rheinland- Pfalz. Der entstandene Schaden war hier wie andernorts enorm. FONDS & VERSICHERUNG Elementarschadenversicherung 268 fondsprofessionell.de 3/2024 FOTO: © PIETFOTO | STOCK.ADOBE.COM
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=