FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024
Büro ohne -kratie Die zunehmende Regulierung treibt den Haftungsdächern eine Zielgruppe zu, die sie anfangs nicht unbedingt auf dem Schirm hatten: Vermögensverwalter, die ihre eigene Lizenz aufgeben. D er Anschluss an ein Haftungsdach gilt als beliebte Lösung bei Private Ban- kern, die sich selbstständig machen. Anders als mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung dürfen sie ihre Kunden nicht nur zu Fonds, sondern wie früher in der Bank auch zu Aktien und Anleihen beraten. „Ich erinnere mich gut an Gesprä- che, in denen es hieß: ‚Ich bleibe ein oder zwei Jahre unter dem Haftungsdach, dann hole ich mir meine eigene WpIG-Erlaub- nis.‘ Allerdings hat bislang keiner unserer Partner, die sich anfangs so geäußert hatten, eine eigene Lizenz beantragt“, sagt Markus Sänger, Leiter Compliance & Geldwäsche beim Haftungsdach BN & Partners. Er beobachtet seit einiger Zeit eher den um- gekehrten Trend: Vermögensverwalter und Anlageberater mit eigener Erlaubnis nach Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) geben ihre Lizenz zurück – und wickeln ihr Geschäft nun über ein Haftungsdach ab. Der Grund ist der gleiche, der Private Banker davon abhält, ihr eigenes Wert- papierinstitut zu gründen: die Regulierung. „Geschimpft wurde über die Regulierung schon immer. Wir haben aber den Ein- druck, dass es jetzt langsam an die Sub- stanz geht“, sagt Sänger. „Wir sprechen mit Vermögensverwaltern, die mehr als zwei Drittel ihrer Arbeitszeit für aufsichtsrecht- liche Themen aufwenden. Da bleibt kaum noch Zeit für Kundengespräche.“ Lange gelang es selbst kleinen Vermö- gensverwaltern, alle Bälle in der Luft zu halten: Der eine Kollege war imNebenjob auch Geldwäschebeauftragter, der andere übernahm die Meldungen an die Aufsicht. Doch wie war das noch mal mit der ESG- Regulierung? Und was, bitte, verbirgt sich hinter DORA, dem nächsten Brüsseler Wunderwerk, diesmal zur IT-Sicherheit? „Ständig in Sorge“ „Die regulatorischen Vorgaben haben uns schlicht die Luft zum Atmen genom- men“, erinnert sich Ansgar Büttner aus dem unterfränkischen Wargolshausen. „Wir waren ständig in Sorge, ob wir aus juristi- scher Sicht alles richtig gemacht haben. Hinzu kam der Zeitaufwand: Immerzu galt es, dem Meldewesen der Bafin oder der Bundesbank gerecht zu werden.“ 20 Jahre lang hielt er die eigene Lizenz auf- recht, mittlerweile arbeitet seine Firma unter dem Haftungsdach NFS Netfonds Financial Service. „Anfangs war es schon ein mulmiges Gefühl“, räumt Büttner ein. „Wir hatten Angst, als ‚vertraglich gebunde- ner Vermittler‘ ein Stück Freiheit aufzuge- ben.Doch diese Befürchtung hat sich nicht bewahrheitet. Wir fühlen uns ausgespro- chen wohl und wissen die Unterstützung durch das Haftungsdach sehr zu schätzen.“ Vor zehn Jahren hieß es noch, dass eine eigene Erlaubnis zur Finanzportfoliover- waltung ab einem verwalteten Vermögen von 50 Millionen Euro Sinn ergibt, erin- » Geschimpft wurde über die Regulierung schon immer. Aber jetzt geht es an die Substanz. « Markus Sänger, BN & Partners Wer sich mit Vermögensverwaltern unterhält, lernt schnell: Es ist sehr mühsam, allen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Einige kapitulieren – und schließen sich einem Haftungsdach an. VERTRIEB & PRAXIS Haftungsdach 284 fondsprofessionell.de 3/2024 FOTO: © STOKKETE | STOCK.ADOBE.COM
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