FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024

Direkt von der Quelle Zu langsam, zu aufwändig: Wer sich zu viel bezahlte Steuern auf Kapitalerträge im Ausland erstatten lassen will, braucht Geduld. Eine EU-Richtlinie soll bald für Abhilfe sorgen. V iele Anleger aus Deutschland setzen auf Aktien von Energie- und Strom- produzenten. Auch der Titel von Iberdrola wird sich in manchen Kundendepots fin- den.Der Kurs des spanischen Energieunter- nehmens hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt, zudem gab es regelmäßig Dividenden, von denen aber Kapitalertragsteuern oder – als Ober- begriff – Quellensteuern abgingen. Das Steuerverfahren bei Dividendenzah- lungen für ausländische Aktien, die Anle- ger halten, ist komplex. Oftmals werden im Land des Unternehmenssitzes zu viele Quellensteuern abgezogen. Je nach Land und Doppelsteuerabkommen, die prak- tisch jeder Staat mit anderen abgeschlossen hat und die wechselseitig die von ausländi- schen Investoren zu entrichtenden Steuern regeln, ist der Aufwand sehr groß, Steuern zurückbekommen, die Anleger im Aus- land zu viel zahlen mussten. Daher hat die Europäische Union (EU) die neue „Richt- linie des Rates über schnellere und siche- rere Verfahren für die Entlastung von über- schüssigen Quellensteuern“ – oder kurz „Faster“ – beschlossen. Die Redaktion hat sich bei Experten um- gehört und sich erklären lassen, welche Än- derungen und Verbesserungen für Investo- ren auch Finanzberater und unabhängige Vermögensverwalter kennen sollten – und warum es für Fonds und ihre Anleger ver- zwickter ist.Der vorliegende Text der Richt- linie ist allerdings nur ein Entwurf, es könnte noch zu Änderungen kommen (siehe Kasten Seite 430). Dennoch sollten sich Finanzinstitute rechtzeitig um das The- ma kümmern, zumal auch einige IT-Um- stellungen nötig werden. Wie es bisher läuft Um die Vorteile der Richtlinie zu verste- hen,muss man sich die derzeitige Situation ansehen – bleiben wir beim Beispiel Iber- drola: „In Spanien beträgt die Quellen- oder Kapitalertragsteuer auf Dividenden 19 Prozent. Laut dem Doppelbesteuerungs- abkommen zwischen Deutschland und Spanien müssen deutsche Anleger in Spa- nien 15 Prozent versteuern, während in Deutschland inklusive Solidaritätszuschlag 26,375 Prozent Abgeltungsteuer fällig wer- den“, erklärt Daniel Ziska, Vorstand der Ber- liner Steuerberatungsgesellschaft GPC Tax. Bei einer Dividende von beispielsweise 100 Euro behält der spanische Fiskus aber in der Regel 19 Euro ein. „Die zu viel gezahl- ten vier Euro muss sich der Investor in Spanien erstatten lassen, während er hier gerundet 11,38 Euro nachzahlen muss.“ Für Fonds und deren Anleger ist die Sache noch komplizierter. „Man muss je- weils im Detail prüfen, ob die Fonds selbst oder die Anteilseigner die Begünstigungen nach den Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen können, also ‚abkom- mensberechtigt‘ sind“, erklärt Holger Sedl- » Der Vorteil der eTRC ist, dass es eine europaweit einheitliche Bestätigung gibt. « Daniel Fürstenau, Dornbach Stößt ein durstiger Wanderer auf eine sprudelnde Wasserquelle, ist er positiv überrascht. Ähnlich dürfte es Anlegern ergehen, wenn sie zu viel bezahlte Quellensteuern künftig deutlich schneller zurückbekommen. STEUER & RECHT Faster-Richtlinie 428 fondsprofessionell.de 3/2024 FOTO: © EMERALD_MEDIA | STOCK.ADOBE.COM

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