FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2024

MISSSTÄNDE Finanzaufsicht rügt Lebensversicherer Die Finanzaufsicht Bafin ist nicht erfreut: Im Mai 2023 hat die Behörde ihr Merk- blatt zu Wohlverhaltenspflichten bei Le- benspolicen veröffentlicht und der Branche damit auch klargemacht, dass die Produkt- kosten nicht zu hoch sein sollen. Andern- falls sei das ein Verstoß gegen den Grund- satz des Kundennutzens, da die Rendite der Verbraucher zu sehr geschmälert werde. Eine Untersuchung von insgesamt 13 Lebensversicherern seit Veröffentlichung des Merkblatts zeigt nun aber, dass es dies- bezüglich noch viele Missstände gibt. „Was wir da bislang herausgefunden haben, gefällt uns überhaupt nicht. Und ich bin mir sicher, dass auch Sie damit nicht zufrie- den sind“, sagte Julia Wiens, Exekutivdirek- torin Versicherungsaufsicht bei der Bafin, in einer Rede auf einer Branchentagung. Besonders missfällt der Behörde, dass die Effektivkostenbelastung einiger Policen bei vier Prozent oder höher lag. In diesem Zusammenhang sieht sie sehr kritisch, dass bei einigen Fondspolicen die Asset Mana- ger der besparten Fonds Vergütungen an die Vertriebspartner des Lebensversicherers zahlen. Bei den Prüfungen fielen außer- dem die sehr hohen Stornoquoten einiger Lebensversicherer auf. FP Urteilsticker § Auslands-KV | BGH | Urteil vom 10. 7. 2024 | Az. IV ZR 129/23 Eine Auslandsreise-Krankenversicherung darf den Versicherungsschutz für einen „bereits vorher bekannten medizinischen Zustand“ des Kunden nicht ausschließen. Eine entsprechen- de Klausel in den AVB verstößt gegen das Transparenzgebot und ist daher unwirksam. § Diebstahl | BGH | Urteil vom 17. 4. 2024 | Az. IV ZR 91/23 Versicherer dürfen die Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls nicht überspannen. Versicherungsnehmern müssen Beweiserleichterungen zugutekommen, da es oft nicht möglich ist, den genauen Tatverlauf im Nachhinein zu rekonstruieren. § Beratung | LG Konstanz | Urteil vom 20. 7. 2023 | Az. B 10 O 39/22 Es liegt keine Falschberatung des Versicherers vor, wenn dieser keine umfassende Beratung leistet, nachdem sich ein Versicherungsneh- mer mit einer konkreten Frage zur Aktivierung einer Anwartschaftsversicherung an ihn gewandt hatte. Julia Wiens, Bafin, über die Ergebnisse einer Unter- suchung von 13 Versicherern: „Was wir da bislang herausgefunden haben, gefällt uns überhaupt nicht.“ NEWS & PRODUCTS Versicherungen 72 fondsprofessionell.de 3/2024 FOTO: © MATTHIAS SANDMANN I BAFIN, MARTIN PETERDAMM | IDEAL LEBENSVERSICHERUNG, GUNNAR MENZEL, GENERALI DEUTSCHLAND, STEFAN HEIGL I GENERALI DEUTSCHLAND, SEBASTIAN WIDMANN | NEODIGITAL Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Die Ideal Lebensversiche- rung hat ihren ehemali- gen Vorstandsvorsitzenden Rainer M. Jacobus in den Aufsichtsrat gewählt und ihn zum Vorsitzenden des Gremiums ernannt. Er folgt auf Michael Westkamp. Giulio Terzariol , CEO Insu- rance der Generali Group, ist zum Aufsichtsratsvor- sitzenden der Generali Deutschland ernannt wor- den. Er folgt auf Giovanni Liverani, der das Mandat niedergelegt hat. Liverani schied auch als Aufsichtsratschef der Generali Deutschland Le- bensversicherung und der Generali Deutschland Ver- sicherung aus. Dort folgte ihm Generali-Deutschland- CEO Stefan Lehmann . Der Digitalversicherer Neo- digital hat den Vertriebs- vorstand Stephen Voss zum Sprecher des Vor- stands ernannt. Die Position wurde neu geschaffen. Die Nachfolge als Vertriebschef übernimmt Stefan Wirtz. Uli Rothaufe , Chief Insu- rance Officer Life and Health im Vorstand der Generali Deutschland , hat zusätzlich die Funktion des CEO der Generali Deutsch- land Lebensversicherung übernommen.

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