FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024

Vermittler sollten ihre Kunden auf die wichtigsten Regeln im Zusammenhang mit dem Elementarschadenschutz hinwei- sen. „Die jüngsten Hochwasser sollten alle Maklerkollegen ermuntern, die unversi- cherten 46 Prozent der Hauseigentümer nochmals zu beraten“, sagt Alexander Kirschweng, Geschäftsführer des Versiche- rungsmaklers Seves aus Trier. Natürlich ge- be es einige wenige Gebiete und Objekte, die nicht oder wirklich nur zu extrem ho- hen Beiträgen versichert werden könnten. „Doch die allermeisten Häuser und deren Hausrat konnte ich bisher zu verträglichen Konditionen versichern“, so Kirschweng. Fast immer halte sich der Mehrbeitrag in Grenzen. „Bei mir waren es häufig nur zehn bis 30 Prozent Zuschlag auf die be- stehende Police, oft sogar weniger als 200 Euro im Jahr“, erinnert sich der Makler. Nach der Ahr-Flut hat er in seinem Be- stand umgehend alle Hausrat- und Wohn- gebäudepolicen selektiert und die Gesell- schaften um Prüfung des aktuellen Schut- zes und gegebenenfalls Angebote gebeten. Diese Offerten gab er an die Kunden wei- ter und empfahl dringend den Einschluss von Elementarschäden beziehungsweise die Aktualisierung der Police. Fast alle Kun- den nahmen das Angebot dankend an. Die Pflicht zumHinweis auf eine fehlen- de Elementarschadenversicherung durch Makler betrifft übrigens auch die Hausrat- versicherung, wie eine Entscheidung des Versicherungsombudsmanns aus dem Jahr 2023 zeigt. Da war das Haus einer Frau aus dem Örtchen Schuld im Ahrtal im Juli 2021 vom Hochwasser geflutet und auch der Hausrat stark beschädigt worden. Ihre Hausratversicherung enthielt jedoch keine Absicherung gegen Elementarschäden. Daraufhin beschwerte sich die Frau beim Ombudsmann über ihren Makler. Der ha- be die Police bereits 2013 vermittelt, aber nicht auf die Möglichkeit einer Versiche- rung gegen Elementarschäden hingewie- sen, obwohl das Haus nur 40 Meter von der Ahr entfernt liege und es schon in der Vergangenheit zu mehreren Hochwassern gekommen sei. In den Beratungsunterla- gen war das Thema Hausrat gleichwohl unter der Rubrik „Zielerreichung nach Plan“mit „100 Prozent“ eingestuft worden. Der Makler wies alle Schuld von sich. Der Ombudsmann sah das anders und ging von einem Beratungsverschulden und ent- sprechendem Schadenersatzanspruch der Frau aus, der noch nicht verjährt war. Da- raufhin zeigte sich der Makler vergleichs- bereit und kontaktierte seinen Vermögens- schaden-Haftpflichtversicherer (VSH). Die Frau bezifferte den Schaden auf 64.500 Euro, hatte aber schon 48.000 Euro von staatlichen Stellen erhalten. Letztlich erhielt die Frau von der VSH des Maklers per Ver- gleichsvereinbarung 10.000 Euro. Grundwasserschaden Ein wunder Punkt bei Überschwem- mungen sind häufig anzutreffende Grund- wasserschäden, bei denen sich Betroffene mit Elementarzusatzversicherung oft abge- sichert wähnen. „Wenn das Wasser durch den Anstieg des Grundwassers aber ‚nur‘ im Keller steht, also nicht das Grundstück überschwemmt, ist der Schaden durch die Elementarversicherung im Allgemeinen nicht gedeckt“, erklärt Onnen Siems, Ge- schäftsführer der Meyerthole Siems Kohl- russ Gesellschaft für aktuarielle Beratung (MSK) in Köln. „Grundwasserschäden sind in der Regel nur versichert, wenn das Grundwasser hochwasserbedingt ober- irdisch in das Haus eindringt“, heißt es auch beim Vergleichsportal Verivox. Dringt Wasser unterirdisch ein und beschädigt das Mauerwerk von unten, besteht oft kein Ver- sicherungsschutz. Wird es jedoch nach oben gedrückt, steht damit über der Erd- oberfläche und dringt dann durch Keller- fenster ins Haus ein, greift die Elementar- schadendeckung. DETLEF POHL FP Alexander Kirschweng, Seves: „Die jüngsten Hochwasser sollten alle Makler ermuntern, unver- sicherte Hauseigentümer nochmals zu beraten.“ Michael H. Heinz, BVK: „Privatwirtschaftliche Lösungen können meist schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien.“ » Wenn das Wasser durch den Anstieg des Grundwassers ›nur‹ im Keller steht, ist der Schaden im Allgemeinen nicht gedeckt. « Onnen Siems, MSK fondsprofessionell.de 3/2024 271 FOTO: © ALEXANDER KIRSCHWENG | SEVES, LILIAN SZOKODY | BVK

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