FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024

Power für die Tower Gesetze zu verabschieden ist in Deutschland derzeit schwierig. Die Novellierung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes trifft jedoch auf breite Zustimmung jenseits ideologischer Grabenkämpfe. N och unter der Ägide von Christian Lindner hat das Bundesfinanzminis- terium einen Entwurf zum zweiten Zu- kunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) vor- gelegt. Wird das Gesetz so verabschiedet, was trotz des Endes der Koalition nicht un- wahrscheinlich ist, dann könnten offene Immobilienfonds künftig bis zu 15 Prozent ihres Fondsvolumens in eigenständige Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien investieren. „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, denn das Potenzial der Fondsbran- che ist riesig und zum größten Teil unge- nutzt“, sagt der BVI und rechnet vor: Allein die dafür gut geeigneten Immobilien wür- den auf ihren Dächern 15 Millionen Qua- dratmeter für Solarpanels bieten, mit de- nen genügend Strom gewonnen werden könnte, um ganz Frankfurt zu versorgen. Klaffende Riesenlücke Nach wie vor klafft eine Riesenlücke zwischen den politisch für verbindlich er- klärten Klimazielen und ihrer Finanzie- rung. „Allein aus staatlichen Mitteln kann die Energiewende nicht gelingen. Man braucht dafür auch das Potenzial der Privat- wirtschaft“, sagt Henning Koch, Vorstands- vorsitzender der Commerz Real. Damit bei der Immobilienwirtschaft anzusetzen, ergibt Sinn, denn Immobilien haben so- wohl den größten Anteil an Treibhausgas- emissionen als auch den größten Anteil an der deutschen Bruttowertschöpfung. „Das Ziel des ersten Zukunftsfinanzie- rungsgesetzes war es bereits, offenen Im- mobilienfonds aufsichtsrechtlich zu erlau- ben, anteilig in Solar-Freiflächenanlagen zu investieren. Der Gesetzgeber hat allerdings eine entsprechende Änderung des KAGB vorgesehen, ohne zugleich für eine entspre- chende Änderung im Investmentsteuer- gesetz zu sorgen“, erklärt Bastian Hammer, Leiter Steuern und Altersvorsorge beim deutschen Fondsverband BVI. Gewerbliche Infizierung Das Investmentsteuerrecht bietet offenen Immobilienfonds einige Privilegien gegen- über dem normalen Einkommensteuer- recht, zum Beispiel die Teilfreistellung. Sie sieht vor, dass Erträge aus Fonds mit einem überwiegend in Deutschland belegenen Immobilienportfolio zu 60 Prozent von der Besteuerung freigestellt werden, bei Fonds, die überwiegend in ausländische Immobilien investieren, sind es sogar 80 Prozent. Dafür dürfen offene Immobilien- fonds aber eigentlich nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. „Konkret heißt das: Sie dürfen Immobilien » Strom zu erzeugen fällt definitiv unter Gewerbebetrieb. « Walter Seul, Swiss Life Wenn offene Immobilienfonds nicht nur mit Solar-Aufdachanlagen Ökostrom erzeugen, sondern auch mit eigenständigen Anlagen auf Freiflächen, droht ihnen der Verlust ihres Status als Fonds – noch. Die aktuellen Herausforderungen offener Immo- bilienfonds sind Thema zahlreicher Vorträge auf dem FONDS professionell KONGRESS in Mannheim. Alle großen Anbieter zeigen Präsenz. ANMELDUNG: fondsprofessionell.de MANNHEIM, 29. + 30. JAN. 2025 SACHWERTE Offene Immobilienfonds 232 fondsprofessionell.de 4/2024 FOTO: © THINK B | STOCK.ADOBE.COM

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