FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024

Im Überblick: Modelle von Altersvorsorgedepots in fünf Ländern Die wichtigsten Eckpunkte der untersuchten Konzepte 1 Altersvorsorge, 2 Kapitalverwaltungsgesellschaften |Quelle:StudiedesDeutschenAktieninstitutsundderDWPBank;Stand:Mai2024 Land Australien Frankreich Irland Kanada USA Bezeich- nung; Art der AV 1 Superannuation; bAV, private AV 1 Plan d’Épargne Retraite (PER); private AV 1 Personal Retirement Saving Accounts (PRSA); private AV 1 Registered Retirement Savings Plans (RRSP); private AV 1 Individual Retirement Accounts (IRA); private AV 1 Anforde- rungen Finanzprodukte: Geldanlage muss zur Sicherstellung einer Rente erfolgen Anbieter: Unternehmen, Branchenlösungen, Banken u. a. Finanzprodukte: breite Palette an Finanzinstrumenten Anbieter: Banken, Versicherer, KVGen 2 u. a. Finanzprodukte: müssen genehmigt und registriert werden Anbieter: Wertpapier- firmen, Versicherer, Kreditinstitute u. a.; Pflicht zur Lizenzierung Finanzprodukte : Fonds, Wertpapiere, Währungen, Gold, Silber, Anlagen in nichtbörsennotierte Unter- nehmen, Venture Capital Anbieter: Banken, Versicherer, KVGen 2 u. a. Finanzprodukte: nur Vorgaben für Assets, in die nicht angelegt werden darf, etwa Lebensversicherungen oder Sammlerstücke Anbieter: Banken, Lebensversicherer, KVGen 2 u. a. Statistik (2023) 24 Mio. Depots mit einem Vermögen von 3,5 Bio. AUD, Aktienquote: 49 Prozent Über 10 Mio. Depots mit einem Vermögen von 103 Mrd. Euro 386.153 Verträge mit einem Vermögen von 12,2 Mrd. Euro Jeder fünfte Steuerzahler hat ein Altersvorsorgedepot, Gesamtbeiträge: 54,2 Mrd. CAD 37 Prozent der US-Haus- halte haben ein Altersvor- sorgedepot oder mehrere, Aktienquote in den IRA: 65 Prozent Garantien Keine Verpflichtung Keine Verpflichtung Keine Verpflichtung Keine Verpflichtung Keine Verpflichtung Standard- produkte Single Investment Strategy, meist mit einem Aktienanteil (alternativ: Immobilien) von 50 bis 85 Prozent; Lifecycle- Strategie Gestion pilotée: Standard- produkt mit Lebenszyklus- modell; wird gewählt, wenn Sparer keine Angaben zur Anlagestrategie machen Dürfen nur in liquide und regulierte Finanzprodukte investieren Je nach Anbieter Portfolios mit unterschiedlichen Ertragschancen Keine Aus- zahlungs- formen Leibrente, Auszahlungsplan und Einmalzahlung möglich Leibrente, Auszahlungsplan, Einmalzahlung möglich; vorzeitige Entnahme für definierte Zwecke möglich Leibrente, Einmalzahlung und Auszahlungsplan möglich; Auszahlungen müssen zwischen 60. und 75. Lebensjahr beginnen Leibrente oder Auszahlungsplan möglich; Auflösung ab dem 71. Lebensjahr verpflichtend; vorzeitige Entnahme für definierte Zwecke möglich Leibrente, Auszahlungsplan, Einmalzahlung möglich. Ab 70,5 Jahren muss die Auszahlung einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindest- auszahlrate entsprechen Beratung Keine Vorgaben Keine Vorgaben Keine Vorgaben Keine Vorgaben Keine Pflicht, aber empfohlen Kosten Bei kleineren Altersvorsorge- vermögen (weniger als 6.000 AUD) Begrenzung der laufen- den Kosten auf 3 % p. a. Keine Regulierung der Kostenarten; keine Kostenobergrenze Bei Standard-PRSA max. 5% Ausgabeauf- schlag und 1 % Kosten p. a. Keine Regulierung der Kostenarten; keine Kostenobergrenzen Keine Regulierung der Kostenarten; keine Kostenobergrenzen Förderung Beiträge bei Einkommen bis 37.000 AUD steuerfrei; bei Ein- kommen zwischen 37.000 und 250.000 AUD 15 % Steuern; bei Einkommen über 250.000 AUD: 30 % Steuern. Auszahlungs- phase: 15 % Steuern auf Kapitalerträge; weitere Aus- zahlungen steuerfrei, wenn sie erst ab dem 60. Lebensjahr entnommen werden Abzug der Beiträge vom zu versteuernden Einkommen. Einzahlungshöchstbetrag für abhängig Beschäftigte: 10 % des Einkommens, mindestens 4.399 Euro, maximal 37.094 Euro. Bei Selbstständigen Kopplung der Grenzen an Gewinn des Unternehmens Beiträge steuerlich abzugsfähig, erhöhen sich mit dem Lebensalter; Einkommensgrenze zur Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit: 115.000 Euro Beiträge bis zu einer Höhe von 18 % des Einkommens mit einem Deckel von 30.780 CAD steuerlich abzugsfähig. Vortrag nicht genutzter Abzugsmöglich- keiten in die kommenden Jahre erlaubt Beiträge bis 6.500 USD (ab 50 Jahren: 7.500 USD) steuerlich abzugsfähig; Versteuerung der Auszah- lungen in der Rentenphase; Entnahmen ab Alter 59,5 Jahre möglich STEUER & RECHT Altersvorsorgedepot 416 fondsprofessionell.de 3/2024

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